Der Deutsche ohne Arbeitserlaubnis für Ausländer
Seit
27 Jahren habe ich die deutsche Staatsbürgerschaft. Anfang
2002 jedoch, als ich noch in Hessen beschäftigt war, bekam
mein Arbeitgeber einen Brief von der Bundesanstalt für Arbeit.
Der Titel des Briefes war “Beschäftigung ausländischer
Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland“. In diesem
Brief wurde meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass aufgrund eines
Datenabgleichs festgestellt wurde, dass ich als türkischer
Staatsbürger ohne “Arbeitserlaubnis oder genehmigungsfreie
Kennzeichnung“ laufend beschäftigt sei. Unter Androhung einer
Geldbuße von bis zu 500.000,- DM wurde mein Arbeitgeber
aufgefordert, die Umstände aufzuklären, ansonsten würde es zu
einer Anhörung kommen. Daher sollte auch der Verantwortliche,
der mich eingestellt hat, benannt werden.
Alle Achtung! Ich bin in Deutschland geboren, auch beim
Zweitwohnsitz an meinem Arbeitsplatz korrekt angemeldet, bin
damals seit 20 Jahren deutscher Staatsbürger, aber die Behörde
war nicht in der Lage, meine Staatsangehörigkeit zu ermitteln;
und das nach dem 11. September 2001!
Ich
habe dann beim Arbeitsamt angerufen. Die sehr freundliche Dame
fragte mich dann direkt in mein Wort fallend „Sind Sie etwa
Deutscher?“ Damit war das Problem für meinen Arbeitgeber
zumindest erledigt.
Was
soll bloß der ganze Unsinn mit der verschärften Erfassung von
Personendaten, wenn die seit Jahren bekannten Personendaten
nicht verstanden werden; wenn es nicht möglich ist, die
deutsche Staatsangehörigkeit von jemandem, der einen festen
Wohnsitz hat und sich ordentlich anmeldet, der einen festen
Arbeitsplatz hat und der damals seit knapp 13 Jahren Steuern
zahlte, zu ermitteln. Ich denke manchmal, dass die
entsprechenden Verantwortlichen der Öffentlichkeit nur
Aktionismus zeigen wollen; nicht mehr und nicht weniger. Von
vielen Bekannten und durch Veröffentlichung im Internet
erfuhren wir, dass mein Fall kein Einzelfall gewesen ist!