Ritualgebet des Umkreisens
  Ritualgebet des Umkreisens [salat-ul-tawwaf]

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Das Ritualgebet des Umkreisens ist die dritte Pflicht der Wallfahrt [umrah] bzw. Bestrebungswallfahrt und erfolgt im unmittelbaren Anschluss an das Umkreisen. Es besteht aus zwei Gebetsabschnitten [raka]. Sie können nach der dschafaritischen Rechtsschule wahlweise stimmhaft oder stimmlos verlesen werden. Genau wie jedes andere Ritualgebet sind rituelle Reinheit [tahara] und bewusste Absicht [niyya] Voraussetzungen.

Nach Verlesung der ersten Sure in jeweils beiden Gebetsabschnitten wird eine beliebige zweite Sure verlesen außer den Entschlossenheitssuren. Es ist empfohlen [mustahab] im ersten Gebetsabschnitt als zweite Sure die Sure “At-Tauhid“ (112) und im zweiten Gebetsabschnitt als zweite Sure, die Sure "al-Kafiruun (109) zu verlesen. Idealerweise steht man bei diesem Ritualgebet hinter der Abrahamstätte. Das Ritualgebet des Umkreisens wird nicht als Gemeinschaftsritualgebet [salat-ul-dschami] verrichtet.

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