.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Laizismus oder Laizität ist ein verfassungsrechtliches Modell,
bei dem es eine umfassende Trennung zwischen Religion
und Staat umgesetzt und religiöse Vorstellungen bei der
Gesetzgebung ausgeschlossen werden.
Der Begriff geht auf das altgriechische Wort „laikos“ („der
Laie bzw. Ungeweihte zurück. Der Begriff wurde 1871 vom
französischen Pädagogen und späteren Friedensnobelpreisträger
Ferdinand Buisson (1841-1932) geprägt, der sich für die
Entfernung von Religion aus dem Schulunterricht eingesetzt
hat.
In einigen Staaten ist der Begriff „Laizismus“ inzwischen
in der Verfassung festgeschrieben. Der Geschichtliche
Hintergrund stand in Europa im Zusammenhang mit dem
Antisemitismus. Auch in manchen überwiegend
muslimischen Staaten ist Laizismus zumindest auf dem
Papier und zumeist als koloniales Erbe festgeschrieben. Dazu
zählen
Albanien,
Aserbaidschan,
Burkina Faso und die
Türkei (Artikel 2 der Verfassung von 1924).
Allerdings ist die Interpretation in der
Türkei, dass sich die Religionsbehörde dem Staat
unterordnet. Der Staat bildet die
Gelehrten [faqih] aus, finanziert unter anderem die
Freitagsgebets-Imame und macht durch das Amt für Religiöse
Angelegenheiten enge inhaltliche Vorgaben für die Arbeit der
Moscheen was eher dem
Säkularismus nahe kommt.
In der Regel wird vereinfacht der
Säkularismus als eine Art Nebeneinander von Staat und
Religionsinstanzen verstanden und Laizismus als strikte
Trennung. Aber die Unterschiede sind nicht immer ganz klar und
die Übergänge zwischen den Begriffen verschwommen.
Seit dem Sieg der
Islamischen Revolution wird unter
Muslimen das Prinzip der
Statthalter des Rechtsgelehrten [waliy-ul-faqih] als
alternatives Modell zu vorgaben der
Westlichen Welt diskutiert und in der
Islamischen Republik Iran erfolgreich umgesetzt, was unter
anderem von einheimischen
Christen mitgetragen wird.