165. Neuntes Hauptstück. Von der Jugend und vom
Alter
Man hat verschiedene Sagen des Propheten über die
gesetzmäßige Erlaubnis die Haare zu färben. – Nach einigen
soll der Prophet den Greisen schlechterdings verboten haben
die Haare zu färben; nach andern erteilte er ihnen diese
Erlaubnis nur unter gewissen Bedingungen. Man sagt, dass sich
der Prophet selbst Bart und Haare färbte. Einige seiner
Schüler färbten sich dieselben rot, andere gelb, andere
schwarz. Er verbot auch, den Bart abzuschneiden, was Sitte der
Perser war, die dafür die Knebelbärte ungeheuer groß zogen. Er
erlaubte den Weibern, die Nägel mit Henna rot zu färben.
Die gelehrtesten Doktoren sagen, dass in Betreff des Bartes
allein nicht weniger als zwölf besondere Verbote bestehen:
Es ist verboten: 1) denselben schwarz zu färben, um sich
jünger, 2) weiß, um sich älter zu machen, und 3) gelb, um sich
das Ansehen von Heiligen zu geben, die alle gelbe Bärte
hatten; 4) darf man den Bart nicht ziehen, in der Absicht,
denselben zu verlängern, so lange man jung ist; noch weniger
5) wenn man alt ist, um sich dadurch mehr Ansehen zu geben; 6)
ist verboten, denselben zu frisieren; 7) denselben nahe an den
Ohren zu breit stehen zu lassen; 8) denselben mit zu großer
Sorge zu warten, aus Eitelkeit; 9) denselben zu
vernachlässigen, um sich ein strenges Ansehen zu geben; 10)
Schwere Sünde ist's, auf seinen Bart stolz zu sein; 11) Knoten
darein zu machen, und 12) das größte Verbrechen: denselben
abzuscheren.