Islamische Wirtschaft ist Teil eines Ganzen
Wenn wir die islamische Wirtschaftslehre
verstehen wollen, dürfen wir ihre einzelnen Aspekte nicht
isoliert voneinander studieren, etwa indem wir die
Entscheidung des Islam, den Zinsgewinn zu verbieten, oder
seine Erlaubnis von Privatbesitz, getrennt von den übrigen
Bestandteilen des allgemeinen Konzepts untersuchen. Ebenso
wenig ist es statthaft, die islamische Wirtschaftslehre
insgesamt als isolierte Angelegenheit zu studieren, bzw. als
ideologisches Gebäude, das von den übrigen Teilbereichen der
einen Lehre, dem sozialen, dem politischen und anderer, und
der Art der Wechselbeziehungen dieser Teilbereiche
untereinander unabhängig wäre. Wir müssen die islamische
Wirtschaft vielmehr innerhalb des allgemeinen islamischen
Konzepts verstehen, das alle Bereiche des Lebens in der
Gesellschaft ordnet.
Wenn wir etwa einen konkreten Gegenstand
in einem bestimmten Rahmen betrachten, so verändert sich der
Eindruck danach, ob man ihn von innerhalb oder außerhalb des
Rahmens oder auch in einem anderen Rahmen betrachtet, so kann
z.B. eine Linie einmal lang und ein anderes Mal kurz wirken
... Ebenso spielt der allgemeine Rahmen jeder
gesellschaftlichen Ideologie eine wichtige Rolle bei der
Beurteilung ihres jeweiligen wirtschaftlichen Konzepts.
Deshalb wäre es ein Fehler, wenn wir die Bedeutung des
islamischen Gesamtkonzepts nicht richtig einschätzen würden,
und nicht berücksichtigten, wie die Wirtschaft und die anderen
Teilbereiche der Lehre voneinander abhängen und sich wie in
einem Organismus gegenseitig beeinflussen. Wir dürfen das
allgemeine islamische Lehrgebäude auch nicht losgelöst von
seinem besonderen Fundament, auf dem es beruht, und dem es
alle Elemente seiner Kontinuität und Kraft verdankt,
untersuchen. Betrachten wir etwa konkrete Gebilde, die auf
verschiedenen Fundamenten stehen, so dass jede Form mit einem
bestimmten Fundament harmoniert, dann würde vielleicht ein
Fundament nicht zu einer anderen Gestalt passen, bzw. diese
Gestalt nicht zu einem anderen Fundament. Ebenso bedarf jedes
allgemeine Lehrgebäude – um was für eine Lehre es sich auch
handeln mag – einer Basis und Grundlage, die seiner Natur
entspricht und es durch bestimmte Glaubensinhalte,
Vorstellungen und Gefühle unterstützt, die zu ihm passen.
Daher ist es unumgänglich, dass wir, wenn wir irgendein
allgemeines Lehrgebäude beurteilen, die jeweilige Lehre
zusammen mit ihrem Fundament untersuchen, d.h. in ihrem
allgemeinen Rahmen. So wird deutlich, dass die islamische
Wirtschaftslehre in ihren Grundzügen wie auch Einzelheiten
eingebunden und in sich Teil eines allgemeinen Weltbildes ist:
Dieses Lehrgebäude besitzt seinerseits ein besonderes
Fundament.
Die vollkommene islamische Gesellschaft
wird geschaffen, wenn sowohl das vollständige Lehrgebäude als
auch das zugehörige Fundament vorhanden sind, also die Pflanze
und der Boden, auf dem sie wächst. Die islamische Wirtschaft
kann daher nur dann methodisch richtig untersucht werden, wenn
sie im Zusammenhang mit und als Teil von dem allumfassenden
islamischen weltanschaulichen Überbau studiert wird, der sich
seinerseits auf die Grundlagen stützt, die der Islam für seine
wahrhaftige Gesellschaft bereitet hat. Die Grundlage der
islamischen Gesellschaft, bzw. deren Ideologie, setzen sich
aus folgenden Elementen zusammen:
·
Erstens: Der Glaube als zentrale
Leitlinie islamischen Denkens, der die Einstellung des Muslims
gegenüber allem Existierenden im Wesentlichen bestimmt.
