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Die rituelle Waschung bei Wunden ist eine Form der
rituellen Waschung
[wudhu] bei Vorhandensein von Wunden an den Stellen an denen die
rituelle Waschung
[wudhu] durchzuführen ist, so dass hier einige besondere Regeln zu beachten
sind.
Liegt eine Wunde vor, die mit einem Verband
bedeckt ist an einer Stelle, die mit Wasser in Berührung
kommt, so erfolgt die
rituellen Waschung [wudhu] aller anderen Körperteile wie
üblich.
Wenn es möglich und nicht zu aufwendig ist,
den Wundverband abzunehmen, und Wasser hat keinen Schaden für
die Wunde, dann wird der Verband abgenommen und die Stelle
normal behandelt. Ist es aber nicht möglich oder zu aufwendig
(z.B. bei Gips) oder mit Schaden verbunden, wird die
Wundverbandstelle, während die Stelle normalerweise gewaschen
worden wäre, mittels
feucht Überstreichen [mash] in die
rituelle Waschung [wudhu] eingebunden. Hierbei gilt
wiederum, dass das
feuchte Überstreichen [mash] an der offenen Wunde erfolgt,
falls möglich und ohne Schaden, ansonsten über dem
Wundverband.
Nur in den Fällen, in denen eine offene Wunde
vorliegt, die weder bedeckt werden noch in Berührung mit
Feuchtigkeit geraten darf, wird anstelle der
rituellen Waschung [wudhu] die
rituelle Trockenreinigung [tayammum] praktiziert. Das
Gleiche gilt, wenn fast alle Körperglieder, die sonst
gewaschen worden wären unterhalb von Verbänden liegen. Die
gleichen Regelungen gelten prinzipiell für die
rituelle Vollkörperreinigung [ghusl] bei Vorhandensein von
Wunden nur dass hier ausschließlich die geordnete Form [at-tartib]
gültig ist.