Der sichere Pfad
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Eine Auswahl von Überlieferungen des Propheten Muhammad (s.) und seiner reinen Familie (a.)

Zusammengestellt von Ayatollah Sayyid Kamal Faqih Imani

Aus dem Persischen von Hella Kamalian
Überarbeitet von E.M.Waldmann
Herausgegeben im Iran 2002 n.Chr.

.Bücher zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.

Die Morgengabe

Der Gesandte Gottes (s.a.a.s.) sprach:

„Das Unheil ei8ner Frau ist eine hohe Morgengabe und das sie unfruchtbar ist.“

(Al-.Kafi, B.5, S.567)

Der Gesandte Gottes (s.a.a.s.) sprach:

„Jene Ehe ist die segensreichste, die mit wenigen Unkosten verbunden ist.“

(Kanz-ul-Ummal, B.16, S.299)

Der Gesandte Gottes (s.a.a.s.) sprach:

„Heirate, auch wenn du nur einen eisernen Ring (als Morgengabe) besitzt.“

(Kanz-ul-Ummal, B.16, S.321)

Der Gesandte Gottes (s.a.a.s.) sprach:

„Die Ehe desjenigen, der als Morgengabe auch nur eine Hand voll Weizen oder Datteln geben kann, ist korrekt.“

(Kanz-ul-Ummal, B.16, S.321)

Imam Ali (a.s) sprach:

„Setzt bei den Morgengaben der Frauen keine hohen (teuren) Ansprüche, denn das führt zu Feindschaft.“

(Wasa´il-ul-Schi´ah, B.21, S.253)

Imam Sadiq (a.s):

“Es gibt drei Arten von Dieben:

  1. Jene, welche die religiösen Abgaben (Zakat) verwehren
  2. Jene, welche die Morgengabe ihrer der Frauen für sich als erlaubt ansehen
  3. Jenige, die etwas ausleihen in der Absicht, das Ausgeliehene nicht zurückzugeben.“

(Bihar-ul-Anwar, B.93, S.12)

Imam Sadiq (a.s) sprach:

„Zu den Segnungen einer Frau zählt eine geringe Morgengabe und zu ihrem Unheil eine hohe Morgengabe.“

(Man la yahdhuruh-ul-Faqih,, B.3, S.387)

Imam Sadiq (a.s) sprach:

„Zu den schmutzigsten Sünden zählen drei Handlungen :

  1. Das Töten von Vieh (Tieren) (Wenn es sich um Grundloses töten handelt)
  2. Der Frau die Morgengabe zu verweigern
  3. Dem Arbeiter seinen Lohn zu verwehren.

(Bihar-ul-Anwar, B.64, S.268)

Imam Sadiq (a.s) informiert:

„Der Gesandte Gottes (s.a.a.s.) vermählte seine Tochter Fatimah (a.s) mit Ali (a.s) bei einer Morgengabe, die aus einem Kettenpanzer, im Wert von Dreißig Dirham (Der Kettenpanzer wurde verkauft und für den Erlös wurden einige Haushaltsgegenstände gekauft) bestand.“

(Wasa´il-ul-Schi´ah,B. 21, S251)

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