·
Zweitens: Die Begriffsinhalte,
die den islamischen Denkansatz bei der Erklärung aller
Phänomene, wie er durch die Weltsicht des Glaubens bestimmt
wird, widerspiegelt.
·
Drittens: Die subjektiven
Empfindungen und Assoziationen, die der Islam im Zusammenhang
mit diesen Begriffsinhalten verbreitet und fördert; denn jeder
Begriff – im Sinne einer islamischen Vorstellung von einem
bestimmten Sachverhalt – löst bei einem Muslim besondere
Assoziationen aus, die seine gefühlsmäßige Einstellung dazu
bewirken.
So ergeben sich die islamischen Gefühle
aus den islamischen Begriffsinhalten, die ihrerseits aus dem
grundsätzlichen islamischen Glauben entstehen.
Nehmen wir als Beispiel die
Gottesehrfurcht [taqwa]: Zusammen mit dem Glauben an
die Einheit Gottes [tauhid] entsteht der islamische
Begriff von Gottesehrfurcht, der besagt, dass die
Gottesehrfurcht der Maßstab für das Ansehen und die
Rangunterschiede unter den einzelnen Menschen ist, und so
bilden sich islamische gefühlsmäßige Assoziationen mit dem
Begriff “Gottesehrfurcht“ bzw. “die Gottesehrfürchtigen“
heraus, nämlich Ehrerbietung und Ansehen. Dies sind also drei
Elemente, der Glaube, die Begriffsinhalte und die Gefühle, die
zusammen das geeignete Fundament der Gesellschaft bilden.
Befassen wir uns nun – nach dem Fundament
– mit dem allgemeinen Überbau der islamischen Weltanschauung,
in seiner Eigenschaft als unteilbares Ganzes, das sich über
alle Bereiche des Lebens erstreckt. Nur wenn die islamische
Gesellschaft ihr Fundament und ihren allgemeinen Überbau
vervollkommnet, können wir von der islamischen
Wirtschaftsordnung erwarten, dass sie ihre einzigartige
Aufgabe für das wirtschaftliche Leben erfüllt, dass sie der
Gemeinschaft die Voraussetzungen für Glück und Prosperität
sichert, und dass wir ihre reichen Früchte ernten können. Wenn
wir aber von der großen islamischen Botschaft erwarten, dass
sie ihre Ziele in irgendeinem bestimmten Lebensbereich
verwirklichen könnten, wenn sie ausschließlich in diesem
Bereich befolgt würde und in anderen Bereichen nicht ... das
wäre ein Fehlschluss. Denn die gegenseitige Abhängigkeit der
einzelnen Teilbereiche des allumfassenden islamischen Konzepts
für die Gesellschaft macht dieses einem Bauplan vergleichbar,
den der fähigste Architekt für ein wundervolles Bauwerk
entworfen hat. Dieser Entwurf kann die Schönheit und
Vortrefflichkeit – die der Architekt im Sinn hatte – aber nur
widerspiegeln, wenn er vollständig ausgeführt wird. Wenn wir
ihn aber nur bei der Errichtung eines Teils des Gebäudes
befolgen, haben wir nicht das Recht, zu erwarten, dass selbst
dieses Teilstück so wird, wie es der Architekt beabsichtigte,
als er den gesamten Plan entwarf. So verhält es sich auch mit
dem islamischen Konzept, denn der Islam entwarf seine
besondere Methode und machte daraus ein vollkommenes
Instrument, der Menschheit zu ihrem Glück zu verhelfen,
vorausgesetzt, dass der erhabene islamische Weg befolgt wird,
und zwar in einer islamischen Umwelt, die in ihrer Struktur
und in ihrem Geist durch den Islam geformt ist, und
vollständig, so dass sich islamische Praxis und islamische
Umgebung gegenseitig stärken. Immer wenn ein Teilaspekt der
islamischen Lehre aus seinem Umfeld herausgenommen und von den
übrigen Teilen getrennt wird, bedeutet das, ihm die
Voraussetzungen zu entziehen, unter denen er seine hohen Ziele
erreichen kann. Damit sollen nicht die islamischen Richtlinien
verkannt oder ihre Eignung und ihr Wert für die Leitung der
menschlichen Gesellschaft herabgewürdigt werden, sondern es
verhält sich wie mit den Naturgesetzen, von denen nur dann
profitiert werden kann, wenn man die von ihnen geforderten
Voraussetzungen schafft.
