Die Konsultation
Die Konsultation [al-muradschaat]

Aussprache: al muradscha-aat
arabisch: المرجعات
persisch:
englisch: consultation [muraja'at]

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Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen

Die 74. Konsultation – Details zur Ablehnung

15. Safar 1330 (4.2.1912)

Verehrter [maulana] Scheich al-Islam, der Friede sei mit Dir und die Gnade ALLAHs und Seine Barmherzigkeit.

Du wolltest es Dir nicht nehmen lassen, dass ich Dich auf die Details hinweise. Du lässt mir keine andere Wahl, obwohl Du es eigentlich entbehren könntest, denn Du weißt genau, dass wir uns hier auf sehr kritischem Gebiet bewegen. Hierin lag schließlich der Untergang des Vermächtnisses. Und auch all die anderen herausragenden Texte werden hier zunichte gemacht. Hier befindet sich die gefährliche Stelle für die Fünftelabgabe, das Erbe und den Glauben. Hier ist die Zwietracht, hier ist die Zwietracht und hier ist noch einmal die Zwietracht [fitna]. Jene, die in alle Länder brandete, um den Befehlshaber der Gläubigen den Kampf anzusagen. Ein gewaltiges Heer wurde angeführt, um ihm die Herrschaft zu entreißen und seinen Staat der Verachtung preiszugeben.

Was geschehen ist, das ist geschehen, und nur allzu gut bleibt die Erinnerung in mir wach. Auch wenn Du anders darüber denken magst, stell mir bitte keine Fragen.

Gegen das Vermächtnis, das Ali zum Erben einsetzt, mit ihren verleugnenden Worten zu argumentieren, ist von einem Gerechtdenkenden eigentlich nicht zu erwarten. Schließlich gehörte sie zu seinen ärgsten Feinden. Mit der Leugnung des Vermächtnisses hat sie Ali nicht weniger Schaden zugefügt, als durch die Ereignisse bei der kleineren und größeren Kamelschlacht. Bisher Geheimgehaltenes trat hier offen in Erscheinung, Verborgenes trat deutlich hervor. Dies sei nur Beispiel für ihre Haltung, die sie einnahm, bevor sie sich ihrem Gebieter [wali] gegenüber, dem Bevollmächtigten des Propheten, in herausfordernder Weise erhob. Als sie dann von seinem Tod erfahren hatte, warf sie sich nieder, um ALLAH zu danken und sprach den folgenden Reim: „Sein Spazierstock kam an seinem Ort der Bestimmung zur Ruhe, genauso wie er sich über die Rückkehr des Reisenden freut.“

Wenn Du möchtest, führe ich ein weiteres Beispiel ihrer Worte an, die Dir deutlich machen, welch wahrheitsfernen Ziele sie verfolgte: Sie sagte: „Als der Gesandte Allahs (s.) immer mehr zu ertragen hatte und seine Krankheit sich verschlimmerte, ging er (einst), gestützt auf zwei Männer, die seine Beine über den Boden streifen ließen, von dannen. Die Männer waren Abbas ibn Abd-ul-Mutallib und jemand anders.“ Der Erzähler Ubaidullah ibn Abdullah ibn Utba ibn Mas´ud, sagte dazu.: "Ich teilte Abdullah ibn Abbas Aischas Worte mit. Da fragte er mich, wer denn der Mann gewesen wäre, dessen Name Aischa nicht genannt hätte. Ich entgegnete, dass ich es nicht wüsste und er meinte: „Es ist Ali bin Abi Talib gewesen“ und weiter: „Aischa konnte es nicht ertragen, wenn er etwas Gutes tat.“"

Ich sage nun: Wenn sie es nicht ertragen konnte, dass er etwas Gutes tat oder dass auch nur sein Name Erwähnung fand, als er einen Schritt mit dem Propheten (s.) machte, wie sollte es dann möglich gewesen sein, dass sie gar die Erwähnung des Testaments hätte ertragen können, das doch voll des Guten war?

