Erteilung von Konzession [iqta´] im Islam
Unter den
Termini des islamischen Rechts [scharia], die sich auf
die Ländereien und auf die Bodenschätze beziehen, findet sich
der Begriff “Zuteilung“. Wir finden in den Aussagen vieler
Rechtsgelehrter die Wendung, dass der Imam befugt ist, dieses
oder jenes Land oder Bodenschätze einzelnen Personen
“zuzuteilen“, wobei sie über den Umfang, in welchem der Imam
solche natürlichen Ressourcen den betreffenden Personen
zuteilen darf, verschiedener Meinung sind. Das Wort Konzession
[iqta´] diente in der Geschichte des Mittelalters und
besonders in der europäischen Geschichte zur Umschreibung
bestimmter Begriffsinhalte und Gesellschaftssysteme, so dass
man es, wenn man es heutzutage hört, mit all jenen
Begriffsinhalten und Organisationsformen assoziiert, die in
dem Zeitalter, als in Europa und in verschiedenen sonstigen
Regionen das System des Feudalismus herrschte, die Beziehungen
zwischen den Pächtern und den Landbesitzern regelten, und die
Rechte und Pflichten beider festsetzten. In Wirklichkeit sind
aber diese Assoziationen nur die Folge einer linguistischen
Beeinflussung durch Kulturen und gesellschaftliche Ideologien,
die der richtig verstandene Islam weder praktiziert noch
gekannt hat, ob nun die Muslime in einigen Teilen der
islamischen Welt die Praxis des Feudalismus gekannt haben,
nachdem sie ihre Reinheit des Glaubens und Standfestigkeit
verloren und sich den politischen Strömungen der Welt der
Nichtmuslime angepasst hatten, oder nicht. Es wäre also
unvernünftig, wenn wir das islamische Wort Konzession [iqta´]
weiterhin mit diesem Bedeutungskomplex belegen würden, der auf
die Übernahme des Sprachgebrauchs einer fremden Kultur
zurückgeht. Wir haben nicht die Absicht und sind nicht daran
interessiert, die historischen Bedeutungsinhalte des Wortes
und dessen Vorbelastungen als Folge der Praxis bestimmter
Perioden in der islamischen Geschichte zu erörtern, denn es
geht uns nicht um den Vergleich zweier Bedeutungen des Wortes.
Vielmehr finden wir es überhaupt nicht gerechtfertigt, den
Begriffsinhalt der “Zuteilung“ im Islam mit dem
Begriffsinhalt, den das Wort in feudalistischen Systemen
wiedergibt, derart zu vergleichen, da die beiden
Begriffsinhalt in theoretischer Hinsicht nichts miteinander zu
tun haben, und auch historisch voneinander getrennt zu sehen
sind. Dagegen beabsichtigt diese Erörterung eine Erklärung des
Begriffs, so wie ihn die islamische Rechtswissenschaft [fiqh]
versteht, um das vollständige Bild der Bestimmungen des
islamischen Rechts [scharia] über die Güterverteilung
zu umreißen, das sich im Verlauf der Herausarbeitung der
islamischen Wirtschaftsideologie, die wir in diesem Buch
vornehmen, herauskristallisieren und verdeutlichen wird.
Die
“Zuteilung“ [iqta´], so wie sie Scheich Tusi in dem
“Mabsut“ definiert, und Ibn Qudama in dem Buch “al-Mugni“,
al-Mawardi in den “Ahkam al-Sultaniya“, und Allama al-Hilli,
bedeutet in Wirklichkeit, dass der Imam einer beliebigen
Person gestattet, an der Erschließung irgendeiner Quelle
natürlichen Reichtums zu arbeiten, wobei die Arbeit daran als
Grund für deren Aneignung oder den Erwerb eines persönlichen
Anrechtes an dieser gilt.