Wir können im Rahmen unserer Darstellung
nicht sämtliche Aspekte der Verknüpfung einzelner Teilbereiche
der islamischen Wirtschaftsordnung untereinander, bzw. der Art
und Weise, wie sie mit anderen charakteristischen Elementen
der islamischen Lehre in Verbindung stehen und zusammenwirken,
aufzeigen, sondern wollen uns auf die folgenden Beispiele
beschränken:
1)
Der Zusammenhang zwischen der
islamischen Wirtschaftslehre und dem religiösen Glauben, der
diese Lehre ihren spirituellen Gehalt gibt: Sein Glaube
veranlasst den Muslim, die Wirtschaftslehre bereitwillig zu
akzeptieren, weil sie diesem Glauben entspringt, und er
verleiht dieser Lehre einen religiösen Charakter und Wert an
sich, ganz unabhängig von den objektiven Ergebnissen, die sie
in der Praxis erzielt. Im Bewusstsein des Muslims wird ein
Gefühl der Sicherheit unter dem Schutz der
allgemeinverbindlichen Ideologie geschaffen, weil er sie als
Teil seines religiösen Glaubens ansieht. Ihre gesicherte
Durchsetzungskraft, ihr religiöses und spirituelles Etikett,
die seelische Sicherheit, die sie vermittelt ... all diese
Merkmale zeichnen die islamische Wirtschaftslehre aus, dank
des religiösen Fundaments, auf dem sie sich begründet, und des
religiösen Rahmens, in den sie eingefügt ist. Deshalb schafft
eine Untersuchung nur Klarheit, wenn sie die islamische
Wirtschaftslehre im Licht des Glaubens und der
Wechselwirkungen zwischen beiden betrachtet.
2)
Der Zusammenhang zwischen der
islamischen Wirtschaftslehre und den Begriffsinhalten des
Islam von der Welt und dem Leben, und seiner besonderen
Methode, Phänomene zu interpretieren, beispielsweise die
islamische Vorstellung von Privateigentum und Gewinn: So
betrachtet der Islam Eigentum lediglich als ein
Nießbrauchrecht, das Verantwortung einschließt, und nicht als
unbegrenzte Verfügungsgewalt; und er gibt dem Gewinn eine
weitere, umfassendere Bedeutung als in der materialistischen
Rechnungsweise, so dass unter die Kategorie “Gewinn“ – in
seiner islamischen Bedeutung – viele Transaktionen fallen, die
aus anderer, nichtislamischer Perspektive als Verlust gelten.
Natürlich wirkt sich diese Vorstellung des Islam vom Eigentum
auf die Art und Weise und die Einschränkungen des Gebrauchs
von Eigentum im islamischen Rahmen aus. Ebenso
selbstverständlich hat das islamische Verständnis von Gewinn
seine Auswirkungen im wirtschaftlichen Bereich, denn je nach
dem, wie tief und fest es im Bewusstsein verankert ist,
beeinflusst dieses Verständnis den Ablauf der islamischen
Wirtschaft in der Praxis. Deshalb muss man letztere im
Hinblick auf die islamische Begriffsinhalte untersuchen und
deren jeweiligen Einfluss in der wirtschaftlichen Praxis
berücksichtigt.