Auch Imam Ahmad ibn Hanbal veröffentlichte nach Ata ibn Yasar auf Seite 113 im sechsten Band seines "Musnad" eine Überlieferung von Aischa: „Ein Mann kam zu Aischa verleumdete in ihrer Anwesenheit Ali und Ammar. Sie sagte: ,Was Ali anbelangt, so werde ich Dir nichts über ihn sagen, was aber Ammar betrifft, so habe ich den Gesandten Allahs (s.) Folgendes über ihn sagen hören: Wenn er zwischen zwei Alternativen zu wählen hat, zieht er die vernünftigere vor.’“

Wehe, wehe! Die Mutter der Gläubigen warnte vor Verleumdungen gegen Ammar, da der Prophet (s.) gesagt habe: „Wenn er zwischen zwei Alternativen zu wählen hat, zieht er die Vernünftigere vor.“ Nicht aber warnte sie vor den Verleumdungen gegen Ali, den Bruder des Propheten und dem von ihm angekündigten Gebieter [wali], seinen "Aaron" und seinen Vertrauten. Er ist der Gerechteste seiner Gemeinschaft und das Tor zu seiner Stadt. Er ist der, der ALLAH und seinen Gesandten liebst, und dem auch ALLAH und sein Gesandter in Liebe zugetan sind. Er ist der erste aller Menschen, der sich zum Islam bekannte und der sie an Glauben und Wissen übertrifft, sowie reicher an Tugend ist als sie.

Wehe! Als ob sie seine, von ALLAH, dem Allmächtigen und Erhabenen, verbliebene Vorrangstellung nicht gekannt hätte! Als ob sie nicht gewusst hätte, welchen Platz er im Herzen den Gesandten ALLAHs (s.) einnahm und welche Stellung im Islam, welch große Anstrengungen er auf sich nahm und wie herausragend seine Leistung war. Als ob sie nie von seinem, im Buche ALLAHs und in der Sunna des Propheten bestätigten Anspruch gehört hätte, und sie ihn nicht einmal Ammar gleichstellt!

Bei Allah! Ich bin wahrlich betrübt durch ihre Worte: „Ich habe doch gesehen, wie er an meiner Brust lehnte, um eine Waschschüssel und dann mild wie eine Frau wurde, um schließlich zu sterben. Nichts dergleichen habe ich wahrgenommen, wie hätte er denn auch für Ali sein Testament machen können?“

Ich weiß nicht, unter welchen Gesichtspunkt ihre Worte besprochen werden sollen, denn es stehen verschiedene Aspekte zur Debatte. Wie kann man wissen – bei meinem Vater und bei meiner Mutter – wie er (s.) nun gestorben ist und ob sein Zustand, wie sie ihm geschildert hat, als Beweis dafür angesehen werden kann, dass er kein Vermächtnis hinterließ. Ist denn ihre Ansicht akzeptabel, dass man einzig und allein während des Sterbens ein Testament anfertigt? Mitnichten! Vielmehr ist es so, dass die Argumente jener, welche die Wahrheit leugnen, entkräftet sind, welche doch immer sie sein mögen.

Sprach doch ALLAH, der Allmächtige und Erhabene, in seiner weisen Schrift zu seinem verehrungswürdigen Propheten:

„Euch ist vorgeschrieben, wenn bei einem von euch das Sterben gegenwärtig wird, wenn er Gut hinterlässt: Das Testament ...“ .. (Heiliger Qur'an 2:180)

Hat er (s.) nun nach Ansicht der Mutter der Gläubigen der Schrift ALLAHs zuwider gehandelt oder ist er von den dort enthaltenen Bestimmungen abgerückt? ALLAH ist meine Zuflucht und ALLAH bewahre mich! Sie weiß genau, dass er dem Wege des Qur'ans folgte und sich an seine Suren hält, dass er jeden mit ausgeführten Befehlen und beherzigten Geboten an Frömmigkeit übertraf und dass er bei der Verehrung ALLAHs in jeder Hinsicht das höchste Ziel erreichte.

