.Bücher
zu Gesundheit im Islam finden Sie im Verlag Eslamica.
Ein Kind anzunehmen im Sinne einer Adoption ist im
Islam nicht möglich,
denn jedes Kind hat das Recht zu erfahren, wer seine wirklichen Eltern sind und
darf diesbezüglich nicht betrogen werden. Daher sind Adoptivkinder keine leiblichen Kinder (vgl.
Heiliger Qur'an
33:4-5). Der Begriff "Ziehsohn" oder Ziehtochter" erscheint daher angebrachter.
Es gehört aber zu den segenreichsten und angesehensten Diensten im
Islam, ein Waisenkind
aufzunehmen und es zu ernähren und groß zu ziehen, wie das eigene Kind. So hat
Prophet Muhammad (s.)
z.B. Zaid ibn
Haritha als Ziehsohn angenommen.
Das angenommene Kind muss aber die Umgangsregeln der
Mahram-Verwandtschaft gegenüber den Ersatzeltern beachten, wenn es die
religiöse
Reife erlangt hat. So darf theoretisch z.B. ein Mann die geschiedene Frau seines adoptierten
Sohnes heiraten, da sie tatsächlich die Frau eines Außenstehenden und nicht die
des
leiblichen Sohnes ist, die man nicht heiraten könnte.
Prophet Muhammad (s.)
selbst hat das Beispiel vorgeführt bei seiner Heirat mit
Zainab
bint Dschahsch.