.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Ein Mufti war ursprünglich ein bei den
Osmanen eingesetzter islamischer
Rechtsgelehrter [mudschtahid], der ein
Rechtsurteil [fatwa] über eine Rechtsfrage nach Maßstäben
der
islamischen Rechtswissenschaft abgab und dieses gemäß der
von ihm befolgten
Rechtsschule rechtlich begründet.
Im
Osmanischen Reich setzte die Regierung für jede Provinz
einen Mufti ein. Nach der Zeit der
Osmanen wurde der Begriff in großen Teilen
sunnitischen Einflusses übernommen bzw. beibehalten. Der
oberste Mufti eines Landes wird oft als Großmufti bezeichnet.
Auch der Vorsitzende des Religionsministeriums der
Türkei wird in den Medien nach wir vor als "Müftü" (Mufti)
bezeichnet. Auch z.B. der jeweilige Rektor der
Al-Azhar-Universität gilt als Mufti. Als "oberster" Mufti
einer Region gilt der
Großmufti.
Der Mufti wurde
immer von den Herrschern eingesetzt. Die Tatsache, dass die
Muftis dadurch keine Unabhängigkeit besaßen und nie
Rechtsurteile [fatwa] gegen unreligiöses Verhalten der
Regierung erließen, trug nicht zu ihrem Ansehen bei.
Welch ein Ansehen viele Muftis auch unter
Muslimen
hatten und haben, kann man an der im Französischen, aber auch
im Deutschen und Niederländischen vorkommenden Redewendung
"par ordre de Mufti" erkennen. Sie meint eine undurchsichtige,
von oben herab erlassene Verordnung.
Heute wird der Begriff "Mufti" im deutschen Sprachgebrauch oft allgemein für
Geistlicher im
Islam verwendet.
Der Sitz des Mufti in
Istanbul, Foto 2009, Y.Özoguz.