Unsere Wirtschaft

Unsere Wirtschaft / Iqtisaduna

Muhammad Baqir al-Sadr

Islamische Wirtschaft ist Teil eines Ganzen

Wenn wir die islamische Wirtschaftslehre verstehen wollen, dürfen wir ihre einzelnen Aspekte nicht isoliert voneinander studieren, etwa indem wir die Entscheidung des Islam, den Zinsgewinn zu verbieten, oder seine Erlaubnis von Privatbesitz, getrennt von den übrigen Bestandteilen des allgemeinen Konzepts untersuchen. Ebenso wenig ist es statthaft, die islamische Wirtschaftslehre insgesamt als isolierte Angelegenheit zu studieren, bzw. als ideologisches Gebäude, das von den übrigen Teilbereichen der einen Lehre, dem sozialen, dem politischen und anderer, und der Art der Wechselbeziehungen dieser Teilbereiche untereinander unabhängig wäre. Wir müssen die islamische Wirtschaft vielmehr innerhalb des allgemeinen islamischen Konzepts verstehen, das alle Bereiche des Lebens in der Gesellschaft ordnet.

Wenn wir etwa einen konkreten Gegenstand in einem bestimmten Rahmen betrachten, so verändert sich der Eindruck danach, ob man ihn von innerhalb oder außerhalb des Rahmens oder auch in einem anderen Rahmen betrachtet, so kann z.B. eine Linie einmal lang und ein anderes Mal kurz wirken ... Ebenso spielt der allgemeine Rahmen jeder gesellschaftlichen Ideologie eine wichtige Rolle bei der Beurteilung ihres jeweiligen wirtschaftlichen Konzepts. Deshalb wäre es ein Fehler, wenn wir die Bedeutung des islamischen Gesamtkonzepts nicht richtig einschätzen würden, und nicht berücksichtigten, wie die Wirtschaft und die anderen Teilbereiche der Lehre voneinander abhängen und sich wie in einem Organismus gegenseitig beeinflussen. Wir dürfen das allgemeine islamische Lehrgebäude auch nicht losgelöst von seinem besonderen Fundament, auf dem es beruht, und dem es alle Elemente seiner Kontinuität und Kraft verdankt, untersuchen. Betrachten wir etwa konkrete Gebilde, die auf verschiedenen Fundamenten stehen, so dass jede Form mit einem bestimmten Fundament harmoniert, dann würde vielleicht ein Fundament nicht zu einer anderen Gestalt passen, bzw. diese Gestalt nicht zu einem anderen Fundament. Ebenso bedarf jedes allgemeine Lehrgebäude – um was für eine Lehre es sich auch handeln mag – einer Basis und Grundlage, die seiner Natur entspricht und es durch bestimmte Glaubensinhalte, Vorstellungen und Gefühle unterstützt, die zu ihm passen. Daher ist es unumgänglich, dass wir, wenn wir irgendein allgemeines Lehrgebäude beurteilen, die jeweilige Lehre zusammen mit ihrem Fundament untersuchen, d.h. in ihrem allgemeinen Rahmen. So wird deutlich, dass die islamische Wirtschaftslehre in ihren Grundzügen wie auch Einzelheiten eingebunden und in sich Teil eines allgemeinen Weltbildes ist: Dieses Lehrgebäude besitzt seinerseits ein besonderes Fundament.

Die vollkommene islamische Gesellschaft wird geschaffen, wenn sowohl das vollständige Lehrgebäude als auch das zugehörige Fundament vorhanden sind, also die Pflanze und der Boden, auf dem sie wächst. Die islamische Wirtschaft kann daher nur dann methodisch richtig untersucht werden, wenn sie im Zusammenhang mit und als Teil von dem allumfassenden islamischen weltanschaulichen Überbau studiert wird, der sich seinerseits auf die Grundlagen stützt, die der Islam für seine wahrhaftige Gesellschaft bereitet hat. Die Grundlage der islamischen Gesellschaft, bzw. deren Ideologie, setzen sich aus folgenden Elementen zusammen:

·       Erstens: Der Glaube als zentrale Leitlinie islamischen Denkens, der die Einstellung des Muslims gegenüber allem Existierenden im Wesentlichen bestimmt.

