Tazir-Delikte
  Verwarnungs-Delikte  (Tazir-Delikte)

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Als Verwarnungs-Delikte (Tazir-Delikte) gelten im Islam Straftaten, die nicht zu den Grenzüberschreitungs-Delikten (Hadd-Delikte) oder Vergeltungs-Delikten (Qisas-Delikte) gezählt werden können.

Im Einzelnen sind dies gemäß dem Strafgesetzbuch der Islamischen Republik Iran unter anderem Straftaten gegen die innere Sicherheit des Islamischen Staates, Angriffe auf die politischen Organe des Islamischen Staates, Straftaten gegen das öffentliche Recht (wie z.B. Geldfälschung oder Urkundenfälschung), Verbergen von entflohenen Strafgefangenen, unrechtmäßiges Führen von Titeln, Zerstörung von Staatseigentum bzw. Eigentum der islamischen Gemeinwohlkasse [bait-ul-mal], Verfehlungen von Ministern und Beamten, Unterlassung der Erfüllung von gesetzlichen Pflichten, Amtsmissbrauch, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Beleidigung, kriminelle Vereinigung, Straftaten gegen das Schamgefühl und die Familienpflichten (z.B. Nichterfüllung der Unterhaltszahlung für die Familie durch den Mann), Geheimnisverrat, Androhung von Gewalt, Betrug und Vertrauensmissbrauch, Brandstiftung, Verletzung von Tieren, Verleumdung, öffentlicher Alkoholkonsum, Verletzung der Straßenverkehrsordnung.

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