Buch der Rechtleitung
Buch der Rechtleitung [kitab-ul-irschad]

Aussprache: kitaab-ul-irschaad
arabisch:
كتاب الارشاد
persisch:
كتاب الارشاد
englisch: Book of Guidance [kitab al irshad]

Hintergrundinformationen zum Buch siehe: Buch der Rechtleitung [kitab-ul-irschad]

Herrschaft des Qa´im

Es sind Berichte gekommen über die Zeitdauer der Herrschaft des Qa´im (a.), seiner Zeiten, den Zustand seiner Schia darin, die Einstellung der Erde ihm gegenüber und der Menschen darauf.

´Abd al-Karim al-Dschu´fi überlieferte: „Ich fragte Abu ´Abdillah (Imam Dscha´far al-Sadiq, a.): „Wie lange wird der Qa´im (a.) regieren?“, und er sagte: „Sieben Jahre, doch die Tage und Nächte werden so lang werden, so dass einer seiner Jahre so lang wie zehn eurer Jahre sein wird, und so wird die Zeit seiner Herrschaft 70 Jahre eurer heutigen Jahre betragen. Wenn er kommt, wird es im Monat Dschumada al-Achir und zehn Tage im Monat Radschab so lang regnen, wie es die Geschöpfe noch nicht gesehen haben. Allah wird damit das Fleisch und die Körper der Gläubigen in ihren Gräbern wachsen lassen. Es ist, als ob ich sie sehen könnte, wie sie von Dschuhaina herankommen und dabei die Erde aus ihren Haaren schütteln.“ [1]

Al-Mufaddhal ibn Umar überlieferte: Ich hörte Abu ´Abdillah (a.) sagen: „Wenn der Qa´im unter uns sich erheben wird, dann wird die Erde von dem Licht ihres Herrn erstrahlen. Die Menschen werden des Lichts der Sonne nicht mehr bedürfen, und die Finsternis wird verschwinden. In seiner Herrschaft wird ein Mann so leben, dass er tausend Söhne haben wird ohne eine Tochter[2]. Die Erde wird ihre Schätze zeigen, bis die Menschen sie auf ihrer Oberfläche sehen werden. Ein Mensch wird nach jemandem suchen, dem er sein Geld geben kann und der seine Zakat nehmen wird, doch er wird niemanden finden, der dies von ihm nimmt. Sie werden es nicht brauchen wegen dem, womit Allah sie aus Seiner Fülle versorgt hat.“[3]

[1] „A´lam al-Wara“: 432; und einen Teil davon erwähnte Scheich (Tussi) in „al-Ghaiba“: 474/497; Ibn al-Sabagh in „al-Fusul al-Muhimma”: 302; und ´Allamah al-Madschlisi überlieferte es in “al-Bihar”: 52:337/ Anfang des Hadith Nr. 77.

[2] Derartige Überlieferungen werden eher als Wunschvorstellung der damaligen Zeit in bestimmten Kreisen eingestuft (Anm. d. Übers.)

[3] „A´lam al-Wara“: 434; sein Anfang in „al-Ghaiba“ von Tusi: 467/484; und ´Allamah al-Madschlisi überlieferte es in „al-Bihar“: 52:337/bis zum Ende des Hadith.

© seit 2006 - m-haditec GmbH - info@eslam.de