52. Brief – Hinsichtlich des Ritualgebets
(Rundbrief) an die Befehlshaber verschiedener Provinzen
hinsichtlich des Ritualgebets
Im Folgenden, verrichtet mit den Leuten
das Mittagsgebet, bis die Sonne sich vom Ziegenstall in
Richtung Westen neigt, und betet mit ihnen das
Nachmittagsgebet, während die Sonne lebendig scheint in einem
Teil des Tages, in dem man (noch) eine Strecke von zwei
Farsach
zurücklegen kann (vor Einbruch der Dunkelheit). Betet mit
ihnen das Abendgebet, wenn der Fastende das Fasten bricht und
der Pilger auf der Großen Pilgerfahrt [hadsch] (vom Berge
Arafat) nach Mina eilt. Betet mit ihnen das Nachtgebet [ischa],
wenn sich die Dämmerung verbirgt bis zu einem Drittel der
Nacht. Betet das Gebet zur Morgendämmerung, wenn ein Mann das
Gesicht seines Gefährten erkennen kann. Verrichtet das
Ritualgebet so wie der Schwächste von ihnen (betet), und seid
ihnen kein Anlass zu Verderbnis.
Erläuterung
Über die
Interpretation der genauen Zeiträume für das jeweilige Gebet,
greifen die Gelehrten auf zahlreiche Quellen zurück und kommen
darauf aufbauend zu einem Gesamtergebnis, wobei die
Einzelanweisungen, wie z.B. in solch einem Brief ein
Bestandteil von vielen für die Urteilsfindung sind. Alle
Gelehrten sind sich aber über die bedeutsame Schlussbemerkung
einig, dass ein Vorbeter das Ritualgebet so kurz beten soll,
wie es den schwächsten Mitbetenden nicht über Maß belasten
würde.