Im Namen Allahs, des Erbarmers, des BarmherzigenDie 56. Konsultation – Beweisführung zur Überlieferung von
Ghadir
22.
Muharram 1330 (12.1.1912)
Verehrter [maulana] Scheich al-Islam, der
Friede sei mit
Dir und die Gnade
ALLAHs und Seine Barmherzigkeit.
Du solltest wissen, dass wir Dir den Grund hierfür bereits
in der
Die 24. Konsultation angegeben haben.
Die lückenlose
Überlieferung der
Überlieferung vom
Brunnen
von Chum ist mit den natürlichen, von
ALLAH stammenden
Gesetzmäßigkeiten, untrennbar verbunden, ganz so, wie dies
auch mit all den bedeutenden Ereignissen in der Geschichte,
die sich auf die herausragende Persönlichkeit der
Gemeinschaft gründet, der Fall ist.
An den verschiedensten Orten ließ
er viele Tausende seiner Gemeinschaft sehend und hörend daran teilhaben, um auch die
Nachkommen dieser
Menschen davon in Kenntnis zu setzen, zumal
doch nach dem
Ableben des
Propheten besonders seine Verwandten
und all die Nachfolger, die ihnen nahe standen, diesen
Ereignissen Beachtung geschenkt haben, bis sie sogar
(schließlich) bei ihren Bemühungen um die Verbreitung und
Bekanntmachung dieser Begebenheiten Vollendung erlangt haben.
Wie sollte es denn möglich sein, die Kunde von diesen
Geschehnissen nur bei einigen wenigen anzutreffen? Nein! Es
ist unerlässlich, dass die Botschaft hiervon sich ausbreitet
wie der anbrechende Morgen, auf das sowohl das Festland wie
auch das Meer ganz umschlossen sein mögen.
„... und du findest im Brauch [sunna] Allahs keine
Abänderung.“ (Heiliger
Qur'an 48:23)
Die
Überlieferung vom
Brunnen
von Chum ist bei
ALLAH, dem
Allmächtigen und Erhabenen, ein Gegenstand von besonderem Interesse gewesen, hat Er, der Gesegnete und Erhabene, ihn
doch
Seinem Propheten (s.) offenbart, und hierzu einen
Qur'an
herabgesandt, den die
Muslime bei
Tage und bei
Nacht
vortragen, allein oder im Beisammensein mit anderen, während
ihren Andachtsübungen oder beim
Pflichtgebet, von der
Gebetsnische oder vom
Minarett.
„O Gesandter, richte aus, was zu dir von deinem Herrn
herabgesandt wurde. Wenn du es nicht tust, dann hast du deine
Botschaft nicht ausgerichtet. Gott schützt dich vor den
Menschen. Gott leitet gewiss die Glaubensgegner nicht recht.“
(Heiliger Qur'an
5:67)
Als er dann an jenem Tage die Botschaft übermittelte, indem
er
Ali als
Imam bekundete und ihn mit der Nachfolgerschaft
betraute, sandte
ALLAH, der Allmächtige und Erhabene,
Folgendes zu ihm hinab:
„Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und meine
Gnade an euch vollendet, und Ich habe daran Gefallen, dass der
Islam eure Religion sei.“ (Heiliger
Qur'an 5:3)
Wunderbar!
„Gewiss, die Gunst liegt bei Allah. Er lässt sie zuteil
werden, wem Er will“ (Heiliger
Qur'an 3:73). Wer diese
Verse betrachtet, wird von
solch einer Fürsorge beeindruckt sein.
Wenn also die Fürsorge
ALLAHs, des Allmächtigen und
Erhabenen, dieses Maß erreicht, so ist es doch kaum
verwunderlich, wenn auch die Fürsorge des
Gesandten Allahs
(s.) auf diese Art beschaffen ist.
Als nun der Zeitpunkt seines
Ablebens näher rückte und er
davon in Kenntnis gesetzt wurde, beschloss er auf Befehl
ALLAHs während der
Abschiedspilgerfahrt in aller
Öffentlichkeit die
Vormundschaft [wilaya]
Alis zu bekunden.
Das Ereignis des Hauses vom Tage der Warnung in Mekka
(Siehe dazu die Warnung der nächsten Verwandten
unter dem Stamm der
Quraisch, wie er in der
12. Konsultation dargelegt ist), wie
auch die anderen aufeinander folgenden Beweise, waren ihm noch
immer nicht hinreichend. Du hast ja bereits einiges von ihnen vernommen.
