Der Quran im Islam
Beweiskraft der Erklärungen des Propheten und der Imame
Laut Quran besitzen die Erklärungen des
Propheten (s.) und der Mitglieder seiner Familie – wie bereits
erwähnt – Beweiskraft bei der Quran-Auslegung. Dies lässt
sich für die verbalen Äußerungen des Propheten (s.) und der
Imame seiner Familie (a.) sowie die verbürgten
Überlieferungen, die diese Äußerungen beinhalten, eindeutig
feststellen. Für eine nicht allgemein verbürgte Überlieferung,
die auf der Aussage einzelner beruht [habar al-wahid] und
deren Beweiskraft unter den Muslimen umstritten ist, ist
jedoch die Ansicht des Exegeten maßgebend. Sunniten erkennen
eine auf der Aussage einzelner beruhende Überlieferung ohne
Einschränkung an. Bei den Schiiten werden solche
Überlieferungen, wenn sie verbürgt sind, in Bezug auf die
Gebote der Scharia anerkannt, in allen anderen Fällen jedoch
nicht. Zur weiteren Vertiefung dieser Frage wird an die
Methodenlehre der islamischen Rechtswissenschaft verwiesen.
Anmerkung: Da es sich bei der Exegese [tafsir]
um die Sinndeutung eines Quranischen Verses handelt, nennen
wir nur solche Erläuterungen exegetische Erklärungen, die
tatsächlich zu Erfassung der Bedeutung eines Verses führen.
Manche sprachlichen und rhetorischen Erklärungen sowie
Erläuterungen zur Lesart sind daher in diesem Sinne keine
exegetischen Untersuchungen.