3)
Der Zusammenhang der islamischen
Wirtschaftslehre mit den Gefühlen und subjektiven
Empfindungen, die der Islam in seinem Wirkungskreis
verbreitet, und die sich auf seine besonderen Vorstellungen
begründen, wie etwa das Gefühl der allgemeinen Brüderlichkeit,
das in der Seele jedes Muslims eine Quelle der Liebe zu seinen
Mitmenschen und der Anteilnahme an ihren Leiden und Freuden
bildet: Die Quelle fließt umso reichlicher, je stärker das
Gefühl der Brüderlichkeit ist und je mehr die Seele eines
Menschen durch islamische Gefühle und die Erziehung, die ihm
zwangsläufig in der islamischen Gesellschaft zuteil wird,
geprägt ist. Diese Gefühle und Empfindungen spielen eine
wichtige Rolle bei der Gestaltung des wirtschaftlichen Lebens
und unterstützen die islamische Ideologie in ihren
angestrebten Zielen.
4)
Der Zusammenhang zwischen der
Wirtschaftsideologie und der staatlichen Finanzpolitik ist so
offensichtlich, dass man die Finanzpolitik als ein Teil des
wirtschaftlich-ideologischen Programms des Islam ansehen kann.
Denn die Finanzpolitik ist in einer Form vorgesehen, die mit
der allgemeinen Wirtschaftspolitik im Einklang steht und auf
die Verwirklichung der Ziele der islamischen Wirtschaft
hinarbeitet. Die Finanzpolitik des Islam begnügt sich nämlich
nicht damit, Mittel für die Staatsausgaben bereitzustellen,
sondern hat zum Ziel, an der Schaffung des gesellschaftlichen
Gleichgewichts und der allgemeinen gegenseitigen
Verantwortung mitzuwirken. Deshalb ist es notwendig, die
Finanzpolitik als Teil der allgemeinen Wirtschaftspolitik
anzusehen, und die die Finanzordnung des Staates betreffenden
Bestimmungen in den Rahmen der allgemeinen Gesetzgebung für
das Wirtschaftsleben zu stellen, wie wir in einem folgenden
Kapitel sehen werden.
5)
Der Zusammenhang zwischen der
islamischen Wirtschaft und der im Islam vorgesehenen
politischen Ordnung ist wichtig, und eine Untersuchung, die
beide Aspekte trennt, kommt zu falschen Ergebnissen. Denn die
herrschende Zentralgewalt hat umfangreiche wirtschaftliche
Vollmachten und große Besitztümer, über die sie nach eigenem
Ermessen verfügt, und diese Vollmachten und Besitztümer müssen
in einer Untersuchung immer im Zusammenhang mit der Realität
der Zentralgewalt im Islam gesehen werden, und mit den
Sicherheitsgarantien, die der Islam für die Integrität und
Rechtschaffenheit des verantwortlichen Befehlshabers [wali-ul-amr]
vorsieht, nämlich die Forderung seiner Sündenlosigkeit [isma]
und Gerechtigkeit und die Institution der “beratenden
Versammlung“ [schura], mögen die verschiedenen
islamischen Rechtschulen
[madhahib] auch über die genauen Voraussetzungen der
Qualifikation eines islamischen Herrschers verschiedener
Meinung sein.
6)
Der Zusammenhang zwischen Abschaffung
des Zinskapitals und anderen Bestimmungen des Islam, welche
die “stille Partnerschaft“ [mudaraba],
die allgemeine gegenseitige Verantwortung und das soziale
Gleichgewicht betreffen, muss berücksichtigt werden. Denn wenn
das Zinsverbot isoliert untersucht wird, scheint es ernste
Schwierigkeiten für das wirtschaftliche Leben zu bewirken.
