Die Konsultation
Die Konsultation [al-muradschaat]

Aussprache: al muradscha-aat
arabisch: المرجعات
persisch:
englisch: consultation [muraja'at]

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Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen

Die 56. Konsultation – Beweisführung zur Überlieferung von Ghadir

22. Muharram 1330 (12.1.1912)

Verehrter [maulana] Scheich al-Islam, der Friede sei mit Dir und die Gnade ALLAHs und Seine Barmherzigkeit.

Du solltest wissen, dass wir Dir den Grund hierfür bereits in der Die 24. Konsultation angegeben haben.

Die lückenlose Überlieferung der Überlieferung vom Brunnen von Chum ist mit den natürlichen, von ALLAH stammenden Gesetzmäßigkeiten, untrennbar verbunden, ganz so, wie dies auch mit all den bedeutenden Ereignissen in der Geschichte, die sich auf die herausragende Persönlichkeit der Gemeinschaft gründet, der Fall ist.

An den verschiedensten Orten ließ er viele Tausende seiner Gemeinschaft sehend und hörend daran teilhaben, um auch die Nachkommen dieser Menschen davon in Kenntnis zu setzen, zumal doch nach dem Ableben des Propheten besonders seine Verwandten und all die Nachfolger, die ihnen nahe standen, diesen Ereignissen Beachtung geschenkt haben, bis sie sogar (schließlich) bei ihren Bemühungen um die Verbreitung und Bekanntmachung dieser Begebenheiten Vollendung erlangt haben. Wie sollte es denn möglich sein, die Kunde von diesen Geschehnissen nur bei einigen wenigen anzutreffen? Nein! Es ist unerlässlich, dass die Botschaft hiervon sich ausbreitet wie der anbrechende Morgen, auf das sowohl das Festland wie auch das Meer ganz umschlossen sein mögen.

„... und du findest im Brauch [sunna] Allahs keine Abänderung.“ (Heiliger Qur'an 48:23)

Die Überlieferung vom Brunnen von Chum ist bei ALLAH, dem Allmächtigen und Erhabenen, ein Gegenstand von besonderem Interesse gewesen, hat Er, der Gesegnete und Erhabene, ihn doch Seinem Propheten (s.) offenbart, und hierzu einen Qur'an herabgesandt, den die Muslime bei Tage und bei Nacht vortragen, allein oder im Beisammensein mit anderen, während ihren Andachtsübungen oder beim Pflichtgebet, von der Gebetsnische oder vom Minarett.

„O Gesandter, richte aus, was zu dir von deinem Herrn herabgesandt wurde. Wenn du es nicht tust, dann hast du deine Botschaft nicht ausgerichtet. Gott schützt dich vor den Menschen. Gott leitet gewiss die Glaubensgegner nicht recht.“ (Heiliger Qur'an 5:67)

Als er dann an jenem Tage die Botschaft übermittelte, indem er Ali als Imam bekundete und ihn mit der Nachfolgerschaft betraute, sandte ALLAH, der Allmächtige und Erhabene, Folgendes zu ihm hinab:

„Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und meine Gnade an euch vollendet, und Ich habe daran Gefallen, dass der Islam eure Religion sei.“ (Heiliger Qur'an 5:3)

Wunderbar!

„Gewiss, die Gunst liegt bei Allah. Er lässt sie zuteil werden, wem Er will“ (Heiliger Qur'an 3:73). Wer diese Verse betrachtet, wird von solch einer Fürsorge beeindruckt sein.

Wenn also die Fürsorge ALLAHs, des Allmächtigen und Erhabenen, dieses Maß erreicht, so ist es doch kaum verwunderlich, wenn auch die Fürsorge des Gesandten Allahs (s.) auf diese Art beschaffen ist.

Als nun der Zeitpunkt seines Ablebens näher rückte und er davon in Kenntnis gesetzt wurde, beschloss er auf Befehl ALLAHs während der Abschiedspilgerfahrt in aller Öffentlichkeit die Vormundschaft [wilaya] Alis zu bekunden.