So ließ er den
Menschen vor der
Wallfahrt verkünden, dass
er in diesem Jahr seine
Abschiedspilgerfahrt unternehmen
wolle. So kamen dann die Leute aus allen Richtungen zu ihm
und er verließ
Medina mit etwa 100.000 oder mehr
Menschen.
Als schließlich die
Pilger beim
Berge
Arafat verweilten,
rief er ihnen zu: „Ali gehört zu mir und ich gehöre zu
Ali.
Niemand außer mir und
Ali wird (meine Aufgaben) erfüllen
(können).“
Nachdem er dann mit jenen Tausenden von
Menschen bei der
Heimkehr war und das Tal
Chum erreicht hatte, senkte sich der
treue Geist mit einigen von
ALLAH, dem Herrn der Welten, mitgeteilten Versen auf ihn herab.
Der
Prophet (s.) verweilte solange dort, bis sowohl jene
bei ihm eintrafen, die sich verspätet hatten, als auch jene
zurückkehrten, die ihm vorangeeilt waren. Sobald sich alle
versammelt hatten, verrichtete er mit ihnen das
Gebet, sprach
in einer Rede von
ALLAH, dem Allmächtigen und Erhabenen und
gab schließlich die
Vormundschaft durch
Ali bekannt.
Einen Teil hast Du ja davon schon gehört, auch wenn das,
was Du noch nicht vernommen hast, noch korrekter und
offenkundiger ist. Jedoch sollte Dir das bereits Bekannte
genügen. Ist es doch nach dem
Gesandten Allahs (s.) von all
denen, die an jenem Tage bei ihm waren, und deren Anzahl mehr
als 100.000 Menschen aus den verschiedensten Ländern
erreichte, überliefert worden. Die
Handlungsweise [sunna]
ALLAHs, des Allmächtigen und Erhabenen, dem nichts
Gleichwertiges beigesellt werden kann, macht es erforderlich,
dass (diese Belege) ununterbrochen überliefert werden,
ungeachtet der Widrigkeiten, die dem im Wege stehen.
Allerdings hatten die
Imame (a.) der
Angehörigen des
Prophetenhauses ihre eigenen Methoden, die von der Weisheit
bezüglich der Verkündigung und Verbreitung dieser
Überlieferung zeugten.
Es genügt zu erwähnen, was der
Befehlshaber der Gläubigen
in den Tagen seines
Kalifats getan hat, als er nämlich die
Menschen auf dem Platz zusammenkommen ließ und ihnen Folgendes
sagte:
„Bei
ALLAH! Ein jeder
Muslim, der den
Gesandten Allahs (s.)
am Tage des
Brunnens von
Chum sprechen gehört hat, möge sich
erheben und aussagen. Aber nur diejenigen, die ihn mit ihren
eigenen Augen gesehen und mit ihren eigenen Ohren gehört
haben, sollen aufstehen.“
Da erhoben sich dreißig
Prophetengefährten; unter ihnen
befanden sich auch zwölf Männer, die an der Schlacht von
Badr
teilgenommen hatten. Sie bezeugten, dass der
Prophet damals
Alis Hand ergriffen und zu den
Menschen Folgendes gesagt
hatte:
„Wisst ihr, dass ich mehr Anspruch auf die
Gläubigen habe
als sie auf sich selbst?“ Daraufhin hätten die Anwesenden mit
„ja“ geantwortet und der
Prophet (s.) hätte ihnen verkündet:
„Wessen
Schutzherr [mawla] ich war, dessen
Schutzherr sei
dieser. Oh
ALLAH! Hilf jedem, der ihm Bestand leistet und sei
jedem ein Feind, der auch sein Feind ist.“ Siehe hierzu die
entsprechende
Überlieferung.
Du weißt, wie sehr es der Vernunft widerspricht, dass
dreißig
Gefährten des
Propheten sich unter Absprache der
Unwahrheit verschreiben! Außerdem ist die ununterbrochene
Überlieferung doch tatsächlich
überliefert worden, kaum, dass
sie diese einst bezeugt haben. Dies ist definitiv, ohne dass
es einen Zweifel gäbe.