Um diese Definition ganz zu verstehen, müssen wir wissen, dass
es im Islam bei allen Quellen rohen natürlichen Reichtums
nicht zulässig ist, dass ein Einzelner daran arbeitet und sie
erschließt, solange der Imam bzw. der Staat nicht eine
spezielle oder allgemeine Erlaubnis dafür erteilt hat. Dies
wird in einem späteren Kapitel bei der Erörterung des Prinzips
der Eingriffe des Staates, dem die Aufsicht über die
Produktion und die angemessene Verteilung der Arbeit und der
Chancen obliegt, noch behandelt werden.
Nach diesem
Grundsatz hat der Imam natürlich das Recht, solche Ressourcen
zu nutzen, sei es direkt durch staatliche Unternehmen, oder
durch die Gründung von Gruppenprojekten, oder indem er
einzelnen Personen die Gelegenheit gibt, sie nutzbar zu
machen, je nach den in der Gesellschaft vorhandenen objektiven
Voraussetzungen und Möglichkeiten der Produktion einerseits,
und den Erfordernissen der sozialen Gerechtigkeit, so wie der
Islam sie versteht, anderseits. So könnte man es im Falle
eines Rohstoffes, wie beispielsweise Gold, als am besten
ansehen, dass der Staat dessen Förderung selbst vornimmt, und
die geförderten Mengen für den Gebrauch der Menschen
bereitstellt. Aber der Imam befindet das vielleicht als nicht
realisierbar, weil das materielle produktive Potenzial zur
Förderung großer Mengen seitens des Staates nicht von Anfang
an zur Verfügung steht, und er bevorzugt eine andere Form der
Produktion, nämlich dass er einzelnen Personen oder Gruppen
erlaubt, jeweils Lagerstätten von Gold zu erschließen und zu
nutzen, da der Staat selbst nur unbedeutende Menge fördern
könnte. So bestimmt der Imam die Art und Weise der
Nutzbarmachung roher natürlicher Produktionsquellen und die
allgemeinen Richtlinien für die Produktion, im Hinblick auf
die objektiven Gegebenheiten und das vom Islam vertretene
Ideal der sozialen Gerechtigkeit.
In diesem
Sinne können wir den Terminus der Rechtswissenschaft [fiqh]
“Zuteilung“ und dessen gesellschaftliche Rolle verstehen,
nämlich als eine Art und Weise der Nutzung von Rohmaterialien,
zu der sich der Imam entschließt, wenn er der Meinung ist, das
unter bestimmten Voraussetzung diese am besten nutzbar gemacht
werden können, wenn einzelnen Personen die Erlaubnis zu deren
Ausbeutung erteilt wird. Die “Zuteilung“ einer Goldmine an
eine Person durch den Imam bedeutet also, dass diese die
Fundstätte erschließen und das goldhaltige Material fördern
darf. Daher ist es nicht zulässig, dass der Imam einem
Einzelnen so viel zuteil, dass es seine Kräfte überfordert und
er nicht in der Lage ist, es eigenhändig auszubeuten, worauf
Allama al-Hilli in den Büchern “al-Tahrir“ und “al-Tadhkira“
und eine Anzahl schafiitischer und hanbalitischer
Rechtsgelehrter
ausdrücklich hinweisen. Denn die islamische Institution der
“Zuteilung“ beinhaltet die Erlaubnis an eine Person, den
zugeteilten natürlichen Reichtum auszunutzen und daran zu
arbeiten, und wenn die Person zu dieser Arbeit nicht in der
Lage ist wäre die “Zuteilung“ nicht legal. Diese Einschränkung
der “Zuteilung“ zeigt deutlich deren Charakter als eine Art
von Arbeitsteilung bei der Nutzbarmachung der Natur.
Der Islam
betrachtet die Zuteilung auch nicht als Ursache der Aneignung
der jeweiligen natürlichen Produktionsquelle durch denjenigen,
dem der Imam sie zugeteilt hat, denn damit würde deren
Zweckbestimmung als eine Art von Nutzbarmachung staatlichen
Eigentums und Mobilisierung von Arbeitskraft verfehlen.
