“Ahl-ul-Bayt” des Gesandten Gottes (a.)
Mit “Ahl-ul-Bayt” sind von Wort und Sitte her jene gemeint,
die zur “Hausgemeinschaft” des Mannes gehören, wie Gattin,
Söhne, Töchter und Hausangestellte. Also alle, die unter
‘seinem” Dach leben und vereint sind. Bisweilen wird der
Begriff “AhI-Bayt” auch in erweitertem Sinne benutzt. Das
heißt, er umfasst zudem die näheren Angehörigen wie Vater,
Mutter, Geschwister, Kinder, Großeltern, Onkel und Tanten,
deren Kinder...
Jedoch im Zusammenhang mit dem “Ahl-Bayt” des Propheten
trifft - laut Koran und Sunna - keine der beiden Definitionen
zu. Gemäß zahlreichen und zuverlässigen Überlieferungen -
schiitischen als auch sunnitischen - ist
“Ahl-Bayt” die gottgegebene Bezeichnung für die kleine
Gemeinschaft
Prophet Muhammad (s.), Hadrat Ali, Hadrat
Fatimah-Zahra, Hassan und Hussayn (a.). Das besagt, dass die
weiteren Hausangehörigen oder Verwandten des Gesandten Gottes
(wenngleich sie im allgemeinen ebenfalls zu einem “Ahl-ul-Bayt”
zählen) zu diesem speziellen “AhI-Bayt des Propheten’ nicht
gehören. Selbst Hadigah-Kubra, die geschätzteste der Gattinnen
Hadrat Muhammads (s.) und Mutter Hadrat-Fatimahs (a.)
als auch Ibrahim, ein früh verstorbener Sohn des Propheten und
somit mit diesem in engster verwandtschaftlicher Beziehung
stehend, zählen nicht zu dem in diesem Sinne gemeinten
“Ahl-Bayt des Gesandten Gottes”.
Gemäß zuverlässiger Ahadit sind auch die weiteren neun der
insgesamt zwölf Unfehlbaren Imame in dieses “Ahl-Bayt des
Propheten’ miteingeschlossen.
Das besagt, dass mit ‘AhI-Bayt” insgesamt die vierzehn
Unfehlbaren - die vierzehn Masumin” - gemeint sind, und mit
‘AhI-Bayt des Propheten” die weiteren dreizehn Unfehlbaren aus
seinem Hause.
Mit anderen Worten:
Fatimah-Zahra (a.) und die zwölf Imame (a.).
AhI-Bayt (a.) zeichnet sich durch höchste Tugenden,
Qualitäten und außergewöhnliche Vorzüglichkeiten aus, die kein
normal-menschliches Wesen sonst erreichen kann.
Auf die beiden wichtigsten Hervorragendheiten und
Charakteristika dieses AhI-Bayts (a.) weisen folgende
Koranverse hin.
Erstens: Im 33. Vers der Sure 33, Ahzab, spricht Gott:
(arabisch, nur in der Printversion)
Das heißt also, dass ihnen “Ismat” und “Taharat” gegeben
ist. Mit anderen Worten, sie sündigen und vergehen sich nicht
und sind rein. Aufgrund dieses ihres Fernseins von Sünde,
Ungutem und folglich ihrer Reinheit begehen sie weder Fehler
noch Irrtum.
Zweitens: Aus dem Hadit “Tiqlayn”, dem Worte unseres
verehrten Propheten (s.), auf den wir zuvor schon
hinwiesen, erfahren wir, dass sich Koran und Ahl-ul-Bayt des
Propheten nie voneinander trennen. Das sie immer miteinander
und einander verbunden sind. Und das sie -Ahl-ul-Bayt (a.) -
sich niemals hinsichtlich ihres Erkennens und Begreifens der
Aussage des Heiligen Korans und der islamischen Zielsetzungen
irren.
Dieses aber bedeutet, dass Wort und Vorgehen AhI-ul-Bayts (a.)
- ebenso wie Wort und Vorgehen (Sunna) des Gesandten Gottes (s.)
- bindend und Orientierung sind..., eben das, wovon die Schiah überzeugt ist und was sie beherzigt.