Alle Leute, die dort auf dem Platze anwesend waren, haben
diese
Überlieferung von ihnen übertragen und in den
verschiedensten Ländern verbreiten lassen. Es ist zudem nicht
unbekannt, dass der Tag, an dem die Versammlung auf dem Platz
stattfand, genau in die Zeit des
Kalifats des
Befehlshabers der Gläubigen fällt, der im Jahre 35
n.d.H. als Oberhaupt
anerkannt wurde. Die Ereignisse vom Brunnen von
Chum gehen im
Jahre 10 mit der
Abschiedspilgerfahrt einher. Zwischen beiden
Begebenheiten liegt also eine Zeitspanne von mindestens 25
Jahren. Während dieses Zeitraumes wütete die
Pest von Amwas
und in der Ära des dritten "Rechtgeleitete
Kalifen"
erfolgten die Eröffnungen und Landnahmen. Diese Zeitspanne –
ein viertel Jahrhundert – hat aufgrund ihrer langen Dauer,
ihrer Kriege und Raubzüge und auch aufgrund der verheerenden
Pest von Amwas dazu geführt, dass die meisten der greisen
Prophetengefährten, die bei dem Ereignis des
Brunnens von
Chum zugegen waren, starben und dass die Jüngeren sich in der
Anstrengung auf dem Weg
Gottes beeilten, mit
ALLAH, dem
Allmächtigen und Erhabenen, und seinem
Gesandten (s.)
zusammenzutreffen, so dass – im Vergleich mit der Anzahl der
Gestorbenen – nur wenige von ihnen am Leben geblieben waren.
Und diejenigen, die damals noch lebten, waren zudem über das
ganze Land verstreut. Daher waren bei der Versammlung auf dem
freien Platz lediglich jene zugegen, die mit dem
Befehlshaber der Gläubigen im
Irak gewesen waren. Zudem kamen die Männer
ohne ihre Frauen. Trotz allem aber haben sich dreißige
Prophetengefährten erhoben. Darunter befanden sich auch die
zwölf Männer, die an der Schlacht von
Badr teilgenommen hatten
und bezeugten, dass sie die
Überlieferung vom
Brunnen von Chum aus dem Munde des
Gesandten Allahs (s.)
gehört hatten.
(Allerdings) sind einige Leute wegen ihres Hasses von der
Aussage abgehalten worden, wie etwa
Anas ibn Malik und andere,
so dass ihnen die Verwünschung des
Befehlshabers der Gläubigen
(a.) zuteil geworden ist. Wäre es ihm möglich gewesen, so
hätte er an jenem Tage alle noch lebenden
Prophetengefährten,
Männer wie Frauen, sich versammeln lassen, um sie ihren Schwur
vom (damaligen) Platz wiederholen zu lassen. Dann hätte
sicherlich ein Vielfaches von dreißig Menschen für ihn
Zeugnis ablegen können.
Was glaubst du, wäre geschehen, wenn er im
Hidschaz sie als
Zeugen hätte anführen können, bevor nach dem
Schwur von Chum
eine derartig lange Zeit verstrichen war? Wenn Du einmal über
diese unabänderliche Tatsache nachdenkst, wirst auch Du sie
als Beweis für die ununterbrochene
Überlieferung der
Überlieferung vom
Brunnen von Chum anerkennen.
Begnüge Dich mit den
Überlieferungen, die
Imam Ahmad bin Hanbal zum Geschehen vom Platz [al-rahbah]
auf Seite 370 im vierten Band seines "Musnad" veröffentlichte. Es ist eine
Überlieferung, die sich über
Zaid ibn Arqam und
Abul-Tufail
herleitet. Er sagte:
„Ali ließ die
Menschen sich auf dem Platze versammeln und
sprach dort zu ihnen: ‚Bei
ALLAH! Ein jeder
Muslim, der den
Gesandten Allahs (s.) am Tage des
Brunnens von Chum sprechen
gehört hat, möge sich erheben.’ Da standen dreißig Personen
auf. Er sagte dass
Abu Naim sagte: ‚Es erhoben sich viele
Menschen und bezeugten, dass der
Prophet, nachdem er
Alis
Hand ergriffen hatte, zu den Anwesenden Folgendes sprach:
‚Wisst ihr, dass ich mehr Anspruch auf die
Gläubigen habe,
als sie auf sich selbst?’ Darauf antworteten sie dann mit:
‚Ja, oh
Gesandter Allahs!’ Und er sagte weiter: ‚Wessen
Schutzherr ich bin, dessen
Schutzherr sei auch dieser. Oh
ALLAH! Hilf jedem, der ihm Beistand leistet und sei jedem ein
Feind, der auch sein Feind ist.’
