Unsere Wirtschaft

Unsere Wirtschaft / Iqtisaduna

Muhammad Baqir al-Sadr

Verallgemeinerung des theoretischen Prinzips der Inbesitznahme

Das eben genannte Prinzip lässt sich nicht nur auf die beweglichen natürlichen Reichtümer anwenden, sondern auch auf die natürlichen Produktionsquellen, wenn eine Person an diesen eine Arbeit der Nutzung verrichtet. Wenn etwa jemand von Natur aus belebtes Land bebaut, dann ist sein dortiger Ackerbau eine Arbeit der Nutzung, und er erwirbt auf dieser Grundlage ein Recht an dem Land, das es anderen verbietet, ihn zu stören und ihm das Land wegzunehmen, solange er die Nutzung des Landes fortsetzt. Das bedeutet aber nicht, das die bloße Inbesitznahme von Land genügt, um ein Anrecht darauf zu erwerben, wie im Falle von Wasser, denn die Inbesitznahme von Land gilt als eine Arbeit der Nutzung und Ausbeutung, vielmehr “belebtes“ Land genutzt, indem man z.B. Ackerbau darauf betreibt. Wenn also ein Arbeiter Ackerbau auf einem Stück von Natur aus belebten Land betreibt, und diese Art der Nutzung kontinuierlich fortsetzt, dann darf ihm kein anderer während dieser Zeit das Land wegnehmen, denn kein anderer hat größeres Anrecht darauf als derjenige, der es gerade nutzt. Wenn aber der Arbeiter die Bebauung und Nutzung des Landes einstellt, hat er nicht mehr das Recht, es für sich zu behalten, und dann ist es einer anderen Person gestattet, eine Arbeit der Nutzung und Ausbeutung daran zu verrichten.

Wir bemerken am Beispiel der Person, die die Nutzung des Landes einstellt, den Unterschied zwischen den beiden Prinzipien für die Entstehung persönlicher Rechte. Denn das Recht eines Einzelnen, das darauf beruht, dass er einen natürlichen Reichtum kontinuierlich nutzt, endet, sowie der Betreffende die Nutzung des Landes einstellt (und nicht fortsetzt), während das Recht, das sich auf dem Prinzip, wonach dem Arbeiter die von ihm selbst geschaffene Gelegenheit gehört, begründet, unverändert bestehen bleibt, solange die Gelegenheit weiterbesteht und die Mühen des Arbeiters auf dem Land noch ihre Auswirkungen zeigen, auch wenn er die Nutzung des Landes gerade nicht praktiziert.

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