.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Ein Staatsvertrag ist ein juristisch wirksames Abkommen, bei
dem mindestens einer der Vertragspartner ein staatliches Organ
ist.
In Deutschland werden die Beziehungen zwischen dem
Staat und Religionsgemeinschaften in Staatsverträgen geregelt.
Darin geht es z.B. um Religionsunterricht an öffentlichen
Schulen, theologische Ausbildung an Universitäten, religiöse
Feiertage, Gefängnisseelsorge, Eigentumsgewährleistung und
anderes. Die Verträge werden in der Regel auf der Ebene von
Bundesländern geschlossen. In allen Bundesländern bestehen
Staatsverträge mit der Katholischen Kirche, der
Evangelisch-Lutherischen Kirche, den Jüdischen Gemeinden sowie
teilweise kleineren Kirchen.
Durch Abschluss der Staatsverträge im Jahr 2013 in Hamburg
und Bremen mit
SCHURA Hamburg bzw.
SCHURA Bremen sowie DITIB und VIKZ wurden solche
Vereinbarungen erstmals mit islamischen Verbänden getroffen.
Voraussetzung war, dass von den Verbänden die Kriterien einer
Religionsgemeinschaft erfüllt wurden, was in einem
rechtswissenschaftlichen (Gutachter Prof. de Wall) und einem
religionswissenschaftlichen Gutachten (Gutachterin Prof. Dr.
Klinkhammer) geprüft wurde.
Wesentlicher Punkt des Hamburger Staatsvertrages ist die
Etablierung eines auch von islamischen Religionsgemeinschaften
verantworteten bekenntnisorientierten Religionsunterrichtes
nach Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz, der in den Schulen als
„Religionsunterricht für alle“ gemeinschaftlich mit anderen
daran beteiligten Religionsgemeinschaften (Evangelische
Kirche, Jüdische Gemeinde, Alevitische Gemeinde) erteilt wird.
Muslimische Religionslehrer sollen an der Universität
ausgebildet werden. Im Bremer gibt es eine solche Regelung
nicht, weil dort kein bekenntnisorientierter
Religionsunterricht existiert (Bremer Klausel des
Grundgesetzes).
In beiden
Staatsverträgen finden sich Regelungen zu religiösen
Feiertagen (Anerkennung von
Fitr-Fest,
Opferfest [id-ul-adha] und
Aschura als solche), islamischen Bestattungen, Seelsorge
in Gefängnissen und Krankenhäusern sowie muslimische
Vertretung in Rundfunkräten.