.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Der Pachtzinsvertrag war eine Variante des
Pachtvertrages (Mudhara'a) die
Prophet Muhammad (s.) verboten hat.
Zwar wird hierbei,
wie beim
Pachtvertrag (Mudhara'a), die Regelung einer bestimmten
Übereinkunft zwischen Landbesitzer und Landarbeiter vereinbar.
Aber anders als beim
Pachtvertrag (Mudhara'a) ist der Landbesitzer nicht mit
einem Anteil am Ertrag beteiligt, sondern mit einem fest
vereinbarten Menge, völlig unabhängig vom Ertrag. Da das dem
Tatbestand des
Wucherzinses [riba] entspricht, ist er im
Islam
verboten.
Muhammad Baqir al-Sadr beschreibt das Thema in seinem Buch
"Unsere Wirtschaft".