Abul-Tufail sagte: ‚Ich
entfernte mich mit einem gewissen Unbehagen, dass nämlich ein
Großteil der Gemeinschaft sich nicht an diese
Überlieferung
gehalten hat. Da traf ich
Zaid ibn Arqam und sagte ihm, dass
ich
Ali so und so habe reden hören. Darauf fragte
Zaid mich:
‚Was sagt dir dabei nicht zu?’ Ich habe nämlich den
Gesandten
Allahs (s.) dieses zu ihm sagen hören.’“
Ich sage: Wenn nun diese Zeugenaussage des
Zaid zusammen
mit den Worten
Alis bezüglich dieser Frage zu den
Zeugenaussagen jener dreißig hinzugerechnet werden, gab es
insgesamt 32
Überlieferer dieser
Überlieferung aus den Reihen
der
Prophetengefährten.
Imam
Ahmad ibn Hanbal veröffentlichte diese
Überlieferung
Alis nach
Abdurrahman ibn Abu Laila auf Seite 119 im ersten Band
seines "Musnad". Dieser sagte:
„Ich war zugegen, als
Ali
auf dem
Platz von Rahba die
Menschen beschwor; er sagte
dort: „Bei
ALLAH! Ich beschwöre jeden, der den
Gesandten Allahs damals beim
Brunnen von Chum Folgendes hat sagen hören
‚Wessen
Schutzherr ich bin, dessen
Schutzherr sei
Ali’,
aufzustehen und es zu bezeugen. Aber nur jene sollen sich
erheben, die ihn auch tatsächlich gesehen haben.’
Abdurrahman sagte weiter: ‚Da standen jene zwölf Männer auf,
die bei der
Schlacht von
Badr dabei gewesen waren .... als
sähe ich sie (noch jetzt) vor mir. Sie sprachen: ‚Wir
bezeugen, dass wir den
Gesandten Allahs (s.) damals am
Brunnen
von Chum Folgendes haben sagen hören: ‚Habe ich nicht mehr
Anspruch auf die
Gläubigen, als sie auf sich selbst, und sind
meine Frauen nicht eure Mütter?’ Da antworteten sie: ‚Doch, oh
Gesandter Allahs!’ und er fuhr fort: ‚Wessen
Schutzherr ich
war, dessen
Schutzherr sei auch
Ali. Oh
ALLAH! Hilf dem, der
ihm Beistand leistet und sei jedem ein Feind, der auch sein
Feind ist.’“
Eine weitere
Überlieferung von anderer Seite ließ
Imam
Ahmad ibn Hanbal am Ende der bereits erwähnten Seite
erscheinen: Er sagte: „Oh Allah! Hilf jedem, der ihm Beistand
leistet, und sei jedem ein Feind, der auch sein Feind ist.
Lasse jeden siegen, der auch ihm zum Sieg verhilft und
verlasse jeden, der auch ihn verlässt.“ Weiter sagte er:
„Es
erhoben sich alle, bis auf drei. Auf sie rief Ali
Verwünschungen herab.“
Wenn Du nun
Ali und
Zaid ibn Arqam zu den in der
Überlieferung bereits erwähnten zwölf
Gefährten
hinzurechnest, dann betrug die Anzahl jener Männer, die an der
Schlacht von
Badr teilgenommen haben, vierzehn. Beobachtet
man die überlieferten
Überlieferungen bezüglich der
Beschwörung auf dem Platz, so sehen wir die Weisheit, mit
welcher der
Befehlshaber der Gläubigen die
Überlieferung vom
Brunnen von Chum verkündet und verbreitet hat.
Die Haltung des
Herrn der Märtyrer, Abu Abdullah al-Hussain
(a.), war solcher Art, dass er immer nur die
Wahrheit sprach.