·       Zweitens: Die Begriffsinhalte, die den islamischen Denkansatz bei der Erklärung aller Phänomene, wie er durch die Weltsicht des Glaubens bestimmt wird, widerspiegelt.

·       Drittens: Die subjektiven Empfindungen und Assoziationen, die der Islam im Zusammenhang mit diesen Begriffsinhalten verbreitet und fördert; denn jeder Begriff – im Sinne einer islamischen Vorstellung von einem bestimmten Sachverhalt – löst bei einem Muslim besondere Assoziationen aus, die seine gefühlsmäßige Einstellung dazu bewirken.

So ergeben sich die islamischen Gefühle aus den islamischen Begriffsinhalten, die ihrerseits aus dem grundsätzlichen islamischen Glauben entstehen.

Nehmen wir als Beispiel die Gottesehrfurcht [taqwa]: Zusammen mit dem Glauben an die Einheit Gottes [tauhid] entsteht der islamische Begriff von Gottesehrfurcht, der besagt, dass die Gottesehrfurcht der Maßstab für das Ansehen und die Rangunterschiede unter den einzelnen Menschen ist, und so bilden sich islamische gefühlsmäßige Assoziationen mit dem Begriff “Gottesehrfurcht“ bzw. “die Gottesehrfürchtigen“ heraus, nämlich Ehrerbietung und Ansehen. Dies sind also drei Elemente, der Glaube, die Begriffsinhalte und die Gefühle, die zusammen das geeignete Fundament der Gesellschaft bilden.

Befassen wir uns nun – nach dem Fundament – mit dem allgemeinen Überbau der islamischen Weltanschauung, in seiner Eigenschaft als unteilbares Ganzes, das sich über alle Bereiche des Lebens erstreckt. Nur wenn die islamische Gesellschaft ihr Fundament und ihren allgemeinen Überbau vervollkommnet, können wir von der islamischen Wirtschaftsordnung erwarten, dass sie ihre einzigartige Aufgabe für das wirtschaftliche Leben erfüllt, dass sie der Gemeinschaft die Voraussetzungen für Glück und Prosperität[1] sichert, und dass wir ihre reichen Früchte ernten können. Wenn wir aber von der großen islamischen Botschaft erwarten, dass sie ihre Ziele in irgendeinem bestimmten Lebensbereich verwirklichen könnten, wenn sie ausschließlich in diesem Bereich befolgt würde und in anderen Bereichen nicht ... das wäre ein Fehlschluss. Denn die gegenseitige Abhängigkeit der einzelnen Teilbereiche des allumfassenden islamischen Konzepts für die Gesellschaft macht dieses einem Bauplan vergleichbar, den der fähigste Architekt für ein wundervolles Bauwerk entworfen hat. Dieser Entwurf kann die Schönheit und Vortrefflichkeit – die der Architekt im Sinn hatte – aber nur widerspiegeln, wenn er vollständig ausgeführt wird. Wenn wir ihn aber nur bei der Errichtung eines Teils des Gebäudes befolgen, haben wir nicht das Recht, zu erwarten, dass selbst dieses Teilstück so wird, wie es der Architekt beabsichtigte, als er den gesamten Plan entwarf. So verhält es sich auch mit dem islamischen Konzept, denn der Islam entwarf seine besondere Methode und machte daraus ein vollkommenes Instrument, der Menschheit zu ihrem Glück zu verhelfen, vorausgesetzt, dass der erhabene islamische Weg befolgt wird, und zwar in einer islamischen Umwelt, die in ihrer Struktur und in ihrem Geist durch den Islam geformt ist, und vollständig, so dass sich islamische Praxis und islamische Umgebung gegenseitig stärken. Immer wenn ein Teilaspekt der islamischen Lehre aus seinem Umfeld herausgenommen und von den übrigen Teilen getrennt wird, bedeutet das, ihm die Voraussetzungen zu entziehen, unter denen er seine hohen Ziele erreichen kann. Damit sollen nicht die islamischen Richtlinien verkannt oder ihre Eignung und ihr Wert für die Leitung der menschlichen Gesellschaft herabgewürdigt werden, sondern es verhält sich wie mit den Naturgesetzen, von denen nur dann profitiert werden kann, wenn man die von ihnen geforderten Voraussetzungen schafft.

