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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Der Begriff "Waffenstillstand [hudna]", der erst in späteren
Jahrhunderten in das
islamisches Recht [scharia] eingeführt wurde soll eine
vereinbarte Zeitperiode der kampflosen Handlung zwischen
Muslimen und Nichtmuslimen beschrieben.
Der Begriff
steht im direkten Zusammenhang mit dem
Dar-ul-Islam-Konzept und ist daher sowohl in ihrer
historischen Umsetzung als auch gegenwärtigen Relevanz
umstritten unter Muslimen. Diejenigen, die das
Dar-ul-Islam-Konzept vertreten, glauben, dass die "Hudna"
die gängige Form des Umgangs mit Gebieten unter
nichmuslimischer Herrschaft ist. Manche gehen dabei so weit,
dass sie die Zeit einer Hudna sogar begrenzen (z.B. maximal
auf zehn Jahre gemäß
Schafiiten). Der Abschluss der Hudna soll vom
Kalifen
vorgenommen werden bzw. kann von diesem delegiert werden.
Diese Meinung wir i.d.R. nur noch von
Salafiten vertreten.
Die Vereinbarung eines Waffenstillstandes wird i.d.R. auf
das historische Beispiel des Abkommens von
Hudaibiya zurückgeführt.
Alle
Muslime stimmen allerdings drin überein, dass ein einmal
getroffenes Abkommen von muslimischer Seite niemals gebrochen
werden darf, außer die Gegenseite macht das Abkommen ungültig
durch offenen Bruch der Vereinbarung, wie es im Fall von
Hudaibiya erfolgte und letztendlich zur Befreiung von
Mekka
führte. Anderslautende Behauptungen hierzu gehen zumeist auf
die Propaganda von westlichen Orientalisten zurück.