Er glich hierin dem
Befehlshaber der Gläubigen (a.) auf jenem
Platze. Er ließ die
Menschen sich zur
Pilgerzeit bei
Arafat
versammeln und rühmte seinen Großvater, seinen Vater, seine
Mutter und seinen Bruder. Unter den Zuhörern befand sich
niemand, der jemals einen derart weisen und wortgewandten
Redner vernommen hatte, der die Anwesenden geradezu
beherrschte und sich sowohl ihrer Blicke als auch ihrer Herzen
bemächtigen konnte. In seiner Ansprache war alles enthalten,
ja er drang tief (in den Sachverhalt) ein. Kurz, er erfüllte
die Erwartungen, die beim
Brunnen von Chum an ihn gestellt
worden waren und tat somit seiner Pflicht genüge. Diese
bewundernswerte Haltung ist es also gewesen, welche die
Überlieferung von Chum verbreitet und berühmt gemacht hat.
Hinsichtlich der Verkündigung und Verbreitung dieser
Überlieferung kannten (auch) die
neun Imame seiner mutigen
Söhne die richtigen Wege. An ihnen sollte sich Dir die
Weisheit auf das Allerdeutlichste zeigen. Jedes Jahr begingen
sie den 18.
Dhul-Hidscha mit einem Fest. Sie pflegten dann
mit Freunden in Glanz und Pracht zusammen zu sitzen und sich
zu beglückwünschen. Aber sie strebten auch danach, durch
Fasten [saum], mit
Gebet und flehenden
Anrufungen
ALLAH, dem
Allmächtigen und Erhabenen, näher zu kommen. Sie taten ihr
Äußerstes, um rechtschaffen zu sein und gute Werke zu
verrichten.
Und all das aus
Dankbarkeit gegenüber
ALLAH, Der ihnen an
jenem Tag die Huld erwiesen hat, den
Befehlshaber der Gläubigen als
Kalifen zu bestimmen und ihm das
Imamat
aufzuerlegen. An jenem Tag pflegten sie auch zu ihrer
Verwandtschaft zu gehen, freigebig gegenüber bedürftigen
Familienangehörigen zu sein, ihre Geschwister zu besuchen,
ihre Nachbarn zu beschützen und mit alle diesem auch ihre
Gefolgsleute zu betrauen.
So war der 18.
Dhul-Hidscha in jedem Jahr bei den
Schiiten
allerorten und zu jeder Zeit ein Fest. Sie eilten zu ihren
Moscheen, um dort ihre obligaten und zusätzlichen
Gebete zu
verrichten; sie rezitierten den
Qur'an und sprachen ihren
Segenswunsch auf die überlieferte Weise. All dies taten sie
aus
Dankbarkeit gegenüber
ALLAH, dem Erhabenen, der mit dem
Imamat des
Befehlshabers der Gläubigen die
Religion
vervollständigt und die Huld vollendet hat. Dann besuchen sie
sich gegenseitig, sitzen in Freude und Frohsinn beieinander
und suchen sich
ALLAH zu nähern, indem sie rechtschaffen
sind, gute Werke verrichten und sowohl Verwandte wie auch die
Nachbarn glücklich machen. Jedes Jahr besuchten sie an diesem
Tage das Grabmal des
Befehlshabers der Gläubigen. An dieser Stätte versammelten sich stets mehr als 100.000
Menschen, die
aus allen Richtungen herbeiströmten, um
ALLAH Verehrung zu
erweisen, ganz so, wie die mutigen
Imame (einst) an jenem Tage
ALLAH mit
Fasten,
Gebeten und
reuiger Hinwendung verehrt
haben.
Sie nähern sich ihm mit guten Taten und
Almosen und gehen
nicht eher auseinander, bis sie ihren Blick auf die
heilige
Grabstätte richten können. Bei dieser
Pilgerfahrt halten sie
dann über einige ihrer
Imame Reden, die weitergegeben werden.
Sie handeln von der ehrenwerten Einstellung des
Befehlshabers der Gläubigen und von seinem außerordentlichen Vorrang, von
seinen Bemühungen, ein Fundament für die Grundlehren der
Religion zu schaffen und von seinen Diensten für den Herrn der
Propheten und Gesandten (gemeint ist
Prophet Muhammad (s.)). Zudem werden seine besonderen
Eigenschaften und Tugenden hervorgehoben, vor allem der
Auftrag, den er vom
Propheten erhielt und der ihm an
Tage von Chum bekannt gegeben wurde. Darauf haben die
Schiiten in
jedem Jahr beharrt und ihre Redner haben die
Überlieferung
vom
Brunnen von
Chum als zuverlässig und authentisch
hervorgehoben und zwar für jeden Ort und für alle Zeit. Ihren
Dichtern wurde es zur Gewohnheit, die
Überlieferung in ihren Lobgedichten zu verarbeiten. Wie sie es früher taten, tun sie
es auch heute noch. Also, es gibt keinerlei Grund daran zu
zweifeln, dass diese
Überlieferung in ununterbrochener Folge
von Seiten der
Angehörigen des Propheten und ihrer
Gefolgsleute überliefert wurde.
