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Ein Testamentvollstrecker
ist derjenige, der für die ordnungsgemäße Erfüllung
eines Testaments [wasiyya]
verantwortlich ist. In der Regel ist es - falls nicht anders vom
Verstorbenen festgelegt, der nächstverwandte Erbberechtigte
(z.B. der älteste
Sohn [ibn]).
Es steht dem Testamentslasser allerdings frei, seinen
Testamentsvollstrecker selbst zu bestimmen.
Bei den
Propheten und
Imamen
ist der Testamentsvollstrecker auch gleichzeitig derjenige,
der den Auftrag zur Bewahrung der geistigen Hinterlassenschaft
hat. Bei den elf Verstorbenen der
Zwölf Imame (a.) war der Testamentsvollstrecker (plural [ausiyā’,
اوصياء]) jeweils der folgende
Imam.
Prophet Muhammad (s.) hatte als seinen
Testamentsvollstrecker
Imam Ali (a.) erwählt, worin Konsens unter
Muslimen besteht. Geteilter Meinung hingegen sind
Schiiten und
Sunniten über die daran gekoppelten Konsequenzen. Während
Sunniten
Imam Ali (a.) lediglich als Sachverwallter bzw.
Bevollmächtigter der persönlichen Habseligkeiten des
Propheten Muhammad (s.) verstehen, ist diese
Bevollmächtigung für
Schiiten der letzte Beweis im Leben des
Propheten Muhammad (s.) in einer Kette von Beweisen, dass
Imam Ali (a.) sein rechtmäßiger Nachfolger ist.