Wir können im Rahmen unserer Darstellung nicht sämtliche Aspekte der Verknüpfung einzelner Teilbereiche der islamischen Wirtschaftsordnung untereinander, bzw. der Art und Weise, wie sie mit anderen charakteristischen Elementen der islamischen Lehre in Verbindung stehen und zusammenwirken, aufzeigen, sondern wollen uns auf die folgenden Beispiele beschränken:

1)    Der Zusammenhang zwischen der islamischen Wirtschaftslehre und dem religiösen Glauben, der diese Lehre ihren spirituellen Gehalt gibt: Sein Glaube veranlasst den Muslim, die Wirtschaftslehre bereitwillig zu akzeptieren, weil sie diesem Glauben entspringt, und er verleiht dieser Lehre einen religiösen Charakter und Wert an sich, ganz unabhängig von den objektiven Ergebnissen, die sie in der Praxis erzielt. Im Bewusstsein des Muslims wird ein Gefühl der Sicherheit unter dem Schutz der allgemeinverbindlichen Ideologie geschaffen, weil er sie als Teil seines religiösen Glaubens ansieht. Ihre gesicherte Durchsetzungskraft, ihr religiöses und spirituelles Etikett, die seelische Sicherheit, die sie vermittelt ... all diese Merkmale zeichnen die islamische Wirtschaftslehre aus, dank des religiösen Fundaments, auf dem sie sich begründet, und des religiösen Rahmens, in den sie eingefügt ist. Deshalb schafft eine Untersuchung nur Klarheit, wenn sie die islamische Wirtschaftslehre im Licht des Glaubens und der Wechselwirkungen zwischen beiden betrachtet.

2)    Der Zusammenhang zwischen der islamischen Wirtschaftslehre und den Begriffsinhalten des Islam von der Welt und dem Leben, und seiner besonderen Methode, Phänomene zu interpretieren, beispielsweise die islamische Vorstellung von Privateigentum und Gewinn: So betrachtet der Islam Eigentum lediglich als ein Nießbrauchrecht, das Verantwortung ein­schließt, und nicht als unbegrenzte Verfügungsgewalt; und er gibt dem Gewinn eine weitere, umfassendere Bedeutung als in der materialistischen Rechnungsweise, so dass unter die Kategorie “Gewinn“ – in seiner islamischen Bedeutung – viele Transaktionen fallen, die aus anderer, nichtislamischer Perspektive als Verlust gelten. Natürlich wirkt sich diese Vorstellung des Islam vom Eigentum auf die Art und Weise und die Einschränkungen des Gebrauchs von Eigentum im islamischen Rahmen aus. Ebenso selbstverständlich hat das islamische Verständnis von Gewinn seine Auswirkungen im wirtschaftlichen Bereich, denn je nach dem, wie tief und fest es im Bewusstsein verankert ist, beeinflusst dieses Verständnis den Ablauf der islamischen Wirtschaft in der Praxis. Deshalb muss man letztere im Hinblick auf die islamische Begriffsinhalte untersuchen und deren jeweiligen Einfluss in der wirtschaftlichen Praxis berücksichtigt.

3)    Der Zusammenhang der islamischen Wirtschaftslehre mit den Gefühlen und subjektiven Empfindungen, die der Islam in seinem Wirkungskreis verbreitet, und die sich auf seine besonderen Vorstellungen begründen, wie etwa das Gefühl der allgemeinen Brüderlichkeit, das in der Seele jedes Muslims eine Quelle der Liebe zu seinen Mitmenschen und der Anteilnahme an ihren Leiden und Freuden bildet: Die Quelle fließt umso reichlicher, je stärker das Gefühl der Brüderlichkeit ist und je mehr die Seele eines Menschen durch islamische Gefühle und die Erziehung, die ihm zwangsläufig in der islamischen Gesellschaft zuteil wird, geprägt ist. Diese Gefühle und Empfindungen spielen eine wichtige Rolle bei der Gestaltung des wirtschaftlichen Lebens und unterstützen die islamische Ideologie in ihren angestrebten Zielen.