Als höchstes Ziel galt den
Schiiten immer ein Motiv zu
haben, die
Überlieferung in ihrem Wortlaut auswendig zu wissen
und immer sehr darauf bedacht zu sein, sie zu bewahren, zu
veröffentlichen und zu verbreiten. Ich hoffe, Du begnügst Dich
mit dem, was Du bei den entsprechenden Stellen der
vier Bücher, wie auch bei den anderen
schiitischen
Überlieferungen
sehen kannst, die ausführliche und authentische
Überlieferungsketten [isnad] nebst ununterbrochenen Überlieferungswegen aufführen. Wer sich hiermit vertraut
gemacht hat, dem wird eingeleuchtet haben, dass diese
Überlieferung in ununterbrochener Folge über ihre
zuverlässigsten Wege überliefert worden ist.
Es besteht kein Grund, an der ununterbrochenen
Überlieferung von Seiten der
Sunniten entsprechend den
natürlichen verbindlichen Regeln zu zweifeln, genauso wie „...
die Schöpfung Gottes nicht abgeändert werden kann. Das ist die
richtige Religion. Aber die meisten Menschen wissen es nicht“
(Heiliger
Qur'an 30:30).
Der Verfasser von "Al-Fatawa
al-Hamidiyya" hat, trotz
seiner Unversöhnlichkeit, in seinem kurz gefassten Vorwort,
das er mit "Vortreffliche Segenswünsche" betitelte, angegeben,
das es von den ununterbrochenen
Überlieferungsketten handelt.
Al-Sujuti und alle die anderen unter jenen Männern, die den
Qur'an auswendig kannten, haben dies bestätigt.
Und sieh doch bitte bei
Muhammad ibn Dscharir al-Tabari nach, dem Autor der beiden
berühmten Werke "al-Tafsir" und "al-Tarich"
oder bei
Ahmad ibn Muhammad ibn Said ibn Uqba und
Muhammad
bin Ahmad bin Uthman al-Dhahabi, die Quellenforschung betrieben haben und der
Überlieferung, und zwar jeder für
sich, ein ganzes Buch gewidmet haben.
Ibn Dscharir hat in seinem Werk die
Überlieferung nach 75
Überlieferungswegen und
Ibn Uqba gar nach 105 erscheinen
lassen. Und ungeachtet der von ihm vertretenen strengen
Haltung hat
al-Dhahabi die Quellenangaben bestätigt und im sechzehnten
Kapitel seines Werkes "Ghayah al-Maram" 89
Überlieferungen von
sunnitischer Seite über die Verfügung vom
Brunnen von Chum veröffentlicht. Jedoch handelt es sich
hierbei nicht um die Abschrift der
Überlieferungen, die schon
von
al-Tirmidhi,
al-Nasai,
al-Tabarani,
al-Bazar,
Abu Yuli
zitiert wurden, und auch nicht von anderen, die diese
Überlieferung vorgebracht haben.
Al-Suyuti hat in seinem Buche "Dscharih-ul-Chulafa" die
Überlieferung über
Ali wörtlich von
al-Tirmidhi wiedergegeben und dazu bemerkt, dass ihn
Ahmad ibn Hanbal nach
Ali,
Abu Ayyub Ansari,
Zaid ibn Arqam,
Umar und
Di-Murr überliefert
hatte. Er sagte aber auch, dass er von
Abu Yuli nach
Abu Huraira, von
al-Tabarani nach
Umar,
Malik ibn Huwairat,
Habaschi ibn Dschunada,
Dscharir,
Saad ibn Abi Waqqas,
Abu Said al-Chudri und
Anas überliefert worden sei. Außerdem hat
auch
al-Bazar diese
Überlieferung berichtet, und zwar nach
Ibn Abbas,
Umara und
Buraida. Zudem ist die Tatsache, dass
Imam Ahmad ibn Hanbal die
Überlieferung in seinem "Musnad"
nach
Riyah ibn Harith, gemäß zwei (weiteren) Quellen
veröffentlicht hat, ein Beweis für die Bekanntheit und die
weite Verbreitung dieser
Überlieferung. Er sagte: „(Einst) kam
eine Gruppe von Leuten zu
Ali, die ihn mit ‚Der
Friede sei
mit dir, unser
Schutzherr!’ begrüßten. Als er fragte: ‚Wer
sind diese Leute?’, sagten sie ihm: ‚Deine Schutzbefohlenen,
oh
Befehlshaber der Gläubigen.’ ‚Wie kann ich euer Schutzherr
sein, da ihr doch Nomaden seid?’ entgegnete
Ali. Da
antworteten sie ihm: ‚Wir hörten, wie der
Gesandte Allahs (s.)