Das Ereignis des Hauses vom Tage der Warnung in Mekka (Siehe dazu die Warnung der nächsten Verwandten unter dem Stamm der Quraisch, wie er in der 12. Konsultation dargelegt ist), wie auch die anderen aufeinander folgenden Beweise, waren ihm noch immer nicht hinreichend. Du hast ja bereits einiges von ihnen vernommen.

So ließ er den Menschen vor der Wallfahrt verkünden, dass er in diesem Jahr seine Abschiedspilgerfahrt unternehmen wolle. So kamen dann die Leute aus allen Richtungen zu ihm und er verließ Medina mit etwa 100.000 oder mehr Menschen.

Als schließlich die Pilger beim Berge Arafat verweilten, rief er ihnen zu: Ali gehört zu mir und ich gehöre zu Ali. Niemand außer mir und Ali wird (meine Aufgaben) erfüllen (können).“

Nachdem er dann mit jenen Tausenden von Menschen bei der Heimkehr war und das Tal Chum erreicht hatte, senkte sich der treue Geist mit einigen von ALLAH, dem Herrn der Welten, mitgeteilten Versen auf ihn herab.

Der Prophet (s.) verweilte solange dort, bis sowohl jene bei ihm eintrafen, die sich verspätet hatten, als auch jene zurückkehrten, die ihm vorangeeilt waren. Sobald sich alle versammelt hatten, verrichtete er mit ihnen das Gebet, sprach in einer Rede von ALLAH, dem Allmächtigen und Erhabenen und gab schließlich die Vormundschaft durch Ali bekannt.

Einen Teil hast Du ja davon schon gehört, auch wenn das, was Du noch nicht vernommen hast, noch korrekter und offenkundiger ist. Jedoch sollte Dir das bereits Bekannte genügen. Ist es doch nach dem Gesandten Allahs (s.) von all denen, die an jenem Tage bei ihm waren, und deren Anzahl mehr als 100.000 Menschen aus den verschiedensten Ländern erreichte, überliefert worden. Die Handlungsweise [sunna] ALLAHs, des Allmächtigen und Erhabenen, dem nichts Gleichwertiges beigesellt werden kann, macht es erforderlich, dass (diese Belege) ununterbrochen überliefert werden, ungeachtet der Widrigkeiten, die dem im Wege stehen. Allerdings hatten die Imame (a.) der Angehörigen des Prophetenhauses ihre eigenen Methoden, die von der Weisheit bezüglich der Verkündigung und Verbreitung dieser Überlieferung zeugten.

Es genügt zu erwähnen, was der Befehlshaber der Gläubigen in den Tagen seines Kalifats getan hat, als er nämlich die Menschen auf dem Platz zusammenkommen ließ und ihnen Folgendes sagte:

„Bei ALLAH! Ein jeder Muslim, der den Gesandten Allahs (s.) am Tage des Brunnens von Chum sprechen gehört hat, möge sich erheben und aussagen. Aber nur diejenigen, die ihn mit ihren eigenen Augen gesehen und mit ihren eigenen Ohren gehört haben, sollen aufstehen.“

Da erhoben sich dreißig Prophetengefährten; unter ihnen befanden sich auch zwölf Männer, die an der Schlacht von Badr teilgenommen hatten. Sie bezeugten, dass der Prophet damals Alis Hand ergriffen und zu den Menschen Folgendes gesagt hatte:

„Wisst ihr, dass ich mehr Anspruch auf die Gläubigen habe als sie auf sich selbst?“ Daraufhin hätten die Anwesenden mit „ja“ geantwortet und der Prophet (s.) hätte ihnen verkündet: „Wessen Schutzherr [mawla] ich war, dessen Schutzherr sei dieser. Oh ALLAH! Hilf jedem, der ihm Bestand leistet und sei jedem ein Feind, der auch sein Feind ist.“ Siehe hierzu die entsprechende Überlieferung.

Du weißt, wie sehr es der Vernunft widerspricht, dass dreißig Gefährten des Propheten sich unter Absprache der Unwahrheit verschreiben! Außerdem ist die ununterbrochene Überlieferung doch tatsächlich überliefert worden, kaum, dass sie diese einst bezeugt haben. Dies ist definitiv, ohne dass es einen Zweifel gäbe.