4)    Der Zusammenhang zwischen der Wirtschaftsideologie und der staatlichen Finanzpolitik ist so offensichtlich, dass man die Finanzpolitik als ein Teil des wirtschaftlich-ideologischen Programms des Islam ansehen kann. Denn die Finanzpolitik ist in einer Form vorgesehen, die mit der allgemeinen Wirt­schaftspolitik im Einklang steht und auf die Verwirklichung der Ziele der islamischen Wirtschaft hinarbeitet. Die Finanzpolitik des Islam begnügt sich nämlich nicht damit, Mittel für die Staatsausgaben bereitzustellen, sondern hat zum Ziel, an der Schaffung des gesellschaftlichen Gleichgewichts und der all­ge­meinen gegenseitigen Verantwortung mitzuwirken. Deshalb ist es notwendig, die Finanzpolitik als Teil der allgemeinen Wirt­schaftspolitik anzusehen, und die die Finanzordnung des Staates betreffenden Bestimmungen in den Rahmen der all­ge­mei­nen Gesetzgebung für das Wirtschaftsleben zu stellen, wie wir in einem folgenden Kapitel sehen werden.

5)    Der Zusammenhang zwischen der islamischen Wirtschaft und der im Islam vorgesehenen politischen Ordnung ist wichtig, und eine Untersuchung, die beide Aspekte trennt, kommt zu fal­schen Ergebnissen. Denn die herrschende Zentralgewalt hat um­fangreiche wirtschaftliche Vollmachten und große Besitz­tümer, über die sie nach eigenem Ermessen verfügt, und diese Vollmachten und Besitztümer müssen in einer Untersuchung immer im Zusammenhang mit der Realität der Zentralgewalt im Islam gesehen werden, und mit den Sicherheitsgarantien, die der Islam für die Integrität und Rechtschaffenheit des ver­antwortlichen Befehlshabers [wali-ul-amr] vorsieht, nämlich die Forderung seiner Sündenlosigkeit [isma][2] und Ge­rech­tigkeit und die Institution der “beratenden Versammlung“ [schura], mögen die verschiedenen islamischen Rechtschulen[3] [madhahib] auch über die genauen Voraussetzungen der Qua­li­fikation eines islamischen Herrschers verschiedener Meinung sein.

6)    Der Zusammenhang zwischen Abschaffung des Zinskapitals und anderen Bestimmungen des Islam, welche die “stille Partnerschaft“ [mudaraba][4], die allgemeine gegenseitige Verantwortung und das soziale Gleichgewicht betreffen, muss berücksichtigt werden. Denn wenn das Zinsverbot isoliert un­ter­sucht wird, scheint es ernste Schwierigkeiten für das wirt­schaftliche Leben zu bewirken. Wenn wir es aber als Teil eines Programms mit aufeinander abgestimmten Hand­lungs­an­wei­sun­gen ansehen, werden wir entdecken, dass der Islam für dieses Problem klare Lösungen bereit hält, die dem Charakter der islamischen Gesetzgebung und ihrer Zielsetzung angepasst sind, und zwar mit Hilfe der Bestimmungen über die stille Partnerschaft, über das soziale Gleichgewicht, über die gegenseitige Verantwortlichkeit und über den Gebrauch von Geld, wie wir an anderer Stelle sehen werden.

7)    Ein Zusammenhang besteht auch zwischen einigen Bestimmungen über das Privateigentum in der islamischen Wirtschaft und den Bestimmungen über die Anstrengung [dschihad], welche die Beziehungen zwischen Muslimen und Nichtmuslimen im Kriegszustand regeln. ... Die Kreuzfahrer, Feinde des Islam, pflegten diese Bestimmung des islamischen Rechts [scharia] losgelöst von ihren Voraussetzungen und zusätzlichen Bedingungen heraus­zu­stellen, um zu beweisen, dass der Islam nur einer der Wege sei, die zu Versklavung und Knechtschaft führen, und unter denen die Menschheit seit der finsteren Vorgeschichte zu leiden hat; davor gäbe es keine Errettung außer durch die modernen europäischen Zi­vi­li­sa­tio­nen, welche die Menschheit zum ersten Mal befreit und aus der Erniedrigung erlöst hätte. ... Die Anstrengung [dschihad] hat nichts gemein mit Raub- und Plünderungskriegen wie den Raubzügen der Beduinen, in der Reichtümer von Ländern und die Beherrschung von deren Märkten angestrebt werden, wie in den Kriegen des Kapitalismus. ... Wir wissen also in diesem Zu­sam­men­hang, das der verantwortliche Befehlshaber [wali-ul-amr] dafür verantwortlich ist, mit den Gefangenen entsprechend der jeweils angemessensten und für das Allgemeinwohl zu­träg­lich­sten Art und Weise zu verfahren, wie das der hervorragende Gelehrte “der zweite Märtyrer“[5] und andere islamische Rechtsgelehrte dargelegt haben. Eine Tatsache ist weiterhin, dass der Islam den Krieg zum Zwecke der Verbreitung der Einladung [dawa] in den “Länder des Nichtislams“ [bilad al-kufr] nicht ganz allgemein erlaubt, sondern nur wenn ein “reines“ [masum] Oberhaupt zur Verfügung steht, dem die militärische Führung und politische Koordination der Feldzüge des Anstrengung [dschihad] obliegt[6]. ... Die Bestimmungen enthalten nichts, was man dem Islam zum Vorwurf machen könnte... .