Vielmehr wird demjenigen, der sie zugeteilt bekommt, lediglich
ein Recht auf die Ausnutzung der jeweiligen natürlichen
Ressource eingeräumt, was bedeutet dass er daran arbeiten
darf, und kein anderer sie ihm wegnehmen und an seiner Stelle
dort arbeiten kann, wie das Allama al-Hilli in den “Qawa´id“
klarstellt, wo er schreibt, dass die Zuteilung für den
Betroffenen den Vorteil der Zugehörigkeit hat,
und gleichfalls Scheich Tusi, der in dem “Mabsut“ folgendes
schreibt: „Wenn der Herrscher einem der Untertanen ein
Stück von Ödland zuteilt, dann hat letzterer Kraft dieser
Zuteilung nach einhelliger Auffassung der Rechtsgelehrten ein
größeres Anrecht darauf, als jeder andere.“
Und al-Hattab schreibt in den “Mawahib al-Dschalil“ zum Thema
der Erteilung von Konzessionen an Bodenschätzen: „Da die
Kontrolle über die Bodenschätze dem Imam obliegt, trifft
dieser die nach seiner Meinung zweckmäßigste Entscheidung über
deren Besteuerung und Zuteilung ... Er teilt sie nur zum
Nießbrauch und nicht als Eigentum zu, und derjenige, der eine
Konzession erhält, darf diese nicht verkaufen ... und niemand
kann sie von ihm erben, denn was einem nicht als Eigentum
gehört, kann man nicht vererben; und hinsichtlich der
Vererbung einer Lagerstätte von Bodenschätzen gibt es
eindeutige Rechtsaussagen.“
Die Zuteilung ist also kein Vorgang der Eigentumsübertragung,
sondern mit ihr gewährt der Imam einer Person ein Anrecht auf
eine unerschlossene natürliche Produktionsquelle, und macht
sie mehr als andere befugt, den Teil des Landes oder der
Lagerstätte zu nutzen, der ihr entsprechend ihrer Arbeitskraft
und ihrer Möglichkeiten zugewiesen wurde.
Es ist klar,
dass dieses Anrecht notwendigerweise gewährt werden muss, wenn
die Zuteilung, wie wir aufgezeigt haben, eine Art von
Aufteilung der vorhandenen Arbeitskräfte und -potentiale und
der natürlichen Ressourcen zum Zweck von deren Nutzung sein
soll; denn die Zuteilung kann dieser Rolle nicht gerecht
werden und die Aufteilung der Arbeitskräfte auf die
natürlichen Produktionsquellen gemäß einem allgemeinen
Gesamtkonzept nicht gewährleisten ... solange nicht jeder
Einzelne ein Recht der alleinigen Nutzung desjenigen Teils der
Produktionsquelle, der ihm zugeteilt wurde, genießt, Kraft
dessen er mehr als jeder andere zu deren Erschließung und zur
Arbeit daran befugt ist. Der Sinn dieses Anrechts liegt in der
Gewährleistung einer stabilen Aufteilung und darin, die
Zuteilung zu einem effektiven Mittel der Ausbeutung
natürlicher Ressourcen zu machen, indem diese nach dem Prinzip
der Fähigkeit an die Arbeitskräfte verteilt werden. So
bemerken wir, dass der Einzelne von dem Zeitpunkt, zu dem ihm
der Imam ein Stück vom Ödland oder von einer Lagerstätte
zuteilt, bis er dort die produktive Arbeit aufnimmt, d.h.
