Zivilisation und ...

Azmi Efendis Gesandtschaftsreise an den preußischen Hof

Ein Beitrag zur Geschichte der diplomatischen Beziehungen Preußens zur Hohen Pforte unter Friedrich Wilhelm II.

Dissertation Otto Müller 1918 n.Chr.

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Zustände des Volkes

Von den im preußischen Staate gelegenen Dörfern ist ein Teil als Privatbesitz, ein anderer als Feudalund Lehensgut (timar ve=ziamet) oder als eine Art verpachtbare Staatsdomäne im Besitz des Volkes. Die recht zahlreichen Bewohner der im Privatbesitz sich befindlichen Dörfer zahlen jährlich je 40 Piaster an Steuer für jedes Haus, an Zehntem und als eventuelle außerordentliche Abgaben (avariz). Die, welche wenig Feld und Vieh besitzen und deshalb nicht fähig sind, 40 Piaster zu geben, zahlen ihrem Besitz und Vermögen entsprechend, die einen je 20, die anderen je 10 Piaster, lernen muss jeder der Einwohner entweder 3 Tage der Woche auf den staatlichen Ländereien des Dorfes, in dem er wohnt, Arbeitsdienst verrichten oder jährlich an den Fiskus 40 Piaster extra abgeben.

Die Bewohner der Kleinlehns und Feudaldörfer müssen gleichfalls jährlich 40 Piaster an den Fiskus zahlen und außerdem dem Lehnsherrn noch wöchentlich 3 Tage Arbeitsdienst leisten. Wenn diese Abgaben entrichtet sind, kann auf keinen Fall dadurch eine Ungerechtigkeit geschehen, dass ein Heller oder ein Korn der Bevölkerung abverlangt würde. Darum übergeben sie in zufriedener Ruhe Jahr für Jahr jenen Geldbetrag an die zuständige Behörde und gehen ruhig und zufriedenen Herzens der Landwirtschaft und dem Ackerbau nach. Von den Bewohnern der Städte und Flecken wird scheinbar weder von den kleinen Leuten noch den großen irgend etwas unter dem Namen Steuer eingezogen. Doch wird von den Bedarfsgegenständen der Stadt bis zu den kleinsten Mengen von dem, was an Nahrungsmitteln der Bevölkerung durch das Stadttor hineinkommt, unter dem Namen Zoll ein ziemlicher Geldbetrag eingezogen. Dazu wird von Dingen, die aus dem Ausland kommen, wie Oliven und Olivenöl, sowie Zitronen und Wein und dergleichen Leckereien, die kein Bedarfsgegenstand der Armen sind, sondern von den Wohlhabenden und Reichen gebraucht zu werden pflegen, schwerer Zoll erhoben, weshalb sie dann mit um so höherem Preis verkauft werden. So sind die Bewohner der Städte und Flecken unter einer indirekten Steuer. Sie sind also nicht frei von Steuern.

Auch im Kriegsfall wird keine Kriegssteuer oder dergleichen von der Bevölkerung gefordert. Ja, wenn der Kauf von Lebensvorräten und Pferden nötig wird, trägt der Staat allen Schaden und kauft auf eine Weise, die der Bevölkerung nicht zur Last wird, für mäßigen Preis von der Bevölkerung auf, so dass auch hiermit die Bevölkerung nicht bedrückt wird. Zustand der staatlichen Lebensmittelmagazine. Damit für den Fall, dass es mit den benachbarten Ländern zu Kampf und Streit kommt, alles Nötige vorhanden und aufgespeichert Hegt, wird in friedlichen Zeiten für den gängigen Preis Getreide an den Orten, wo es sich befindet, aufgekauft und auf 3 Jahre für 200000 Mann in genügender Menge in Magazinen, die in Orten nahe der Grenze erbaut sind, gelagert und aufgespeichert. Dabei hat man einerseits die Absicht, dass, wenn zu Zeiten, wo von keiner Seite Kriegsgefahr droht, in einer Gegend oder in einem der benachbarten Länder Mangel und Teuerung eine Notlage schaffen, dann von den bei dem früheren Kurs aufgespeicherten Getreidevorräten mit dem zur Zeit gültigen Kurs, wie er auch sein mag, an die, welche dessen bedürftig sind, verkauft wird. Wo hingegen in den Jahren des Überflusses mit dem dann herrschenden Kurs wieder aufgekauft und in die Magazine gelagert wird, so dass einerseits die Bevölkerung keine Last empfindet und andrerseits die in den Magazinen lagernden Getreidevorräte aufgefrischt werden. Bei alledem erfährt auch der Fiskus einen recht beträchtlichen Nutzen.

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