Alle Leute, die dort auf dem Platze anwesend waren, haben diese Überlieferung von ihnen übertragen und in den verschiedensten Ländern verbreiten lassen. Es ist zudem nicht unbekannt, dass der Tag, an dem die Versammlung auf dem Platz stattfand, genau in die Zeit des Kalifats des Befehlshabers der Gläubigen fällt, der im Jahre 35 n.d.H. als Oberhaupt anerkannt wurde. Die Ereignisse vom Brunnen von Chum gehen im Jahre 10 mit der Abschiedspilgerfahrt einher. Zwischen beiden Begebenheiten liegt also eine Zeitspanne von mindestens 25 Jahren. Während dieses Zeitraumes wütete die Pest von Amwas und in der Ära des dritten "Rechtgeleitete Kalifen" erfolgten die Eröffnungen und Landnahmen. Diese Zeitspanne – ein viertel Jahrhundert – hat aufgrund ihrer langen Dauer, ihrer Kriege und Raubzüge und auch aufgrund der verheerenden Pest von Amwas dazu geführt, dass die meisten der greisen Prophetengefährten, die bei dem Ereignis des Brunnens von Chum zugegen waren, starben und dass die Jüngeren sich in der Anstrengung auf dem Weg Gottes beeilten, mit ALLAH, dem Allmächtigen und Erhabenen, und seinem Gesandten (s.) zusammenzutreffen, so dass – im Vergleich mit der Anzahl der Gestorbenen – nur wenige von ihnen am Leben geblieben waren. Und diejenigen, die damals noch lebten, waren zudem über das ganze Land verstreut. Daher waren bei der Versammlung auf dem freien Platz lediglich jene zugegen, die mit dem Befehlshaber der Gläubigen im Irak gewesen waren. Zudem kamen die Männer ohne ihre Frauen. Trotz allem aber haben sich dreißige Prophetengefährten erhoben. Darunter befanden sich auch die zwölf Männer, die an der Schlacht von Badr teilgenommen hatten und bezeugten, dass sie die Überlieferung vom Brunnen von Chum aus dem Munde des Gesandten Allahs (s.) gehört hatten.

(Allerdings) sind einige Leute wegen ihres Hasses von der Aussage abgehalten worden, wie etwa Anas ibn Malik und andere, so dass ihnen die Verwünschung des Befehlshabers der Gläubigen (a.) zuteil geworden ist. Wäre es ihm möglich gewesen, so hätte er an jenem Tage alle noch lebenden Prophetengefährten, Männer wie Frauen, sich versammeln lassen, um sie ihren Schwur vom (damaligen) Platz wiederholen zu lassen. Dann hätte sicherlich ein Vielfaches von dreißig Menschen für ihn Zeugnis ablegen können.

Was glaubst du, wäre geschehen, wenn er im Hidschaz sie als Zeugen hätte anführen können, bevor nach dem Schwur von Chum eine derartig lange Zeit verstrichen war? Wenn Du einmal über diese unabänderliche Tatsache nachdenkst, wirst auch Du sie als Beweis für die ununterbrochene Überlieferung der Überlieferung vom Brunnen von Chum anerkennen.

Begnüge Dich mit den Überlieferungen, die Imam Ahmad bin Hanbal zum Geschehen vom Platz [al-rahbah] auf Seite 370 im vierten Band seines "Musnad" veröffentlichte. Es ist eine Überlieferung, die sich über Zaid ibn Arqam und Abul-Tufail herleitet. Er sagte:

