Endgültige Scheidung
  Unwiderrufbare Scheidung (Talaq al-Ba'in)

Aussprache:
arabisch:
الطلاق البائن
persisch:
طلاق بائن
englisch:
Ba'in divorce

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Die unwiderrufbare Scheidung (Talaq al-Ba'in) ist eine Art der Scheidung, bei der eine Rückkehr zur Ehe nicht möglich ist, ohne erneut die Eheformel zu rezitieren.

Die unwiderrufbare Scheidung unterscheidet sich somit von der Widerrufbaren Scheidung (Talaq al-Ridsch'i).

Die unwiderrufbare Scheidung wird unter anderem in folgende Kategorien unterteilt:

bulletDie Scheidung von einer Frau, mit der nach der Heirat kein Geschlechtsverkehr stattgefunden hat.
bulletScheidung einer Frau nach der Menopause
bullet Entfremdungsscheidung (Chul-Scheidung)
bullet Abneidungsscheidung (Mubarat-Scheidung)
bullet Dreifachscheidung

In einigen Handbüchern des praktischen Rechts wird auch eine andere Form der unwiderrufbare Scheidung (Talaq al-Ba'in) erwähnt, die als Scheidung durch die religiöse Autorität bezeichnet wird. Bei dieser Form der Scheidung führt die religiöse Autorität die Scheidung im Auftrag einer Frau gegen ihren Mann durch, der ihr weder Unterhalt zahlt, noch sich von ihr scheiden lässt. Diese Art wird auch durchgeführt, wenn der Mann nachweislich Gewalt gegen seine Frau anwendet.

Bei der unwiderrufbare Scheidung (Talaq al-Ba'in) ist die Frau während ihrer Wartezeit [iddah] keine Mahram-Verwandte für den Mann, so dass die Bedeckungsregeln zu beachten sind. All gegenseitigen Verpflichtungen entfallen. Ist die Frau jedoch [zum Zeitpunkt der Scheidung] schwanger, ist der Mann verpflichtet, ihr bis zur Geburt des Kindes Unterhalt zu zahlen.

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