während der Zeit der Vorbereitung und Schaffung der
notwendigen Voraussetzungen, die zwischen der Erteilung der
Konzession und dem Beginn der produktiven Arbeit liegt,
lediglich das Recht hat, an jener begrenzten Landfläche oder
jener bestimmten Parzelle der Mine zu arbeiten, deren
Erschließung und Nutzung ihm der Imam gestattet hat, sowie das
Recht, andere davon abzuhalten, ihn dabei zu stören, damit
nicht die Methode, nach der der Imam bei der Nutzung der
natürlichen Ressourcen vorgeht, und die Einteilung der
Arbeitskräfte dafür entsprechend ihrer jeweiligen Fähigkeit,
beeinträchtigt werden. Diese Zeitspanne, die zwischen der
Erteilung der Konzession und dem Beginn der produktiven Arbeit
liegt, darf nicht zu lang werden, denn die Konzession bedeutet
nicht, dass Land oder Lagerstätten von Bodenschätzen zum
Eigentum einer Person werden, sondern es geht um eine
Aufteilung der gesamten verfügbaren Arbeitskraft auf die
natürlichen Produktionsquellen nach dem Prinzip der jeweiligen
Fähigkeit der Arbeiter. Der einzelne Konzessionär hat also
nicht das Recht, ohne plausiblen Grund den Beginn seiner
Arbeit zu verzögern, denn die Aufschiebung des Arbeitsbeginns
verhindert einen Erfolg der Zuteilung, deren Sinn die
Nutzbarmachung der Ressourcen nach dem Prinzip der
Arbeitsteilung ist, ebenso wie auch eine Störung des
Konzessionärs durch andere – nachdem er vom Staat mit der
Ausbeutung jener speziellen Parzelle, die ihm zugeteilt wurde,
beauftragt worden ist – das System der Zuteilung bei der
Erfüllung seiner ihm vom Islam zugewiesenen Aufgabe
beeinträchtigt. Daher finden wir, dass Scheich Tusi im
“Mabsut“ über den Konzessionär Folgendes schreibt: „Wenn er
die Erschließung seiner Parzelle verzögert, dann sagt ihm der
Herrscher: 'Entweder du erschließt sie jetzt, oder du machst
Platz für einen anderen, der sie erschließt. Wenn er eine
Entschuldigung für seine Verzögerung vorweisen kann, und sich
beeilt, die Arbeit aufzunehmen, gibt ihm der Herrscher eine
Frist. Hat er keine Entschuldigung, so stellt ihm der
Herrscher die beiden Möglichkeiten zur Wahl. Macht er sich
dann nicht an die Arbeit, wird ihm die Parzelle weggenommen.“
Und im “Miftah al-Karama“ heißt es: „Wenn der Konzessionär
den Aufschub seiner Arbeit mit seiner Mittellosigkeit
entschuldigt und um Verlängerung der Frist bis ihm die Mittel
zur Verfügung stehen ersucht, dann soll auf sein Ersuchen
nicht eingegangen werden, denn weil sich dafür keine Frist
abschätzen lässt, wird diese immer wieder verlängert werden
müssen, und es wird auf ein Brachliegen der zugeteilten
Parzelle auf unabsehbare Zeit hinauslaufen.“
Al-Schafi´i schreibt: „Wer Land zugeteilt bekommt oder sich
auf einem Stück Land etabliert, es aber nicht kultiviert, den
soll meiner Meinung nach der Herrscher auffordern, es entweder
urbar zu machen, oder es einem anderen zur Urbarmachung zu
überlassen. Wenn er ihm aber eine Frist geben will, so soll er
das tun.“
In einer Überlieferung, heißt es, dass Allahs Gesandter
Muhammad (s.) dem Bilal ibn al-Harath “al-´Aqiq“ zugeteilt
hat, und dass Umar ibn al-Chattab, als er mit der Führung des
Islamischen Staates betraut wurde, zu ihm sagte: „Der
Prophet hat es dir nicht zugeteilt, damit du es anderen
Menschen, denen es genauso gut zugeteilt werden könnte,
vorenthältst.“
Dies und nicht mehr ist die Rolle der Zuteilung und deren
Auswirkung während der Zeitspanne, die zwischen der Erteilung
der Konzession und dem Beginn der Arbeit des Konzessionärs
liegt. Während dieser Zeitspanne ist die Zuteilung von
juristischer Relevanz, und ihre Auswirkung geht – wie wir es
dargelegt haben – nicht über die Gewährung des Rechtes, auf
der zugeteilten Parzelle zu arbeiten, hinaus. Damit wird die
Erteilung von Konzessionen zu einem Mittel, das der Staat
unter gewissen Umständen anwendet, um die natürlichen
Produktionsquellen nutzbar zu machen und die Arbeitskräfte, je
nach dem Grad ihrer Fähigkeiten, auf jene Produktionsquellen
aufzuteilen. Dagegen hat die Zuteilung aus der Sicht der
Gesetzgebung keine Auswirkung mehr, nachdem die betreffende
Person die Arbeit an dem Land oder der Mine aufgenommen hat;
vielmehr tritt dann die Arbeit an deren Stelle, und für die
Person entsteht ein Anrecht auf das Land oder die Lagerstätte,
das durch die Art der Arbeit bestimmt wird, entsprechend den
detaillierten Bestimmungen, die wir besprochen haben.
