Nahdsch-ul-Balagha
Pfad der Eloquenz - Nahdsch-ul-Balagha

Aussprache: nah-dschul-balagha
arabisch:
نهج البلاغة
persisch:
نهج البلاغة
englisch: Peak of Eloquence

Mehr zum Thema siehe: Nahdsch-ul-Balagha

Die Weisheiten des Befehlshabers der Gläubigen (a.) 401-405

401.  Und er (a.) sagte:

Die Nähe zu Menschen in ihrer guten Moral ist Sicherheit vor ihren Unglücken (Feindseligkeiten).

402. Und er (a.) sagte zu einem Prediger, der eine Aussage gemacht hatte, die ihn als gering entlarvte:

Du bist mit den Flaumfedern [schakir] geflogen, und hast als Kamelfohlen [saqb] angefangen (wie ein erwachsenes) Kamel zu brüllen.“

Sayyid Radhi sagte: „Das Wort “Schakir” steht hier für die ersten Federn, die einem Vogel wachsen, bevor er stark und klug genug ist (um zu fliegen), und “saqb“ bezeichnet ein Kamelfohlen, das nicht brüllen kann, bevor es groß geworden ist.“

403. Und er (a.) sagte:

Wer etwas Abwegiges begehrt, den lassen seine Mittel zu dessen Erreichung im Stich.

404. Und er (a.) sagte auf die Frage nach der Bedeutung der Worte „La hawla wa la quwwata illa billah (es gibt weder Kraft noch Macht außer durch Allah)“:

Wahrlich, wir haben keine Herrschaft über etwas zusammen mit Allah, und wir beherrschen nur das, worüber uns Allah die Herrschaft übertragen hat. So wann immer Er uns die Herrschaft über etwas übertragen hat, worüber Er die größere Herrschaft besitzt als wir, hat Er uns (auch etwas) auferlegt, und wann immer Er uns dies weggenommen hat, hat Er die Verpflichtung darüber von uns genommen.

Erläuterung

Der Befehlshaber der Gläubigen meint damit, dass der Mensch keine Herrschaft über irgend etwas besitzt, da er von Allah zum Bevollmächtigten gemacht wurde, und dass solange des Menschen Herrschaft andauert, die Verpflichtungen des Religionsgesetzes ebenfalls andauern, während wenn die menschliche Herrschaft aufgehoben wird, die damit verbundenen Verpflichtungen ebenso aufgehoben werden, da in so einem Fall das Auferlegen von Verpflichtungen bedeuten würde, dass eine Verantwortung jenseits des Vermögens festgelegt werden würde, und das kann durch ein weises und besonnenes Wesen nicht gestattet werden. Deswegen hat Allah die Verantwortung auferlegt, verschiedene Taten auszuführen, nachdem Er den Körpergliedern die dafür notwendige Energie verliehen hat. Daraus folgt, dass diese Verantwortung nur so lange andauern wird, solange die Energie vorhanden ist, und im Gegenzug, dass wenn die Energie verschwindet, auch die Verantwortung dafür verschwindet. Beispielsweise findet die Verpflichtung für die Armensteuer [zakat] nur dann Anwendung, wenn Besitz vorhanden ist, doch wenn Allah den Besitz fortnehmen würde, würde Er ebenso die Verpflichtung der Zahlung der Armensteuer aufheben, da in so einem Fall dann die Auferlegung einer derartigen Verpflichtung gegen jegliche Verständigkeit wäre.

405. Und er (a.) sagte zu Ammar ibn Yasir, als er ihn mit Mughira ibn Schu´ba diskutieren hörte:

Lass ihn, Ammar, er hat von der Religion nur das genommen, was ihm in weltlicher Hinsicht entgegenkam, und er hat es darauf abgesehen, sich selbst in Zweifel zu stürzen, um die Zweifel zu einem Vorwand für seine Fehler zu machen.

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