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Der Zehntel [uschr] war eine
religionsrechtliche Abgabe, dessen Herkunft und Bedeutung
sehr unterschiedlich verstanden und gehandhabt wurde.
Entgegen der
Zakat
und der
Fünftelabgabe [chums] wird der Zehntel (im
Arabischen "Uschr") im
Heiligen Qur'an nicht explizit erwähnt. Manche haben
diejenigen Abgaben, die bei der
Zakat
10% betragen, als Zehntel [uschr] bezeichnet.
Andere haben es als gesonderte
religionsrechtliche Abgabe behandelt. Die Notwendigkeit zu
der gesonderten Abgabe entstand dadurch, dass die
Fünftelabgabe [chums] abgeschafft wurde.