Buch der Rechtleitung
Buch der Rechtleitung [kitab-ul-irschad]

Aussprache: kitaab-ul-irschaad
arabisch:
كتاب الارشاد
persisch:
كتاب الارشاد
englisch: Book of Guidance [kitab al irshad]

Hintergrundinformationen zum Buch siehe: Buch der Rechtleitung [kitab-ul-irschad]

Imam Ali ibn al-Hussain (a.)

Dies ist eine Abhandlung über den Imam nach al-Hussain (a.), die Geschichte seiner Geburt, die Beweise über sein Imamat, das Alter, das er erreichte, die Dauer seines Kalifats, die Zeit seines Ablebens und dessen Ursache, den Ort seines Grabes, die Anzahl seiner Kinder und eine Zusammenfassung der Berichte über ihn.

Der Imam nach al-Hussain ibn Ali war sein Sohn Abu Muhammad Ali ibn al-Hussain Zain-ul-Abidien (Allahs Friede sei mit ihnen). Er hatte auch den Beinamen (kunya) Abu al-Hassan. Seine Mutter war Schahzanan, die Tochter des Yazdigard ibn Schahriyar ibn Chosrow. Es hieß, dass sie (auch) Schahrbanu hieß. Der Fürst der Gläubigen (a.) hatte Huraith ibn Dschabir al-Hanafi als Gouverneur über Teile der östlichen (Provinzen) eingesetzt. Zwei Töchter des Yazdigard ibn Schahriyar ibn Chosrow wurden zu ihm gesandt. Von den beiden vertraute er (Imam Ali, a.) eine (als Gemahlin) seinem Sohn al-Hussain (a.) an, und sie gebar ihm Zain-ul-Abidien (a.). Die andere vertraute er Muhammad ibn Abu Bakr (als Gemahlin) an, und sie gebar ihm al-Qasim ibn Muhammad ibn Abu Bakr, so dass diese beiden Söhne Cousins mütterlicherseits waren.

Ali ibn al-Hussain (a.) wurde im Jahre 38 nach der Hidschra in Medina geboren. Er blieb zwei Jahre bei seinem Großvater, dem Fürsten der Gläubigen (a.)[1], bei seinem Onkel al-Hassan (a.) blieb er zehn Jahre und bei seinem Vater al-Hussain (a.) elf Jahre. Nach seinem Vater lebte er (noch) 34 Jahre. Er starb im Jahre 95 nach der Hidschra in Medina, und er war zu dem Zeitpunkt 57 Jahre alt. Sein Imamat dauerte 34 Jahre. Er wurde (auf dem Friedhof) al-Baqi´ bei seinem Onkel al-Hassan ibn Ali (a.) bestattet.

Sein Imamat wurde von (verschiedenen) Gesichtspunkten her bestätigt: Einer davon war, dass er nach seinem Vater das beste der Geschöpfe Allahs war hinsichtlich Wissen und Handlungen. Das Imamat gebührt dem Verdienstvollsten vor denen, die weniger verdienstvoll (mafdhul) waren, durch rationale Beweise. Auch war er aufgrund seines Vaters al-Hussain (a.) besser geeignet und berechtigter (als andere), seine Stellung (des Imamats) nach ihm anzutreten wegen seines Vorzugs und seiner Abstammung. Derjenige, der durch den vorigen Imam ernannt worden war, war berechtigter, die Stellung (des Imamats) zu bekleiden als jemand anderes durch den Beweis des Verses über die nächsten Verwandten (dhu-l-arham) und die ´Geschichte (im Qur´an) über Zakariyya (a.)[2].

Eine andere (Tatsache, die das Imamat bestätigt) ist die Notwendigkeit zu einem Imamat gemäß dem Verstand in jedem Zeitalter. Der Anspruch aller, die das Imamat in der Zeit Ali ibn al-Hussains (a.) beanspruchten sowie derjeniger, denen unter Ausschluss von ihm (Imam Zain-ul-Abidien, a.), (es)zugeschrieben wurde, war ungültig, und die Unmöglichkeit, dass es irgendeine Zeit ohne Imam geben kann, wurde darin bekräftigt.

Außerdem wurde das Imamat durch die Besonderheit der Familie (von Ali ibn Abu Talib, a.) festgelegt, durch (rationale) Überlegung und die Berichte vom Propheten (s.). Die Behauptung derer, die es (das Imamat) Muhammad ibn al-Hanafiyya (r.)[3] zuschrieben, ist dadurch haltlos, da (dieser) nicht dazu (zum Imam) ernannt wurde.

Daher ist es festgelegt, dass es Ali ibn al-Hussain (a.) gebührt, da es niemand anderem aus (seiner) Familie (´itrah) zugeschrieben wurde abgesehen von Muhammad (ibn al-Hanafiyya, r.), und dass er nicht in Frage kam, (ist) aufgrund (der Tatsachen,) die wir erwähnt haben.

Ein weiterer Grund (für das Imamat von Imam Zain-ul-Abidien, a.) ist seine Ernennung durch den Gesandten Allahs, die im Hadith der Tafel (hadith-ul-lauh) überliefert wurde – welches Dschabir vom Propheten (s.) überlieferte –, und Muhammad ibn Ali al-Baqir (a.) überlieferte es von seinem Vater, von seinem Großvater, von Fatima, der Tochter des Gesandten Allahs (s.).[4]

Sein Großvater, der Fürst der Gläubigen (a.) ernannte ihn zu Lebzeiten seines (d.h. Ali Zain-ul-Abidiens) Vaters al-Hussain (a.) den Berichten zufolge, die das beinhalten.[5] Das Vermächtnis (wasiyya) wurde von seinem Vater al-Hussain (a.) festgelegt, und es wurde bei Umm Salama (r.) für ihn hinterlegt. Ali (a.) erhielt es nach ihm (d.h. nach Imam Hussains (a.) Märtyrertod). Sein Vater machte es zum Zeichen für die Menschen, die es (das Imamat) fordern würden, dass (der rechtmäßige Imam das Vermächtnis) von Umm Salama (r.) bekommen sollte.[6] Dieses Kapitel mag durch das genaue Studium der Berichte erfahren werden, und wir beabsichtigen nicht, in diesem Buch über die Bedeutung zu sprechen, da wir das gesondert behandeln werden.

[1] Imam Ali (a.) - (Anm. d. Übers.)

[2] Zacharias (a.) - (Anm. d. Übers.)

[3] Das Imamat von Muhammad al-Hanafiyya wurde von al-Muchtar ibn Abi ´Ubaid behauptet, der dafür eine Revolte in Kufa anführte.

[4] Zum Zwecke der Nachprüfung der Berühmtheit des Hadith der Tafel (hadith-ul-lauh) siehe: „Ithbat al-Wasiyya“:143, 227, 230; „al-Kafi“:442/3; „Ikmal al-Din“: 311/1; „´Uyun al-Achbar al-Ridha (a.) 1:40/1, „Ghaiba al-Nu´mani“: 62; „Amali“ von Tusi: 297; „Ghaiba“ von Tusi:143/108; „Alqab al-Rasul wa ´Itratihi (s.)“: 170; „Fara´id al-Samatain“: 2:136/432-435; „al-Masnaf fi-l-ichtisas“: 210; und ´Allamah al-Madschlisi überlieferte es in „al-Bihar“: 32:192-203.

[5] „Man la yahdhuru al-Faqih“: 4:139/484

[6] „Al-Kafi“:1:242/3; „Ghaiba“ von Tusi: 195/159

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