Zionistische Mauer
Zionistische Mauer

Aussprache:
arabisch:
الجدار الصهيوني العازل
persisch:
نرده صهیونیستی
englisch: Zionistical
Barrier

Bild: A. Flilistini 2007

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Die Zionistische Mauer ist ein Mauerwerk immensen Ausmaßes, welches von der israelischen Besatzungsmacht durch Palästina gezogen wurde.

Um die Erinnerung an die Berliner Mauer zu vermeiden, wird in der Westlichen Welt der Begriff "Mauer" kaum verwendet, sondern von "Sperranlagen" gesprochen. Ursprünglich war sogar von einem "Zaun" die Rede, was dann aber angesichts der Ausmaße der Mauer für unglaubwürdig erschien. Von israelischer Seite wird die Mauer nach wie vor offiziell auch als "Terrorabwehrzaun" bezeichnet.

Die Mauer ist nach israelischen Angaben 759 km lang. Angeblich soll sie das israelische Kernland vom Westjordanland trennen soll. Der Bau wurde im Jahre 2003, in der zweiten Amtszeit des israelischen Premierministers Ariel Scharon, begonnen. Der teils willkürliche und schikanöse Verlauf der Mauer wird u.a. in Bethlehem deutlich, wo die Sperrmauer ein palästinensisches Haus von drei Seiten einschließt.

In Teilbereichen besteht die Mauer aus 8 Meter hohen Stahlbetonplatten. Teilweise verläuft die Anlage in einem Gebiet, dass von den UN den Palästinensern zugesprochen worden war. In jenen Gebieten erklärte der Internationale Gerichtshof den Verlauf in einem von der UN-Vollversammlung in Auftrag gegebenen Gutachten für illegal. Zum Aufbau der Mauer wurden fast 40 palästinensische Siedlungen zerschnitten, fast 100.000 Olivenbäume gefällt, 32 Brunnen annektiert und 35 Kilometer Wasserleitungen zerstört.

In 2003 nahm die UN-Vollversammlung eine Resolution gegen die Mauer mit 144 gegen vier Stimmen bei zwölf Enthaltungen an. Die Resolution benennt den Verlauf der Mauer auf "palästinensischem Grund" als "widersprüchlich zu internationalem Recht" und verlangt, dass Israel den Bau "stoppt und rückgängig macht". In der vorausgehenden Debatte hatte die große Mehrheit der Redner aus insgesamt 191 UN-Mitgliedsstaaten das israelische Vorgehen verurteilt.

Im Dezember 2003 verabschiedete die UN-Generalversammlung eine Resolution, die den Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag anwies, ein Rechtsgutachten zu den durch die Bautätigkeiten der Sperranlage „hervortretenden rechtlichen Konsequenzen“ zu verfassen. In dem am 9. Juli 2004 veröffentlichten Rechtsgutachten werden die israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten als „illegal“ und der Verlauf der Sperranlagen teilweise (dort wo er von der Grünen Linie abweicht) als „Bruch der IV. Genfer Konvention“ bezeichnet.

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