Horten
  Horten

Aussprache: al-ihtikaar
arabisch:
الاحتکار
persisch:
احتکار
englisch: Hoarding

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Als Horten oder Ihtikar wird das Lagern und Zurückhalten notwendiger Waren bezeichnet, um sie später zu einem höheren Preis verkaufen zu können, wenn der Bedarf gestiegen ist.

Die Mehrheit der Rechtsgelehrten [mudschtahid] vertritt die Ansicht, dass das Horten bei notwendigen Gütern, insbesondere Lebensmitteln, verboten [haram] ist. Einige Rechtsgelehrten [mudschtahid] haben den Geltungsbereich des Hortungsurteils erweitert und vertreten die Ansicht, dass das Horten in Bezug auf alle notwendigen Güter in der Gesellschaft verboten [haram] ist.

Das Horten und die dazugehörigen Rechtsurteile [fatwa] werden im islamischen Recht [scharia] im Rahmen der Wirtschaft zumeist im Abschnitt über Verkauf erörtert. In einer Überlieferung [hadith] des Propheten Muhammad (s.) hat er diejenigen, die Horten, Verflucht.

Die Weisheit hinter dem Verbot des Hortens liegt in der Verhinderung von Not in der Gesellschaft und der Verhinderung von Bereicherung weniger auf Kosten der Not in der Gesellschaft.

Im Regierungsauftrag Imam Alis (a.) an Malik al-Aschtar heißt es zum Thema Horten: "Inspiziere ihre Angelegenheiten (der Händler) durch deine Anwesenheit und innerhalb deiner Provinz. Und wisse trotz alldem, dass mit vielen von ihnen schwer Handel zu treiben ist, da sie schändlich und von widerwärtiger Habsucht sind. Sie horten Güter zwecks Profit und setzen (die Preise) für den Handel fest. Das ist eine Quelle des Schadens für die Allgemeinheit und eine Schande für die Gouverneure. Untersage das Horten, denn der Gesandte Allahs (s.) hat das untersagt. Der Handel sollte ein Handel unter Großzügigkeit sein, mit gerechtem Auswiegen (der Waren), und mit Preisen, die keiner der beiden Parteien, weder dem Verkäufer noch dem Käufer, zum Schaden gereichen. Wer sich des Hortens schuldig macht, nachdem du es verboten hast, dem gebe eine exemplarische Bestrafung, doch bestrafe ihn nicht unmäßig."

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