Wir haben für
diesen wahren Charakter der Zuteilung, der sie als eine
islamische Methode der Arbeitsteilung ausweist, noch mehr als
die bisher aus den Textquellen und den in den Werken der
Rechtswissenschaft [fiqh] formulierten Bestimmungen
zitierten Belege, und zwar in Form der Beschränkung, welche
das islamische Recht [scharia] für die Erteilung von
Konzessionen vorsieht. Denn die nach dem islamischen Recht
erlaubte Erteilung von Konzessionen ist auf solche natürlichen
Produktionsquellen beschränkt, bei denen die Arbeit daran
demjenigen, der sie ausführt, zu einem Anrecht oder einer Art
Anspruch verhilft, nämlich bei den “toten“ natürlichen
Reichtümern nach dem Sprachgebrauch der Rechtswissenschaft [fiqh].
Die Zuteilung solcher natürlicher Ressourcen, bei denen durch
Arbeit keinerlei Anrecht oder Anspruch entsteht, ist also
nicht zulässig, worauf Scheich Tusi im “Mabsut“ hinweist, und
als Beispiel für diese Art von Ressourcen auf die weiträumigen
Gebiete an den Landstraßen hinweist. So belegt das Verbot der
Zuteilung derartiger Örtlichkeiten, bzw. die Begrenzung der
Erteilung von Konzessionen speziell auf die natürlichen
Reichtümern [mawat] klar und deutlich die Tatsache, auf
die wir hingewiesen haben, und dokumentiert, dass die Aufgabe
der Zuteilung in gesetzgeberischer Hinsicht nichts weiter ist,
als die Gewährung des Rechtes, an einer bestimmten natürlichen
Produktionsquelle mit einer speziellen Absicht zu arbeiten,
und mithin eine Methode der Aufteilung von Arbeitskraft auf
solche natürlichen Ressourcen, die der Erschließung und Arbeit
bedürfen, um sie nutzbar zu machen. Hingegen beruht das
Anrecht des Einzelnen auf die natürliche Produktionsquelle
selbst auf seiner Arbeit und nicht auf der Zuteilung. Wenn
also die natürlichen Produktionsquelle zu denjenigen
Ressourcen gehört, die zu ihrer Nutzbarmachung keiner
Erschließung und Arbeit bedürfen, und bei denen die Arbeit
daran nicht zu einem besonderen Recht des Arbeiters führt,
dann ist die Zuteilung unzulässig, denn im Hinblick auf solche
Ressourcen verliert sie ihre vom Islam vorgesehene Bedeutung,
da letztere keiner Arbeit bedürfen und die Arbeit dort keine
Auswirkungen hat, dergestalt, dass irgendwelchen
Einzelpersonen erst ein Recht, dort zu arbeiten, gewährt
werden müsste. Vielmehr würde die Zuteilung im Hinblick auf
derartige Ressourcen zu einem Instrument der Monopolisierung
und des Ausverkaufes der Natur, was sich nicht mit dem
islamischen Verständnis der Zuteilung und deren ursprünglicher
Aufgabe vereinbaren ließe. Deshalb verbietet sie das
islamische Recht [scharia], und beschränkt die
zulässige Konzessionierung auf solche natürlichen
Produktionsquellen, die zu ihrer Erschließung Arbeit
erfordert.