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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Das Ritualgebet des Umkreisens ist die dritte Pflicht der
Wallfahrt [umrah] bzw. Bestrebungswallfahrt und erfolgt im
unmittelbaren Anschluss an das
Umkreisen. Es besteht aus zwei
Gebetsabschnitten [raka]. Sie können nach der
dschafaritischen
Rechtsschule wahlweise
stimmhaft oder
stimmlos verlesen werden. Genau wie jedes andere
Ritualgebet sind
rituelle Reinheit [tahara] und bewusste
Absicht [niyya] Voraussetzungen.
Nach Verlesung der
ersten
Sure in jeweils beiden
Gebetsabschnitten wird eine beliebige zweite
Sure
verlesen außer den
Entschlossenheitssuren. Es ist
empfohlen [mustahab] im ersten
Gebetsabschnitt als zweite
Sure
die Sure
“At-Tauhid“ (112) und im zweiten
Gebetsabschnitt als zweite Sure, die Sure "al-Kafiruun
(109) zu verlesen. Idealerweise steht man bei diesem Ritualgebet
hinter der Abrahamstätte. Das Ritualgebet des Umkreisens wird
nicht als
Gemeinschaftsritualgebet [salat-ul-dschami] verrichtet.