8)    Der Zusammenhang der islamischen Wirtschaft mit einigen Be­stimmungen des islamischen Strafrechts ist folgender: Die in der islamischen Wirtschaftsordnung vorgesehene allgemeine gegen­sei­tige Verantwortung und soziale Sicherheit lassen die Art der Strafen, die für gewisse Vergehen festgesetzt sind, in einem anderen Licht erscheinen. So wäre die Strafe des Handabhackens für den Dieb in mancher Hinsicht grausam in einer kapitalistischen Umwelt, wo die große Mehrheit der Mitglieder der Gesellschaft der Gunst des Schicksals und Nöten des Existenzkampfes ausgeliefert ist. Handelt es sich aber um eine islamische Umwelt, die (bereits) ein gesundes Fundament für die islamische Wirtschaft geschaffen hat, so dass die Gesellschaft unter dem Schutz des Islam lebt, dann ist es keineswegs grausam, hart mit einem (zweifelsfrei überführten) Dieb zu ver­fah­ren, nachdem ihm die islamische Wirt­schafts­ord­nung die Voraus­set­zungen für einen freien und ehrenvollen Lebensunterhalt bereit­ge­stellt und alle Gründe, die ihn zum Diebstahl zwingen könnten, beseitigt hat.

[1] Unter anderem wirtschaftlicher Aufschwung und Weiterentwicklung

[2] Der Begriff “Reinheit“ [isma] bzw. “der Reine" [masum] und in der Mehrzahlform “die Reinen“ [masumin] umfasst in seiner spezifischen Bedeutung die Ahl-ul-Bait (a.) – das sind der Prophet (s.), seine Tochter Fatima (a.) und die Zwölf Imame (a.) – da Sie von Gott gereinigt wurden (vgl. Reinheitsvers Heiliger Qur'an 33:33) und daher keine Sünde begehen. Das bedeutet nicht, dass sie nicht die Befähigung zur Sünde hätten, denn sie sind Menschen, die diese Befähigung haben. Vielmehr bedeutet es, dass sie in ihrer optimalen Lebensführung von der Sünde fern sind.

[3] Rechtsschulen sind unterschiedliche Lehrauffassungen in der islamischen Rechtswissenschaft.

[4] Der Kapitalbeteiligungsvertrag [mudaraba] ist ein im Islam legitimer Vertrag, bei dem ein Agent mit dem Besitzer von Kapital übereinkommt, mit dessen Kapital Handel zu treiben und ihn an seinem Gewinn zu beteiligen.

[5] Ehrenname des Rechtsgelehrten Zaynuddin al-Dschuba'i al-Amili (1506-1558 n.Chr.). Als fünf Märtyrer werden fünf Personen aus der Geschichte der Schiiten bezeichnet, die in unterschiedlichen Epochen lebten und im missbrauchten Namen des Sunnitentums hingerichtet wurden, ohne jemals eine Straftat begangen zu haben. Die Auflistung geht zurück auf das Buch von Muhammad Husain Nadschafi (geb. 1932) mit dem Titel “Schuhada-e Chamsa kay Halaat-e Zindagi“ (Biographien der fünf Märtyrer).

[6] Von den “Reinen“ lebt nach schiitischem Verständnis nur noch der Zwölfte Imam, Imam Mahdi – möge er bald erscheinen – in der Verborgenheit.

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