Es besteht kein Zweifel, dass sie ihn (s.) sagen hörte: „Dem Muslim, der etwas zu hinterlassen hat, ist es nicht erlaubt, zwei Nächte (hintereinander) zuzubringen, ohne dass er sein Testament niedergeschrieben hat.“ Oder aber sie hörte etwas entsprechendes, denn seine strengen Anweisungen zum Testament gingen fraglos nicht nur von ihm aus; sondern von ihm und den anderen Propheten, ALLAH möge sie allesamt segnen. Es ist kaum denkbar, dass sie jemandem eine Anweisung erteilen, diese jedoch selbst nicht befolgen, oder dass sie etwas bestimmtes mit einem Verbot belegen und sich selbst aber daran nicht gebunden fühlen. ALLAHs Erhabenheit ist zu groß, als dass Er so jemanden zum Gesandten machen würde.

Was nun den Bericht von Muslim und anderen betrifft, nachdem Aischa Folgendes gesagt habe: „Der Gesandte Allahs hinterließ weder Dinar noch Dirham, weder Schafe noch Kamele, und er hat wegen nichts ein Vermächtnis gemacht, so verhält es sich mit ihm wie mit den Vorangegangenen.“

Ihre Ansicht, dass er eigentlich nichts hinterlassen hat und dass er über nichts verfügte, weshalb überhaupt ein Vermögen niederzuschreiben gewesen wäre, ist nicht korrekt. Nun, in Wahrheit hat er von den vergänglichen Gütern dieser Welt, die deren Bewohner zu vermachen pflegen, tatsächlich nichts hinterlassen, da er doch der enthaltsamste aller Menschen gewesen war. Als er dann schließlich kurz davor war, zu seinem Herrn, dem Allmächtigen und Erhabenen, zurückzukehren, war er mit dem Gedanken um die Begleichung seiner Schulden und mit seinen noch bestehenden Verpflichtungen vollauf beschäftigt. Zudem besaß er noch Mittel, die ein Testament erforderlich machten. So hinterließ er etwas, um jene Schulden abzutragen und jenen Verpflichtungen nachzukommen. Dies war ihm lieber, als seinen Erben nur ein wenig zu vermachen. Hierauf weist auch der Ausspruch Zahras (a.) auf ihren Erbteil hin.

Und dennoch hat der Gesandte ALLAHs (s.) etwas hinterlassen, was sonst kein Mensch auf der Welt jemals hinterlassen hat, und dies ist etwas, das die Niederschrift eines Testamentes notwendig macht. Sei doch mit dem zufrieden, was er nun wirklich zurückgelassen hat, nämlich die wahrhaftige Religion ALLAHs, am Anfang ihrer Erschaffung und zu Beginn ihres Wachstums! Sie hatte einen Bevollmächtigten nötiger als all das Gold und Silber, Haus und Grundbesitz, Ackerland und Vieh! Ja, und vor allem brauchte die Gemeinschaft mit ihren Witwen und Waisen dringend einen Bevollmächtigten, der an die Stelle des Propheten treten konnte, um Verantwortlichkeit zu übernehmen und sowohl weltliche als auch religiöse Angelegenheiten zu verwalten.

Es ist undenkbar, dass der Gesandte ALLAHs (s.) diese sich in ihrer Anfangsphase befindliche Religion ALLAHs dem Wind anheimgegeben oder sich bei der Bewahrung ihrer religionsgesetzlichen Bestimmungen ganz auf subjektive Meinungen verlassen hätte, ohne einen Bevollmächtigten für die weltlichen, wie religiösen Angelegenheiten eingesetzt zu haben, der als sein Stellvertreter in allgemeiner Bevollmächtigung sein ganzes Vertrauen besessen hätte.