Ali ließ die Menschen sich auf dem Platze versammeln und sprach dort zu ihnen: ‚Bei ALLAH! Ein jeder Muslim, der den Gesandten Allahs (s.) am Tage des Brunnens von Chum sprechen gehört hat, möge sich erheben.’ Da standen dreißig Personen auf. Er sagte dass Abu Naim sagte: ‚Es erhoben sich viele Menschen und bezeugten, dass der Prophet, nachdem er Alis Hand ergriffen hatte, zu den Anwesenden Folgendes sprach: ‚Wisst ihr, dass ich mehr Anspruch auf die Gläubigen habe, als sie auf sich selbst?’ Darauf antworteten sie dann mit: ‚Ja, oh Gesandter Allahs!’ Und er sagte weiter: ‚Wessen Schutzherr ich bin, dessen Schutzherr sei auch dieser. Oh ALLAH! Hilf jedem, der ihm Beistand leistet und sei jedem ein Feind, der auch sein Feind ist.’ Abul-Tufail sagte: ‚Ich entfernte mich mit einem gewissen Unbehagen, dass nämlich ein Großteil der Gemeinschaft sich nicht an diese Überlieferung gehalten hat. Da traf ich Zaid ibn Arqam und sagte ihm, dass ich Ali  so und so habe reden hören. Darauf fragte Zaid mich: ‚Was sagt dir dabei nicht zu?’ Ich habe nämlich den Gesandten Allahs (s.) dieses zu ihm sagen hören.’“

Ich sage: Wenn nun diese Zeugenaussage des Zaid zusammen mit den Worten Alis bezüglich dieser Frage zu den Zeugenaussagen jener dreißig hinzugerechnet werden, gab es insgesamt 32 Überlieferer dieser Überlieferung aus den Reihen der Prophetengefährten.

Imam Ahmad ibn Hanbal veröffentlichte diese Überlieferung Alis nach Abdurrahman ibn Abu Laila auf Seite 119 im ersten Band seines "Musnad". Dieser sagte: „Ich war zugegen, als Ali auf dem Platz von Rahba die Menschen beschwor; er sagte dort: „Bei ALLAH! Ich beschwöre jeden, der den Gesandten Allahs damals beim Brunnen von Chum Folgendes hat sagen hören ‚Wessen Schutzherr ich bin, dessen Schutzherr sei Ali’, aufzustehen und es zu bezeugen. Aber nur jene sollen sich erheben, die ihn auch tatsächlich gesehen haben.’ Abdurrahman sagte weiter: ‚Da standen jene zwölf Männer auf, die bei der Schlacht von Badr dabei gewesen waren .... als sähe ich sie (noch jetzt) vor mir. Sie sprachen: ‚Wir bezeugen, dass wir den Gesandten Allahs (s.) damals am Brunnen von Chum Folgendes haben sagen hören: ‚Habe ich nicht mehr Anspruch auf die Gläubigen, als sie auf sich selbst, und sind meine Frauen nicht eure Mütter?’ Da antworteten sie: ‚Doch, oh Gesandter Allahs!’ und er fuhr fort: ‚Wessen Schutzherr ich war, dessen Schutzherr sei auch Ali. Oh ALLAH! Hilf dem, der ihm Beistand leistet und sei jedem ein Feind, der auch sein Feind ist.’“

Eine weitere Überlieferung von anderer Seite ließ Imam Ahmad ibn Hanbal am Ende der bereits erwähnten Seite erscheinen: Er sagte: „Oh Allah! Hilf jedem, der ihm Beistand leistet, und sei jedem ein Feind, der auch sein Feind ist. Lasse jeden siegen, der auch ihm zum Sieg verhilft und verlasse jeden, der auch ihn verlässt.“ Weiter sagte er: „Es erhoben sich alle, bis auf drei. Auf sie rief Ali Verwünschungen herab.“

Wenn Du nun Ali  und Zaid ibn Arqam zu den in der Überlieferung bereits erwähnten zwölf Gefährten hinzurechnest, dann betrug die Anzahl jener Männer, die an der Schlacht von Badr teilgenommen haben, vierzehn. Beobachtet man die überlieferten Überlieferungen bezüglich der Beschwörung auf dem Platz, so sehen wir die Weisheit, mit welcher der Befehlshaber der Gläubigen die Überlieferung vom Brunnen von Chum verkündet und verbreitet hat.

Die Haltung des Herrn der Märtyrer, Abu Abdullah al-Hussain (a.), war solcher Art, dass er immer nur die Wahrheit sprach. Er glich hierin dem Befehlshaber der Gläubigen (a.) auf jenem Platze. Er ließ die Menschen sich zur Pilgerzeit bei Arafat versammeln und rühmte seinen Großvater, seinen Vater, seine Mutter und seinen Bruder. Unter den Zuhörern befand sich niemand, der jemals einen derart weisen und wortgewandten Redner vernommen hatte, der die Anwesenden geradezu beherrschte und sich sowohl ihrer Blicke als auch ihrer Herzen bemächtigen konnte. In seiner Ansprache war alles enthalten, ja er drang tief (in den Sachverhalt) ein. Kurz, er erfüllte die Erwartungen, die beim Brunnen von Chum an ihn gestellt worden waren und tat somit seiner Pflicht genüge. Diese bewundernswerte Haltung ist es also gewesen, welche die Überlieferung von Chum verbreitet und berühmt gemacht hat.

