Zeuge
  Zeuge

Aussprache:
arabisch:
persisch:
englisch: Witness

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Der Zeuge ist im Islam jemand, der etwas gesehen, gehört oder andersartig wahrgenommen hat und darüber Zeugnis ablegen kann. Der Begriff umfasst im Islam sowohl die generelle Bezeugung der Wahrheit, wie es im Heiligen Qur'an beschrieben ist:

"Und solcherart machten Wir euch zu einer gemäßigten Weltgemeinschaft, damit ihr Zeugen über die Menschen seid, und der Gesandte über euch Zeuge ist." (2:143)

Als auch für den Abschluss von Handelsgeschäften (vgl. 2:282). Im letzteren Fall sollen Muslime sich als Zeugen zur Verfügung stellen, wobei die Last mehr bei Männern liegt und Frauen diese Zeugenschaft nur zu zweit auferlegt werden kann. Die Behauptungen von Orientalisten, ausgehend von dieser Lastverteilung, die Frau hätte als Zeugin nur halb so viel Glaubwürdigkeit im Islam, entbehrt allerdings jeder Grundlage. Ganz im Gegenteil gibt es Fälle, bei denen die Aussage der Frau sogar höher gewertet wird als die des Mannes, wenn z.B. Unzucht [zina] vorliegt und die Frau behauptet, vergewaltigt worden zu sein.

Grundsätzlich sollen im Islam sowohl Mann als auch Frau sich als Zeuge bereit stellen, wenn es für die Aufklärung von Wahrheit dienlich ist.

Eine Ableitung des Wortes "Zeuge" ist der Märtyrer, der die Wahrheit mit seinem Leben [hayat] bezeugt.

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