Das ABC des Islam
Das ABC des Islam

von

Allama Sayyid Muhammad Husain Tabatabai

 

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Gemeinschaftsgebet

Es ist empfohlen, die täglichen Pflichtgebete in der Gemeinschaft der Glaubensgeschwister zu verrichten. Das göttliche Wohlgefallen für das Gebet, das in der Gemeinschaft gesprochen wird, ist abertausende Male größer als für ein “Einzelgebet”.

Voraussetzungen zum Gemeinschaftsgebet:

Erstens: Der Gemeinschaftsgebet-Imam muss religionsgesetzlich volljährig sein, rechtgläubig und gerecht. Er muss ehelich geboren sein und das Gebet gut und richtig zelebrieren können. Wenn sich unter den Betenden Männer befinden, hat der Gemeinschaftsgebet-Imam männlichen Geschlechts zu sein.

Zweiteins: Zwischen dem Imam und den Glaubensbrüdern darf kein Vorhang oder ähnliches gezogen sein, damit der Imam gesehen werden kann. Wenn es sich bei den Betenden um Frauen handelt, ist gegen einen Vorhang oder ähnliches nichts einzuwenden.

Drittens: Der Platz des Gemeinschaftsimams hat nicht höher gelegen zu sein (höchstenfalls vier Finger breit höher) als der der Betgemeinde. Diese verrichtet hinter dem oder aber in der gleichen Reihe wie er das Gebet.

Gemeinschaftsgebet-Bestimmungen:

Erstens: Mit Ausnahme von “Hamd” und der nachfolgenden Sure hat die Betgemeinde alle Worte des Gebets selbst zu sprechen. Wenn jedoch die erste und zweite Rak’ah eines Betenden mit der dritten und vierten des Imam zusammenfällt - weil er (der Betende) sich z.B. verspätet hat - so muss er Hamd und Sure selbst sprechen. Wenn er, da er noch mit der Rezitation der zweiten Sure beschäftigt ist, die Ruku des Imam nicht “erreicht”, so braucht er nur die Hamd zu sprechen, um den Imam erreichen zu können. Gelingt ihm das nicht, hat er das Gehet als Einzelgebet zu verrichten.

Zweitens: Die Betenden haben Ruku, Sugud und sämtliche anderen Abschnitte des Gebets ein klein wenig später als der Imam zu verrichten, höchstenfalls gemeinsam mit ihm. Niemals aber dürfen sie ihm voraneilen. Die “Takbirat ul haram und ‘Salam jedoch sind unbedingt erst nach der Rezitation des Imam zu sprechen.

Drittens: Verspätet sich der Betende und erreicht die Betgemeinde erst dann, wenn der Gebets-Imam bereits bei der Ruku ist, so kann er sich dieser anschließen. Das heißt, auch wenn er sich erst zur Ruku einfindet, wird sein Gemeinschaftsgebet dadurch nicht ungültig..., sie wird ihm als eine Rak’ah “angerechnet”.

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