Wenn wir es aber als Teil eines Programms mit aufeinander
abgestimmten Handlungsanweisungen ansehen, werden wir
entdecken, dass der Islam für dieses Problem klare Lösungen
bereit hält, die dem Charakter der islamischen Gesetzgebung
und ihrer Zielsetzung angepasst sind, und zwar mit Hilfe der
Bestimmungen über die stille Partnerschaft, über das soziale
Gleichgewicht, über die gegenseitige Verantwortlichkeit und
über den Gebrauch von Geld, wie wir an anderer Stelle sehen
werden.
7)
Ein Zusammenhang besteht auch
zwischen einigen Bestimmungen über das Privateigentum in der
islamischen Wirtschaft und den Bestimmungen über die
Anstrengung [dschihad],
welche die Beziehungen zwischen Muslimen und Nichtmuslimen im
Kriegszustand regeln. ... Die Kreuzfahrer, Feinde des Islam,
pflegten diese Bestimmung des islamischen Rechts [scharia]
losgelöst von ihren Voraussetzungen und zusätzlichen
Bedingungen herauszustellen, um zu beweisen, dass der Islam
nur einer der Wege sei, die zu Versklavung und Knechtschaft
führen, und unter denen die Menschheit seit der finsteren
Vorgeschichte zu leiden hat; davor gäbe es keine Errettung
außer durch die modernen europäischen Zivilisationen,
welche die Menschheit zum ersten Mal befreit und aus der
Erniedrigung erlöst hätte. ... Die Anstrengung [dschihad]
hat nichts gemein mit Raub- und Plünderungskriegen wie den
Raubzügen der Beduinen, in der Reichtümer von Ländern und die
Beherrschung von deren Märkten angestrebt werden, wie in den
Kriegen des Kapitalismus. ... Wir wissen also in diesem
Zusammenhang, das der verantwortliche Befehlshaber [wali-ul-amr]
dafür verantwortlich ist, mit den Gefangenen entsprechend der
jeweils angemessensten und für das Allgemeinwohl
zuträglichsten Art und Weise zu verfahren, wie das der
hervorragende Gelehrte “der zweite Märtyrer“
und andere islamische Rechtsgelehrte dargelegt haben. Eine
Tatsache ist weiterhin, dass der Islam den Krieg zum Zwecke
der Verbreitung der Einladung [dawa] in den “Länder des
Nichtislams“ [bilad al-kufr] nicht ganz allgemein
erlaubt, sondern nur wenn ein “reines“ [masum]
Oberhaupt zur Verfügung steht, dem die militärische Führung
und politische Koordination der Feldzüge des Anstrengung [dschihad]
obliegt.
... Die Bestimmungen enthalten nichts, was man dem Islam zum
Vorwurf machen könnte... .
8)
Der
Zusammenhang der islamischen Wirtschaft mit einigen
Bestimmungen des islamischen Strafrechts ist folgender: Die
in der islamischen Wirtschaftsordnung vorgesehene allgemeine
gegenseitige Verantwortung und soziale Sicherheit lassen die
Art der Strafen, die für gewisse Vergehen festgesetzt sind, in
einem anderen Licht erscheinen. So wäre die Strafe des
Handabhackens für den Dieb in mancher Hinsicht grausam in
einer kapitalistischen Umwelt, wo die große Mehrheit der
Mitglieder der Gesellschaft der Gunst des Schicksals und Nöten
des Existenzkampfes ausgeliefert ist. Handelt es sich aber um
eine islamische Umwelt, die (bereits) ein gesundes Fundament
für die islamische Wirtschaft geschaffen hat, so dass die
Gesellschaft unter dem Schutz des Islam lebt, dann ist es
keineswegs grausam, hart mit einem (zweifelsfrei überführten)
Dieb zu verfahren, nachdem ihm die islamische
Wirtschaftsordnung die Voraussetzungen für einen freien
und ehrenvollen Lebensunterhalt bereitgestellt und alle
Gründe, die ihn zum Diebstahl zwingen könnten, beseitigt hat.