Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen
Die 5. Konsultation – Frage nach Argumenten
9.
Dhul-Qada 1329 (1.11.1911)
Geehrter [scharif],
Allama und
Scheich Abdalhussain Scharaffuddin al-Musawi, der Friede
sei mit Dir und die Gnade Allahs und Seine Barmherzigkeit.
Dein Brief was sehr klar, gut aufgebaut und lobenswert. Er
ist wortgewandt, kraftvoll im Ausdruck und schlagkräftig in
der Argumentation. Er spart nicht am Hinweis, dass es nicht
verpflichtend ist, der
Rechtsschule der Mehrheit bezüglich der
Glaubensprinzipien zu folgen und scheut keine Mühen zu
bestätigen, dass die Türen der
selbständigen Rechtsfindung [idschtihad] offen bleiben
müssen. Daher ist dein Brief in beidseitiger Hinsicht
schlagkräftig, er ist korrekt im Beweis beider Argumente und
wir bezweifeln nicht Deine sorgfältige Untersuchung
diesbezüglich, deine Klarstellung von Unklarheiten, auch wenn
wir nicht damit übereinstimmen und unsere Sicht nicht Deiner
übereinstimmt.
Wir hatten Dich nach den Gründen gefragt, warum die
Befolgung der Rechtsschule der Mehrheit nicht akzeptiert wird,
und Du antwortest aufgrund von "islamischen
rechtswissenschaftlichen Beweisen", wobei es wünschenswert
wäre, wenn Du das detaillierter begründen könntest. Kannst Du
diese Behauptung mit ansprechenden Beweisen aus dem
Buch und dem
Vorbild des Propheten [sunna] belegen, welche den
Gläubigen, wie Du meinst, davon abhält, der eigenen
Ansicht zu folgen.
Ich danke Dir im Voraus und der
Friede
Gottes sei mit Dir.
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6. Konsultation – Nachkommenschaft des Propheten.