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Als bekanntester
Zeugen-Vers [ayat-u-schahid] gilt einer der
Verse
im
Heiligen Qur'an, der in der
Sure
Hud (11:17) steht.
"Kann denn der, der einen deutlichen Beweis
von seinem Herrn besitzt und den ein Zeuge zitiert ..."
Gemäß den Angaben einiger
Qur'an-Kommentator, unter anderem
Tabari und
Fachr al-Radhi handelt es sich
bei demjenigen, "der einen deutlichen Beweis von seinem
Herrn besitzt" um
Propheten Muhammads (s.) und bei dem Zeugen, der ihn
zitiert um
Imam Ali (a.).
Allama Hilli listet den
Vers
unter den
Versen
auf, die auf
Imam Ali (a.) hinweisen.