Es läge ihm fern, seine Waisen – es sind ja die Bewohner der ganzen Welt – wie entlaufene Schafe in einer winterlichen Nacht allein zu lassen, ohne jemanden bestimmt zu haben, der sie tatsächlich unter seine Obhut nimmt. Möge ALLAH, uns davor behüten zu glauben, dass er kein Testament hinterlassen hat, nachdem ALLAH es ihm (s.) in einer Offenbarung doch auferlegt und sogar diesbezüglich mit Nachdruck angewiesen hatte. Die Vernunft kann es nicht akzeptieren, dass das Vermächtnis abgeleugnet wird, selbst wenn die Leugnung von einem Erhabenen kommen sollte.

Der Gesandte ALLAHs (s.) hatte zu Beginn der islamischen Bewegung Ali in seinem Vermächtnis zum Bevollmächtigten ernannt und zwar noch bevor sie in Mekka offen verkündet wurde, als ALLAH also, gepriesen sei Er, den folgenden Vers offenbart hatte: „Und warne deine nahen Verwandten.“ (Heiliger Qur'an 26:214). So haben wir es ja schon in der 20. Konsultation erläutert.

Es war zwar kein Versehen, dass er (s.) hiernach sein Vermächtnis Ali gegenüber immer wieder neu verkündet und (damit) bestätigt hat. Ein über das andere Mal hat er darauf hingewiesen, wie wir es in dieser Konsultation ja schon oft gezeigt haben.

Als er sich dem Tode näherte, wollte er – bei meinem Vater und meiner Mutter – sogar für Ali als Bestätigung seines mündlich gegebenen Versprechens einen beurkundeten Text hinterlassen. So sprach er (s.): „Kommt zu mir. Ich werde eine Schrift anfertigen, nach welcher ihr niemals in die Irre gehen werdet.“ Da aber begannen sie miteinander zu streiten, obwohl es sich in Gegenwart eines Propheten nicht geziemt. Sie sagten: „Der Gesandte Allahs ist schon nicht mehr ganz bei sich.“ Nach diesen Worten ahnte er (s.), dass eine solche Niederschrift nur Aufruhr zufolge haben konnte und so sprach er: „Erhebt euch und geht“ und gab sich mit seinem mündlich gegebenen Versprechen zufrieden. Trotzdem legte er ihnen kurz vor seinem Tode drei Gebote nahe, nämlich dass Ali ihr Machthaber zu sein habe, dass die Ungläubigen die arabische Halbinsel zu verlassen hätten und dass sie genau wie er, Delegationen entsenden sollten. Aber die Machtverhältnisse und Politik in jener Zeit gestatteten den Erzählern der prophetischen Überlieferungen nicht, das erste Testament mit zu erwähnen und so behaupteten sie, sie hätten es vergessen.

Zum Ende der Überlieferung, in der es hieß: „Der Gesandte Allahs ist schon nicht mehr ganz bei sich“, führt Buchari folgende Schilderung an: „Er legte ihnen kurz vor seinem Tode drei Gebote nahe, nämlich: ‚Vertreibt die Ungläubigen von der arabischen Halbinsel und entsendet Delegationen, genauso wie ich es getan habe.’“ Und hier meint Buchari nun: „Das dritte Gebot habe ich vergessen.“ Dasselbe sagte Muslim in seinem "Sahih" und auch all die anderen Überlieferer der Sunna des Propheten, wie auch ihre Gewährsmänner.

Was die Behauptung der Mutter der Gläubige anbelangt, dass der Gesandte Allahs, (s.) auf ihrer Brust zu seinem Herrn, dem Erhabenen zurückgekehrt sei, so ist sie zu widerlegen. Denn es gilt aufgrund der authentischen, in ununterbrochener Folge überlieferten Überlieferungen von Seiten der Imame der reinen Nachkommenschaft als erwiesen, dass der Gesandte Allahs (s.) in dem Moment seiner Rückkehr zum höchsten Freunde an der Brust seines Bruders und des (zukünftigen) Gebieters [wali] Ali ibn Abi Talib lag. Auch nach den Überlieferungen der Sunniten findet sich dies bestätigt, wie aufmerksame Beobachter bereits wissen.

Der Friede sei mit Dir.

Weiter zur 75. Konsultation – Rechtfertigung Aischas Handeln.

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