Zwangsheirat
Zwangsheirat

Aussprache:
arabisch:
persisch:
englisch: Forced marriage

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Als Zwangsheirat oder Zwangsehe wird eine Heirat bezeichnet, bei der mindestens eine der beiden Partner nicht aus freiem Willen die Zustimmung zur Eheschließung erteilt. Eine solche Form der Heirat ist im Islam verboten [haram], die Heirat selbst ungültig und unter Umständen der Ehemann der Vergewaltigung schuldig.

Zwar liegt formal eine Zwangsheirat dann vor, wenn einer der Partner mit der Verheiratung nicht einverstanden ist und seine Zustimmung nicht gegeben hat bzw. sich genötigt fühlt, aber in den meisten Fällen der Zwangsheirat erfolgt der Druck (meist von den eigenen Eltern) derart subtil, dass Außenstehende es nicht bemerken können, außer einer der Partner protestiert öffentlich dagegen. In den meisten Fällen der Zwangsheirat unter Muslimen liegt eine Vereinbarung von Eltern vor, die meist eng miteinander verwandt sind (z.B. Geschwister bei der Cousinheirat), so dass eine Ablehnung durch die Kinder den gesamten Familienfrieden stören würde. Derartige Eheschließungen sind fast immer gekoppelt an einen geringen Bildungsstand im Allgemeinen und skurrile Vorstellungen über den Islam im Besonderen. Zuweilen liegen auch Androhung oder Anwendung von Gewalt vor. Bei ausdrücklichem Protest von Seiten der Braut oder des Bräutigam wird aber zumeist ein psychischer Druck erzeugt, der für Außenstehende schwer zu erfassen ist, so dass das Phänomen nicht immer offensichtlich wird.

Zwar betont die UNICEF, dass eine Menschenrechtsverletzung wie die Zwangsehe nur in einem patriarchalischen Umfeld möglich sei, in denen Mädchen und Frauen benachteiligt und diskriminiert werden, aber hierbei wird oft übersehen, dass sehr oft die Mütter die treibende Kraft bei der Zwangsehe sind.

Da in der Westlichen Welt die Ursache des Verbrechens oft mit dem Islam in Verbindung gebracht wird, fällt auch die Bekämpfung so schwer, da als Gegenmaßnahme oft die Entfremdung vom Islam angeregt wird, was selbst bei den Betroffenen Personen zu Gegenreaktionen führt, die dann die Zwangsehe als geringeres übel in Kauf nehmen. Hingegen ist die Bekämpfung der Zwangsehe mit dem Islam viel erfolgversprechender.

Im Islam ist es eindeutig verboten, jemanden gegen seinen oder ihren Willen zu verheiraten. Mehrere Überlieferungen des Propheten Muhammad (s.), die rechtschulenübergreifend akzeptiert sind belegen das Zustimmungsrecht insbesondre der Braut unabhängig davon, ob es sich um eine erste Eheschließung oder weitere Eheschließung (nach Scheidung oder Verwitwung) handelt. Zudem hat Propheten Muhammad auch eine Zwangsehe für ungültig erklärt. Oft wird eine Zwangsehe im Zusammenhang mit einer Imam-Ehe erwähnt, wobei für die islamische Eheschließung die Anwesenheit eines Imams gar nicht notwendig ist.

Als mögliche Ursachen für Zwangsverheiratungen werden neben materiellen Interessen (das Familieneigentum soll in der Großfamilie bleiben) und einem skurrilen nicht näher definierbarem "Ehrengefühl" und Fragestellungen des Aufenthaltsstatus' im Ausland auch oft die eigene Zwangsverheiratung der Eltern angegeben. Alle Faktoren gehen fast immer einher mit einem niedrigen Bildungsstand, so dass die beste Ursachenbekämpfung in der Beseitigung des Bildungsmisstandes liegt.

In fast allen muslimischen Ländern ist die Zwangsheirat - neben dem religiösen Verbot - auch staatlich verboten und stellt einen Straftatbestand dar.

Imam Chamene'i sagte zu dem Thema: "Aus der Sicht des Islam besitzt die Frau bei der Wahl ihres Ehemanns absolute Freiheit und niemand darf der Frau dieses Recht aberkennen. Im Laufe der Geschichte sind auf Unwissenheit beruhende und falsche Bräuche in islamischen Gesellschaften entstanden. Diese haben keinen Bezug zu den lichterfüllten Geboten des Islam."

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