.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Der Zeuge ist im
Islam
jemand, der etwas gesehen, gehört oder andersartig
wahrgenommen hat und darüber Zeugnis ablegen kann. Der Begriff
umfasst im
Islam sowohl die generelle Bezeugung der
Wahrheit, wie es im
Heiligen Qur'an beschrieben ist:
"Und solcherart
machten Wir euch zu einer gemäßigten Weltgemeinschaft, damit
ihr Zeugen über die Menschen seid, und der Gesandte über euch
Zeuge ist." (2:143)
Als auch für den Abschluss von Handelsgeschäften (vgl.
2:282). Im letzteren Fall sollen
Muslime sich als Zeugen zur Verfügung stellen, wobei die
Last mehr bei Männern liegt und Frauen diese Zeugenschaft nur
zu zweit auferlegt werden kann. Die Behauptungen von
Orientalisten, ausgehend von dieser Lastverteilung, die Frau
hätte als Zeugin nur halb so viel Glaubwürdigkeit im
Islam,
entbehrt allerdings jeder Grundlage. Ganz im Gegenteil gibt es
Fälle, bei denen die Aussage der Frau sogar höher gewertet
wird als die des Mannes, wenn z.B.
Unzucht [zina] vorliegt und die Frau behauptet,
vergewaltigt worden zu sein.
Grundsätzlich sollen im
Islam sowohl Mann als auch Frau sich
als Zeuge bereit stellen, wenn es für die Aufklärung von
Wahrheit dienlich ist.
Eine Ableitung des Wortes "Zeuge" ist der
Märtyrer, der die
Wahrheit mit seinem
Leben [hayat]
bezeugt.