Rechtschreibauffälligkeiten
 الْمُهْتَدِ

الْمُهْتَدِي

Rechtgeleiteter-Auffälligkeit

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Die Rechtgeleiteter-Auffälligkeit ist eine Rechtschreibauffälligkeit und gehört somit zu den Stilelementen des Heiligen Quran, um auf die Bedeutung besonders wichtiger Aspekte hinzuweisen.

Der Satz "wen Allah recht leitet, so ist er der Rechtgeleitete" kommt im Heiligen Quran an drei Stellen in identischer Form vor: 7:178, 17:97, 18:17.

Der jeweilige Folgesatz unterscheidet sich in der Aussage und deutet bereits darauf hin, dass der Rechtgeleitete eine Person sein könnte:

7:178 Wen Allah recht leitet, so ist er der Rechtgeleitete; und der, den er abirren lässt, dann sind diese die Verlustigen.

17:97 Und wen Allah recht leitet, so ist er der Rechtgeleitete; und der, den er abirren lässt, für sie findest du keine Beschützer, unter Ausschluss seiner.

18:17 Wen Allah recht leitet, so ist er der Rechtgeleitete; und wen er abirren lässt, für den findest du keinen rechtschaffenen Beschützer.

In 7:178 wird deutlich, dass die Abgeirrten einen Verlust erleiden und aus den anderen beiden Versen wird deutlich, worin der Verlust besteht. Der besondere personelle Charakter des Verlustes wird durch eine Rechtschreibauffälligkeit unterstrichen. Während in den Versen 17:97 und 18:17 der Rechtgeleitete in der üblichen Form الْمُهْتَدِ geschrieben wird, befindet sich in Vers 7:178 am Ende des Wortes noch ein weiterer Buchstabe الْمُهْتَدِي, der zwar die Leseweise nicht ändert, aber  eine besondere Nähe zu Imam Mahdi (a.) [المهدی] erzeugt, wobei man wissen muss, dass der Titel "Mahdi" zu Lebzeiten für alle Männer der Ahl-ul-Bait (a.) galt.

Die Rechtgeleiteter-Auffälligkeit wird in die Kategorie des Schöpfer-Geschöpf-Kontrasts eingestuft.

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