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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Sultan ist ein Begriff aus dem
Heiligen Qur'an, der die Herrschaft bezeichnet. Daher
wurde er ab dem 10. Jahrhundert n.Chr. als Herrschertitel in
der islamischen Welt verwendet, unter anderem im
Osmanischen Reich.
Die meisten Sultane waren keine religiösen Gelehrten
sondern einfache Gewaltherrscher. Das Herrschaftsgebiet eines
Sultans wird als Sultanat bezeichnet.
Als erster Herrscher in der islamischen Welt, der diesen
Titel selbst trug, gilt der Herrscher Mahmud von Gazna (998
bis 1030) in Nordwestindien. Und die erste "offizielle"
Verleihung des Titels durch einen
Kalifen
soll an Togrylbeg (Sultan Tughril-Baig) 1055 n.Chr. erfolgt
sein. Später wurde Sultan der übliche Titel der
Seldschuken und
Osmanen, der
Ayyubiden und
Mamluken. In Andalusien errichteten die Nasriden 1232 das
Sultanat von Granada.
In der Türkei wurde das Sultanat, das dort seit dem 15. Jh.
n.Chr. auch den Rang des
Kalifen
beanspruchte, 1922 abgeschafft. Anfang des 21. Jh. n.Chr. sind
Oman
und
Brunei die einzigen Staaten, deren Oberhäupter noch den
Titel Sultan tragen. Der Sultan von
Marokko wandelte seinen Titel 1956 in "König" [malik, ملك]
um.
In Ostafrika wurde der Titel früher auch für Dorfhäuptlinge
gebraucht. In einigen Staaten Afrikas existieren nach wie vor
teilautonome Sultanate, ebenso im südostasiatischen Königreich
Malaysia. In Indonesien existiert das Sultanat von
Yogyakarta als teilweise autonome Region.
Im persischen Machtbereich wurde der Titel "Sultan" als
Titel eines Admirals verwendet. Der Name "Sultan" kommt in der
islamischen Welt oft auch sowohl als männlicher Vorname als
auch als Nachname vor. Bei den
Osmanen wurde der Titel auch teilweise den Ehefrauen der
Herrscher verliehen indem er dem Namen hinten angestellt
wurde, wie z.B. bei
Gülnusch (Gülnuş) Emetullah Rabia Sultan.