Einleitung
Wisse – Gott erbarme sich deiner! – dass
Gott Rechte dir gegenüber hat, die dich bei jeder Bewegung,
die du machst, umschließen, bei jeder Ruhepause, die du
einlegst, bei jeder Station, an der du dich niederlässt, ja
bei jedem Glied, das du einsetzt und bei jedem Mittel, das du
verwendest. Dabei sind einige dieser Rechte wohl groß und
andere eher gering.
Das größte Recht Gottes dir gegenüber
besteht in dem, was Er, der Mächtige und Erhabene, dir für
Sich selbst auferlegt hat, und das ist die Wurzel aller
Rechte, von der die anderen ausgehen. Dann hat Er dir um
deinetwillen Pflichten auferlegt von deinem Scheitel bis zur
Fußsohle gemäß der Verschiedenheit deiner Glieder: Er gab
deinem Sehvermögen ein Recht dir gegenüber, deinem Gehör ein
Recht dir gegenüber, deiner Zunge ein Recht dir gegenüber,
deiner Hand ein Recht dir gegenüber, deinem Bein ein Recht dir
gegenüber, deinem Bauch ein Recht dir gegenüber und deinem
Geschlecht ein Recht dir gegenüber. Dies sind die sieben
Körperteile, durch welche die Handlungen geschehen.
Dann gab Er, der Mächtige und Erhabene,
deinen Handlungen Rechte gegenüber dir selbst: Er gab deinem
Gebet ein Recht dir gegenüber, deinem Fasten ein Recht dir
gegenüber, dem Almosen ein Recht dir gegenüber, deinem
Opfertier ein Recht dir gegenüber – und ebenso all deinen
Handlungen ein Recht gegenüber dir.
Dann erstreckten sich die Rechte von dir
her auf jene, die nun Rechte dir gegenüber haben. Die größten
Rechte gegenüber dir sind die deiner Führer und Vorbilder,
dann die Rechte derjenigen, deren Versorgung dir obliegt, dann
die Rechte deiner Verwandten – dies sind Rechte, aus denen
sich weitere Rechte herleiten.
Die Rechte deiner Führer sind drei, die
er dir auferlegt hat: Das Recht desjenigen, der dich durch
Autorität anleitet und erzieht, dann desjenigen, der dich
durch Wissen anleitet und erzieht, dann dessen, der dich durch
sein Vermögen erzieht; und jeder Erziehende ist ein Vorbild.
Die Rechte derjenigen, deren Versorgung
für dich verpflichtend ist, sind ebenfalls drei: Das größte
Recht haben diejenigen, deren Fürsorge für dich durch
Autorität verpflichtend ist, dann das Recht derjenigen, deren
Fürsorge für dich durch Wissen Pflicht ist, denn der
Unwissende bedarf der Fürsorge des Wissenden. Ferner das Recht
derjenigen, deren Versorgung dir aufgrund der Bindung obliegt,
nämlich der Ehefrauen und derjenigen, die in Bindung zu deiner
rechten Hand sind.
Die Rechte deiner Verwandten sind
vielfältig; sie sind mit dir entsprechend der Nähe der
Verbindung durch den Mutterleib verwandt. Das größte von ihren
Rechten ist das deiner Mutter, dann das deines Vaters, dann
das deiner Kinder, dann das Recht deines Bruders, dann der
nächste Verwandte, dann wiederum der nächste – dann der am
meisten Würdige und dann der nächste Würdige.
Dann gibt es noch die Rechte deines
Herrn, der dich befreit hat (indem er dich aus der Sklaverei
befreit hat),
dann das Recht deines Dieners, dessen Würde dich erreicht
(vorausgesetzt, Du befreist ihn aus der Sklaverei), dann das
Recht desjenigen, der dir Gutes tut, dann das Recht des
Gebetsrufers, der dich zum Gebet aufruft; dann das Recht des
Imams, der die Gebete leitet; dann das Recht deines Gefährten,
der neben dir sitzt, dann das Recht deines Nachbarn, das Recht
deines Freundes, das Recht deines Partners; das Recht deines
Vermögens; dann das Recht deines Schuldners, der dir etwas
schuldet; dann das Recht dessen, dem du etwas schuldest; das
Recht deines Mitbürgers; dann das Recht deines Gegners, der
eine Klage gegen dich erhebt; dann das Recht des Beklagten,
gegen den du eine Klage erhebst, dann das Recht dessen, der
dich um Rat bittet; dann das Recht desjenigen, der dir Rat
erteilt; dann das Recht desjenigen, den du um Ermahnung
bittest; dann das Recht des Älteren; dann das Recht des
Jüngeren; dann das Recht des Bittenden; dann das Recht
desjenigen, den du um etwas bittest; dann das Recht
desjenigen, durch dessen Hände dir Ungemach zugefügt wurde in
Wort und Tat, und das Recht desjenigen, der dich mit oder ohne
Absicht durch Wort und Tat erfreut hat; dann das Recht
derjenigen, die deiner Religionsgemeinschaft angehören im
Allgemeinen; dann das Recht der Schutzbefohlenen – dann all
die Rechte nach Maßgabe der Ursachen und des Auftretens der
unterschiedlichen Ereignisse.
Wohl dem, dem Gott beisteht in der
Erfüllung all dessen, was Er ihm zur Pflicht gemacht hat, dem
Er Gelingen dazu schenkt und den Er in die angemessene
Richtung weist!