.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Weihegewänder werden genau wie der
Weihezustand als "ihram" bezeichnet. Es ist das Gewand,
dass ein
Pilger
anzieht, wenn er in den
Weihezustand eintritt.
Das Weihegewand besteht aus zwei
ungenähten Teilen und ohne Knöpfe, dem
Untergewand [izaar] und dem Obergewand [rida']. Nach der
Trennung von dem im
Weihezustand verbotenen Kleidern wird das Untergewand
angezogen und das Obergewand über die Schultern
geworfen.
Voraussetzung für das Untergewand [izaar] ist,
dass es die Körperform nicht betont, während es keine
Voraussetzung für Obergewand [rida'] ist.
Die Verpflichtung zum Anziehen der beiden Gewänder
gilt speziell für den Mann, hingegen ist es für die Frau erlaubt,
in den
Weihezustand [ihram] mit ihrem eigenen Kleid
einzutreten, unabhängig davon, ob dieses genäht ist oder
nicht. Allerdings darf das Weihegewand auch bei der Frau nicht
aus Seide sein. Viele Frauen ziehen ebenfalls ein weißes Kleid
an. Der Mann muss zudem darauf achten, dass die Stirnfläche
seiner Füße nicht bedeckt ist. Dafür gab es einstmals
spezielle
Pilgersandalen.