Hinsichtlich der Verkündigung und Verbreitung dieser Überlieferung kannten (auch) die neun Imame seiner mutigen Söhne die richtigen Wege. An ihnen sollte sich Dir die Weisheit auf das Allerdeutlichste zeigen. Jedes Jahr begingen sie den 18. Dhul-Hidscha mit einem Fest. Sie pflegten dann mit Freunden in Glanz und Pracht zusammen zu sitzen und sich zu beglückwünschen. Aber sie strebten auch danach, durch Fasten [saum], mit Gebet und flehenden Anrufungen ALLAH, dem Allmächtigen und Erhabenen, näher zu kommen. Sie taten ihr Äußerstes, um rechtschaffen zu sein und gute Werke zu verrichten.

Und all das aus Dankbarkeit gegenüber ALLAH, Der ihnen an jenem Tag die Huld erwiesen hat, den Befehlshaber der Gläubigen als Kalifen zu bestimmen und ihm das Imamat aufzuerlegen. An jenem Tag pflegten sie auch zu ihrer Verwandtschaft zu gehen, freigebig gegenüber bedürftigen Familienangehörigen zu sein, ihre Geschwister zu besuchen, ihre Nachbarn zu beschützen und mit alle diesem auch ihre Gefolgsleute zu betrauen.

So war der 18. Dhul-Hidscha in jedem Jahr bei den Schiiten allerorten und zu jeder Zeit ein Fest. Sie eilten zu ihren Moscheen, um dort ihre obligaten und zusätzlichen Gebete zu verrichten; sie rezitierten den Qur'an und sprachen ihren Segenswunsch auf die überlieferte Weise. All dies taten sie aus Dankbarkeit gegenüber ALLAH, dem Erhabenen, der mit dem Imamat des Befehlshabers der Gläubigen die Religion vervollständigt und die Huld vollendet hat. Dann besuchen sie sich gegenseitig, sitzen in Freude und Frohsinn beieinander und suchen sich ALLAH zu nähern, indem sie rechtschaffen sind, gute Werke verrichten und sowohl Verwandte wie auch die Nachbarn glücklich machen. Jedes Jahr besuchten sie an diesem Tage das Grabmal des Befehlshabers der Gläubigen. An dieser Stätte versammelten sich stets mehr als 100.000 Menschen, die aus allen Richtungen herbeiströmten, um ALLAH Verehrung zu erweisen, ganz so, wie die mutigen Imame (einst) an jenem Tage ALLAH mit Fasten, Gebeten und reuiger Hinwendung verehrt haben.

Sie nähern sich ihm mit guten Taten und Almosen und gehen nicht eher auseinander, bis sie ihren Blick auf die heilige Grabstätte richten können. Bei dieser Pilgerfahrt halten sie dann über einige ihrer Imame Reden, die weitergegeben werden. Sie handeln von der ehrenwerten Einstellung des Befehlshabers der Gläubigen und von seinem außerordentlichen Vorrang, von seinen Bemühungen, ein Fundament für die Grundlehren der Religion zu schaffen und von seinen Diensten für den Herrn der Propheten und Gesandten (gemeint ist Prophet Muhammad (s.)). Zudem werden seine besonderen Eigenschaften und Tugenden hervorgehoben, vor allem der Auftrag, den er vom Propheten erhielt und der ihm an Tage von Chum bekannt gegeben wurde. Darauf haben die Schiiten in jedem Jahr beharrt und ihre Redner haben die Überlieferung vom Brunnen von Chum als zuverlässig und authentisch hervorgehoben und zwar für jeden Ort und für alle Zeit. Ihren Dichtern wurde es zur Gewohnheit, die Überlieferung in ihren Lobgedichten zu verarbeiten. Wie sie es früher taten, tun sie es auch heute noch. Also, es gibt keinerlei Grund daran zu zweifeln, dass diese Überlieferung in ununterbrochener Folge von Seiten der Angehörigen des Propheten und ihrer Gefolgsleute überliefert wurde.