damals beim
Brunnen von Chum Folgendes sagte: ‚Wessen
Schutzherr ich bin, dessen
Schutzherr sei auch dieser’.“
Riyah sagte dann noch: „Als sie dann davongingen, folgte ich
ihnen fragte sie: ‚Wer seid ihr?’ und sie antworteten: ‚Wir
sind ein Trupp von den
Ansar von denen einer auch Abu
Abu Ayyub Ansari.’“ **
Die Tatsache, dass
Abu Ishaq
al-Talabi diese
Überlieferung
in seinem "al-Tafsir al-Kabir" mit zwei authentischen
Überlieferungsketten erscheinen ließ, ist ein Beweis für ihre
lückenlose Tradierung. Damals am
Brunnen von Chum rief der
Gesandte Allahs (s.) die Menschen zu sich, ließ sie sich
versammeln, ergriff die Hand von
Ali und sprach: „Wessen
Schutzherr ich bin, dessen
Schutzherr sei auch
Ali“. So wurde
dies dann bekannt gemacht und in alle Länder verbreitet.
Auch
al-Harith
ibn al-Numan al-Fihri hat dies berichtet:
„Als er einst auf einer
Kamelstute zum
Gesandten Allahs (s.)
gelangte, ließ er sie niederknien, stieg herab und
sprach: ‚Oh
Muhammad, Du hast uns das
Bekenntnis auferlegt,
dass es keinen
ALLAH gibt außer
ALLAH und dass Du der
Gesandte
Allahs bist. Dies haben wir bejaht. Du hast uns (auch)
geheißen, das fünfmalige
Gebet zu verrichten. Dies haben wir
akzeptiert und auch mit Deinem Auftrag, die
Almosensteuer zu
entrichten, sind wir einverstanden gewesen. Dann erlegtest Du
uns das
Fasten im
Monat Ramadan auf und auch diesem stimmten
wir zu. Schließlich hast Du uns zur
Pilgerfahrt angewiesen
und auch dies haben wir angenommen. Doch warst Du mit alldem
noch nicht zufrieden, so dass Du gar den Oberarm deines
Cousins ergriffst und ihm uns gegenüber den Vorzug gabst. So
sagtest du: ‚ Wessen
Schutzherr ich bin, dessen
Schutzherr sei
auch
Ali’. Stammt dies nun von Dir oder von
ALLAH?’ Der
Gesandte Allahs (s.) entgegnete: ‚Ich schwöre bei
ALLAH – es
gibt keinen
ALLAH, außer Ihm – dass dies von
ALLAH, dem
Allmächtigen und Erhabenen, stammt.’ Da wandte
al-Harith sich
zu seinem
Kamel und sprach: ‚Oh
ALLAH, wenn das, was
Muhammad
gerade gesagt hat, wahr sein sollte, dann lass vom
Himmel
Steine auf uns fallen oder eine schmerzhafte Strafe uns
ereilen!’ Als er dann bei seinem
Kamel war, schleuderte
ALLAH,
gepriesen sei Er, einen Stein auf ihn herab, der seinen Leib
durchschlug und ihn tötete.’ Allah, der Erhabene, hat
Folgendes offenbart: „Ein Fragesteller fragt nach einer Pein,
die eintreffen wird für die Ungläubigen, die niemand abwehren
kann, von Gott her, dem Herrn des Aufstiegs.’“ (Heiliger
Qur'an 70:1-3)
Die
Überlieferung ist damit in ihrem Wortlaut beendet. Eine
Anzahl von hervorragenden
Gelehrten der
Sunniten hat sie
bereits als eine Tatsache akzeptiert und bekannt gegeben.
Der
Friede sei mit Dir.
Weiter zur
Die 57. Konsultation – Interpretation zur Überlieferung von
Ghadir.