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Der Konsens [idschma] ist die Kurzbezeichnung des Konsensus
der
Rechtsgelehrten [mudschtahid] und ist damit eine der
Quellen der Erkenntnis für das
islamische Recht [scharia].
Je nachdem, ob es als
Übereinstimmung der
islamischen Weltgemeinschaft [ummah] oder Konsens der
Gelehrten angegeben wird, erfolgt die Bezeichnung "idschma-ul-umma"
oder "idschma-ul-ulama".
Manche Gelehrte
unterscheiden drei Arten von Konsensus: Den Konsensus durch
ausdrückliche Aussage, durch die nachgewiesene Praxis und
durch die stillschweigende Billigung einer Tat oder Aussage.
Bei allen Unterschieden im Bereich des Konsensus geht die
Legitimität desselben auf den Grundgedanken zurück, dass der
Konsensus der
Rechtsgelehrten [mudschtahid] in keiner Weise im
Widerspruch zum
Heiligen Qur'an und zur
Verfahrensweise [sunna] stehen könne.
In der geschichtlichen Praxis gab es allerdings nie einen
Konsensus in Detailfragen, sondern sie bezogen sich immer nur
auf die Grundlagen. Zudem gab es zunächst keinen Konsens
zwischen Gelehrten der
Sunniten und
Schiiten. Zudem betraf der Konsens aus praktischen Gründen
meist nur eine Region, da z.B. der Konsens der Gelehrten von
Mekka
nicht mit einem möglichen Konsens der Gelehrten von
Kufa
abgestimmt wurde.