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Al-Mughira ibn Said al-Idschli gab vor ein Anhänger von
Imam
Baqir (a.) zu sein, um nach dessen Dahinscheiden auf
Abwege zu geraten und eine Sekte zu gründen.
Die Herkunft von al-Mughira ist unbekannt.
Ibn Qutaiba bring ihn in Verbindung mit dem Stamm
Badschila und behauptet, dass er blind gewesen sei. Er soll
allerdings sehr fehlerhaft
Arabisch gesprochen haben, dass von einem nichtarabischen
Ursprung ausgegangen werden kann.
Imam
Baqir (a.) hat seine Anhänger vor al-Mughira gewarnt.
Nach dem Dahinscheiden
Imam
Baqirs (a.) soll al-Mughira zunächst behauptet haben, dass
er nicht gestorben sei, sondern wiederkehren werde. Später
lehrte al-Mughira, dass das Imamat nach
Imam
Baqir (a.) auf
Muhammad Nafs-ul-Zakiyya übergegangen sei. Dafür erfand er
zahlreiche
Überlieferungen [hadith]. Auch
Imam
Sadiq (a.) warnte seine Anhänger vor al-Mughira und
bezichtigte ihn der Verfälschung von
Überlieferungen [hadith].
Imam
Sadiq (a.) soll ihn dafür auch verflucht haben. Al-Mughira
bezeichnete die Anhänger
Imam
Sadiqs (a.) als
Ablehnende [rafidha].
Zu einem späteren Zeitpunkt soll al-Mughira das
Imamat
für sich selbst beansprucht haben. Nach manchen Quellen soll
er sich selbst sogar zum
Propheten ausgerufen und diese mit mancherlei Zaubereien
belegt haben. Er stellte nicht nur ein skurriles Gottesbild
auf, sondern übertrieb auch bei der Person
Imam Alis (a.), den er über
Prophet
Muhammad (s.) stellte. Al-Mughira stellte die Behauptung
auf, dass er sein gesamtes Wissen von einem der
Ahl-ul-Bait (a.) bezogen habe, der ihm einen Schluck
Wasser zu trinken gegeben habe.
Muhammad ibn Umar al-Kaschschi zitiert
Imam
Sadiq (a.) mit der Aussage, dass al-Mughira von einer
Judin
angeleitet worden ist.
Tabari beschreibt, dass al-Mughira im Jahr 119
n.d.H. (737 n.Chr.) hingerichtet worden ist wobei die
Angaben zu den Gründen sehr unterschiedlich sind und reichen
von Zauberei bis zur Niederschlagung eines Aufstandes, an dem
er beteiligt war. Spätere Autoren waren sich uneinig darüber,
ob die Anhänger, die sich nach dem Ableben gespalten haben,
als Muslime
betrachtet werden können oder nicht.