.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Als
Verwarnungs-Delikte (Tazir-Delikte) gelten im
Islam
Straftaten, die nicht zu den
Grenzüberschreitungs-Delikten (Hadd-Delikte) oder
Vergeltungs-Delikten (Qisas-Delikte) gezählt werden
können.
Im Einzelnen sind dies gemäß dem Strafgesetzbuch der
Islamischen Republik Iran unter anderem Straftaten gegen die innere
Sicherheit des
Islamischen Staates, Angriffe auf die politischen Organe
des
Islamischen Staates, Straftaten gegen das öffentliche
Recht (wie z.B. Geldfälschung oder Urkundenfälschung),
Verbergen von entflohenen Strafgefangenen, unrechtmäßiges
Führen von Titeln, Zerstörung von Staatseigentum bzw. Eigentum
der
islamischen Gemeinwohlkasse [bait-ul-mal], Verfehlungen
von Ministern und Beamten, Unterlassung der Erfüllung von
gesetzlichen Pflichten, Amtsmissbrauch, Widerstand gegen die
Staatsgewalt, Beleidigung, kriminelle Vereinigung, Straftaten
gegen das Schamgefühl und die Familienpflichten (z.B.
Nichterfüllung der Unterhaltszahlung für die Familie durch den
Mann), Geheimnisverrat, Androhung von Gewalt, Betrug und
Vertrauensmissbrauch, Brandstiftung, Verletzung von Tieren,
Verleumdung, öffentlicher Alkoholkonsum, Verletzung der
Straßenverkehrsordnung.