.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Die selbständige Rechtsfindung ist ein Begriff aus dem
islamischen Recht [scharia] und umfasst das Verfahren zur
Rechtsfindung in einer beliebigen Fragestellung. Sie ist eine
der
Rechtsfindungsmethoden.
Zur Anwendung
der selbstständigen Rechtsfindung muss die notwendige
Befähigung zum
Rechtsgelehrten [mudschtahid] vorhanden sein. Ein
Muslim
muss entweder selbst diese Befähigung besitzen oder er löst
die Fragestellung durch
Nachahmung [taqlid] eines
Vorbildes der Nachahmung seines Vertrauens.
Bei den
Kriterien der
Quellen der Erkenntnis gibt es geringfügige Unterschiede
zwischen den
Rechtsschulen.
Zudem galt unter
Sunniten
Jahrhunderte lang die Aussage, dass die "Tore der
selbständigen Rechtsfindung" geschlossen seien. Wobei unklar
ist, wann genau jene "Schließung" erfolgte, was zu einer
Stagnation in der gesamten Entwicklung führte. Manche führen
es auf
Abu
Hamid Ghazzali oder zumindest seine Zeit zurück. Aktuell
werden allerdings auch bei
Sunniten
seit ca. Anfang des 19.Jh. selbständige Rechtsfindungen
durchgeführt.
Bei
Schiiten gab es jene historische Last nicht in diesem Maß,
da das jeweils aktuelle
Vorbild der Nachahmung am Leben sein musste.