.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Als Mineraliengewinnung zählt im
Islam
jede Form der Gewinnung von verkaufsfähigen Mineralien aus dem
Boden, Berg, Mine usw.. Auf derartige Einnahmen wird im
Islam
die
Fünftelabgabe [chums] erhoben bzw. sie gelten als
chumspflichtig.
Zur Mineraliengewinnung zählt die
Gewinnung von Gold, Silber, Bronze, Eisen, Öl, Steinkohle,
Salz und jegliche andere vom Menschen nutzbaren Bodenschätzen,
deren Verkauf einen größeren Erlös einbringt, als für deren
Gewinnung aufgewendet wurde. Abzüglich der Aufwendungen für
die Gewinnung sind derartige Güter
chumspflichtig.
Die
Fünftelabgabe [chums] erfolgt in der Regel jeweils für die
Gewinnung über eines Mindestfreibetrages. Als
Mindestfreibetrag gilt bei Gold 15 Miskal
und bei Silber 105 Miskal. Bei anderen Mineralien wird in der
Regel vom Gegenwert für Gold oder Silber ausgegangen.