Haqq Allah
  Recht Allahs (Haqqullah)

Aussprache: haqq-ullah
arabisch:
حق الله
persisch:
حق الله
englisch: Right of God

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Das Recht Allahs (Haqqullah), ist das Recht Gottes in Bezug auf seine Diener.

Das Recht Gottes wird oft in einen Gegensatz zum Recht der Menschen (Haqq-un-Nas) gestellt, obwohl das Recht der Menschen (Haqq-un-Nas) auch erst durch ALLAH bestimmt worden ist.

Zu dem Recht Allahs (Haqqullah) gehören unter anderem Ritualgebet, Fasten [saum], Pilgerfahrt [hadsch] und dergleichen. Die Rechte ALLAHs sind nicht so zu verstehen, dass ALLAH etwas von den Menschen erhalten könnte. Vielmehr ist das Recht Allahs eine Gnade für die Menschen zu seinem eigenen Wohl. Wenn jemand diesen Pflichten nicht nachkommt, muss er sie auf die eine oder andere Weise kompensieren: Einige nicht erfüllte Pflichten können allein durch Buße [tauba] ausgeglichen werden, andere wie das Ritualgebet erfordern zusätzlich zur Buße [tauba] das  Nachholgebet.

Aus rechtlicher Sicht wird jedes Verbrechen, das zu einer Beeinträchtigung sozialer Interessen und öffentlicher Rechte führt, im Hinblick auf die Bestrafung als Recht Allahs behandelt. Einige Rechtsgelehrte [mudschtahid] unterteilen das Recht Allahs in zwei Kategorien: Unmittelbare Rechte Allahs, wie z. B. die Vernachlässigung von  Ritualgebet, Fasten [saum], und mittelbare Rechte Allahs, d.h. solche Rechte, die sowohl die Rechte Allahs als auch Recht der Menschen (Haqq-un-Nas)d betreffen, wie z.B. die Strafe für Einbruchdiebstahl.

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