Waffenstillstand
  Waffenstillstand [hudna]

Aussprache: hudna
arabisch:
هدنة
persisch: آتش‌ب
englisch: Cease-fire

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Der Begriff "Waffenstillstand [hudna]", der erst in späteren Jahrhunderten in das islamisches Recht [scharia] eingeführt wurde‎ soll eine vereinbarte Zeitperiode der kampflosen Handlung zwischen Muslimen und Nichtmuslimen beschrieben.

Der Begriff steht im direkten Zusammenhang mit dem Dar-ul-Islam-Konzept und ist daher sowohl in ihrer historischen Umsetzung als auch gegenwärtigen Relevanz umstritten unter Muslimen. Diejenigen, die das Dar-ul-Islam-Konzept vertreten, glauben, dass die "Hudna" die gängige Form des Umgangs mit Gebieten unter nichmuslimischer Herrschaft ist. Manche gehen dabei so weit, dass sie die Zeit einer Hudna sogar begrenzen (z.B. maximal auf zehn Jahre gemäß Schafiiten). Der Abschluss der Hudna soll vom Kalifen vorgenommen werden bzw. kann von diesem delegiert werden. Diese Meinung wir i.d.R. nur noch von Salafiten vertreten.

Die Vereinbarung eines Waffenstillstandes wird i.d.R. auf das historische Beispiel des Abkommens von Hudaibiya zurückgeführt.

Alle Muslime stimmen allerdings drin überein, dass ein einmal getroffenes Abkommen von muslimischer Seite niemals gebrochen werden darf, außer die Gegenseite macht das Abkommen ungültig durch offenen Bruch der Vereinbarung, wie es im Fall von Hudaibiya erfolgte und letztendlich zur Befreiung von Mekka führte. Anderslautende Behauptungen hierzu gehen zumeist auf die Propaganda von westlichen Orientalisten zurück.

 

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