Als höchstes Ziel galt den Schiiten immer ein Motiv zu haben, die Überlieferung in ihrem Wortlaut auswendig zu wissen und immer sehr darauf bedacht zu sein, sie zu bewahren, zu veröffentlichen und zu verbreiten. Ich hoffe, Du begnügst Dich mit dem, was Du bei den entsprechenden Stellen der vier Bücher, wie auch bei den anderen schiitischen Überlieferungen sehen kannst, die ausführliche und authentische Überlieferungsketten [isnad] nebst ununterbrochenen Überlieferungswegen aufführen. Wer sich hiermit vertraut gemacht hat, dem wird eingeleuchtet haben, dass diese Überlieferung in ununterbrochener Folge über ihre zuverlässigsten Wege überliefert worden ist.

Es besteht kein Grund, an der ununterbrochenen Überlieferung von Seiten der Sunniten entsprechend den natürlichen verbindlichen Regeln zu zweifeln, genauso wie „... die Schöpfung Gottes nicht abgeändert werden kann. Das ist die richtige Religion. Aber die meisten Menschen wissen es nicht“ (Heiliger Qur'an 30:30).

Der Verfasser von "Al-Fatawa al-Hamidiyya" hat, trotz seiner Unversöhnlichkeit, in seinem kurz gefassten Vorwort, das er mit "Vortreffliche Segenswünsche" betitelte, angegeben, das es von den ununterbrochenen Überlieferungsketten handelt. Al-Sujuti und alle die anderen unter jenen Männern, die den Qur'an auswendig kannten, haben dies bestätigt.

Und sieh doch bitte bei Muhammad ibn Dscharir al-Tabari nach, dem Autor der beiden berühmten Werke "al-Tafsir" und "al-Tarich" oder bei Ahmad ibn Muhammad ibn Said ibn Uqba und Muhammad bin Ahmad bin Uthman al-Dhahabi, die Quellenforschung betrieben haben und der Überlieferung, und zwar jeder für sich, ein ganzes Buch gewidmet haben.

Ibn Dscharir hat in seinem Werk die Überlieferung nach 75 Überlieferungswegen und Ibn Uqba gar nach 105 erscheinen lassen. Und ungeachtet der von ihm vertretenen strengen Haltung hat al-Dhahabi die Quellenangaben bestätigt und im sechzehnten Kapitel seines Werkes "Ghayah al-Maram" 89 Überlieferungen von sunnitischer Seite über die Verfügung vom Brunnen von Chum veröffentlicht. Jedoch handelt es sich hierbei nicht um die Abschrift der Überlieferungen, die schon von al-Tirmidhi, al-Nasai, al-Tabarani, al-Bazar, Abu Yuli zitiert wurden, und auch nicht von anderen, die diese Überlieferung vorgebracht haben.

Al-Suyuti hat in seinem Buche "Dscharih-ul-Chulafa" die Überlieferung über Ali wörtlich von al-Tirmidhi wiedergegeben und dazu bemerkt, dass ihn Ahmad ibn Hanbal nach Ali, Abu Ayyub Ansari, Zaid ibn Arqam, Umar und Di-Murr überliefert hatte. Er sagte aber auch, dass er von Abu Yuli nach Abu Huraira, von al-Tabarani nach Umar, Malik ibn Huwairat, Habaschi ibn Dschunada, Dscharir, Saad ibn Abi Waqqas, Abu Said al-Chudri und Anas überliefert worden sei. Außerdem hat auch al-Bazar diese Überlieferung berichtet, und zwar nach Ibn Abbas, Umara und Buraida. Zudem ist die Tatsache, dass Imam Ahmad ibn Hanbal die Überlieferung in seinem "Musnad" nach Riyah ibn Harith, gemäß zwei (weiteren) Quellen veröffentlicht hat, ein Beweis für die Bekanntheit und die weite Verbreitung dieser Überlieferung. Er sagte: „(Einst) kam eine Gruppe von Leuten zu Ali, die ihn mit ‚Der Friede sei mit dir, unser Schutzherr!’ begrüßten. Als er fragte: ‚Wer sind diese Leute?’, sagten sie ihm: ‚Deine Schutzbefohlenen, oh Befehlshaber der Gläubigen.’ ‚Wie kann ich euer Schutzherr sein, da ihr doch Nomaden seid?’ entgegnete Ali. Da antworteten sie ihm: ‚Wir hörten, wie der Gesandte Allahs (s.) damals beim Brunnen von Chum Folgendes sagte: ‚Wessen Schutzherr ich bin, dessen Schutzherr sei auch dieser’.“ Riyah sagte dann noch: „Als sie dann davongingen, folgte ich ihnen fragte sie: ‚Wer seid ihr?’ und sie antworteten: ‚Wir sind ein Trupp von den Ansar von denen einer auch Abu Abu Ayyub Ansari.’“ **

