Sejd Hassan
Sejd Hassan

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Foto ca. 1890

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Sejd Hassan war ein Diener, den Karl May auf seiner Orientreise in Kairo engagiert hat.

Am 23. Mai 1899 schloss Karl May mit Sejd Hassan einen regelrechten schriftlichen Dienstvertrag ab, welcher erhalten ist. Er begleitete May (später auch seine erste Ehefrau Emma und die Familie Plöhn) über ein Jahr. Karl May trennte sich von ihm am 17. Juni 1900 in Beirut. Sejd Hassan diente Karl May später in idealisierter Form als Vorbild für die Figur des Sejjid Omar in "Und Friede auf Erden!". Es ist davon auszugehen, dass viele prägende Erlebnisse bezüglich Islam durch diesen Bediensteten vermittelt wurden.

Der geschlossene Dienstvertrag lautete wie folgt:

Dienst - Vertrag

Zwischen dem Reisenden Herrn Dr. Karl May aus Dresden und dem anderen Contrahenten Sejd Hassan aus Kairo ist heut folgender Dienstvertrag abgeschlossen worden.

§ 1. Herr Dr. Karl May engagiert Sejd Hassan zu und während der jetzt von ihm anzutretenden Reise als Diener.

§ 2. Sejd Hassan hat Herrn Dr. Karl May zu begleiten, wohin es diesem beliebt, ihm vor allen Dingen Gehorsam, Treue und Ehrlichkeit zu erweisen und sich der Ausführung keines Befehls zu weigern. Er erhält dafür eine Gage von 5 Mark, sage fünf Mark, pro Tag, wovon er alle Ausgaben für sein Leben, also für Wohnung, Ernährung, Kleidung, Wäsche u.s.w. zu bestreiten hat. Alle Beförderungskosten hingegen trägt H. Dr. May.

§ 3. Sejd Hassan erhält von Herrn Dr. Karl May einen Vorschuß von zwei englischen Pfund, deren Empfang er hiermit quittiert. Der Zahlungsmodus des Gehaltes und die Zurückerstattung des Vorschusses geschieht so, wie H. Dr. May es für angemessen findet.

§ 4. Wenn H. Dr. Karl May mit seinem Diener zufrieden ist, kann die Auflösung dieses Contractes nur nach einer Kündigung erfolgen, welche wenigstens eine Woche vorher zu geschehen hat. Entläßt Herr Dr. Karl May Sejd Hassan auf diese Weise an einem anderen Orte, so gewährt er ihm die Reisekosten nach Kairo dritter Schiffs- oder Wagenklasse. Ungehorsam, Untreue, Unehrlichkeit und dergleichen aber berechtigen H. Dr. Karl May, Sejd Hassan sofort und ohne irgend welche Entschädigung und Zahlung, wofür es auch sei, zu entlassen. Alles Übrige resp. Weitere ist in das Belieben des H. Dr. Karl May gestellt.

§ 5. Dieser in zwei Exemplaren ausgestellte Dienst-Vertrag wurde Sejd Hassan vorgelesen, von ihm als richtig befunden und hierauf von den Contrahenten und den beiden als Zeugen unterzeichneten Herren durch ihre eigenhändige Namensunterschrift für bindend erklärt.

Dr. Karl May / Sejd Hassan

Kairo, den 23. Mai 1899[1]

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