Die Tatsache, dass Abu Ishaq al-Talabi diese Überlieferung in seinem "al-Tafsir al-Kabir" mit zwei authentischen Überlieferungsketten erscheinen ließ, ist ein Beweis für ihre lückenlose Tradierung. Damals am Brunnen von Chum rief der Gesandte Allahs (s.) die Menschen zu sich, ließ sie sich versammeln, ergriff die Hand von Ali und sprach: „Wessen Schutzherr ich bin, dessen Schutzherr sei auch Ali. So wurde dies dann bekannt gemacht und in alle Länder verbreitet.

Auch al-Harith ibn al-Numan al-Fihri hat dies berichtet: „Als er einst auf einer Kamelstute zum Gesandten Allahs (s.) gelangte, ließ er sie niederknien, stieg herab und sprach: ‚Oh Muhammad, Du hast uns das Bekenntnis auferlegt, dass es keinen ALLAH gibt außer ALLAH und dass Du der Gesandte Allahs bist. Dies haben wir bejaht. Du hast uns (auch) geheißen, das fünfmalige Gebet zu verrichten. Dies haben wir akzeptiert und auch mit Deinem Auftrag, die Almosensteuer zu entrichten, sind wir einverstanden gewesen. Dann erlegtest Du uns das Fasten im Monat Ramadan auf und auch diesem stimmten wir zu. Schließlich hast Du uns zur Pilgerfahrt angewiesen und auch dies haben wir angenommen. Doch warst Du mit alldem noch nicht zufrieden, so dass Du gar den Oberarm deines Cousins ergriffst und ihm uns gegenüber den Vorzug gabst. So sagtest du: ‚ Wessen Schutzherr ich bin, dessen Schutzherr sei auch Ali’. Stammt dies nun von Dir oder von ALLAH?’ Der Gesandte Allahs (s.) entgegnete: ‚Ich schwöre bei ALLAH – es gibt keinen ALLAH, außer Ihm – dass dies von ALLAH, dem Allmächtigen und Erhabenen, stammt.’ Da wandte al-Harith sich zu seinem Kamel und sprach: ‚Oh ALLAH, wenn das, was Muhammad gerade gesagt hat, wahr sein sollte, dann lass vom Himmel Steine auf uns fallen oder eine schmerzhafte Strafe uns ereilen!’ Als er dann bei seinem Kamel war, schleuderte ALLAH, gepriesen sei Er, einen Stein auf ihn herab, der seinen Leib durchschlug und ihn tötete.’ Allah, der Erhabene, hat Folgendes offenbart: „Ein Fragesteller fragt nach einer Pein, die eintreffen wird für die Ungläubigen, die niemand abwehren kann, von Gott her, dem Herrn des Aufstiegs.’“ (Heiliger Qur'an 70:1-3)

Die Überlieferung ist damit in ihrem Wortlaut beendet. Eine Anzahl von hervorragenden Gelehrten der Sunniten hat sie bereits als eine Tatsache akzeptiert und bekannt gegeben.

Der Friede sei mit Dir.

Weiter zur Die 57. Konsultation – Interpretation zur Überlieferung von Ghadir.

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