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Die Hinwendungsstellung ist eine besondere Stellung im
Ritualgebet nach der
Rechtsschule der
Schia, welches nur den
Mitbetenden betrifft, der sich erst nach Beendigung der
ersten
Verneigung [ruku] des
Vorbeters dem
Gemeinschaftsritualgebet [salat-ul-dschami] anschließt.
Schließt sich z.B. ein
Mitbetender nach Beendigung der ersten
Verneigung [ruku] des
Vorbeters dem
Gemeinschaftsritualgebet an, so befindet er sich einen
Gebetsabschnitt [raka] im Rückstand. Das hat zur Folge,
dass er nach seinem eigenen ersten
Gebetsabschnitt [raka] sich zwar wieder erheben würde,
falls er alleine beten würde, aber es im
Gemeinschaftsritualgebet nicht kann, da er auf den
Vorbeter wartet, der sich selbst im zweiten
Gebetsabschnitt [raka] befindet und daher eine
Bekenntnisverlesung [taschahhud] durchführt.
In dieser "Übergangsphase" wendet sich der
Mitbetende zwar angedeutet bereits seinem nächsten
Gebetsabschnitt [raka] hin, bleibt aber weiterhin in der
Sitzposition. In der Praxis ist er in einer Position der Hocke
mit den Fingerspitzen am Boden abstützend, aber er steht eben
erst dann auf, wenn auch der
Vorbeter aufsteht bzw. sein
Ritualgebet beendet und man selbst noch
Gebetsabschnitte [raka] zu beten hat.
In der Position der Hinwendungsstellung braucht man nichts
zu zitieren. Gemäß
Imam
Chamene'i kann man vorsichtshalber
Lobpreisverlesungen [dhikr] durchführen, wobei es
wahrscheinlich sei, dass man auch die
Bekenntnisverlesung [taschahhud] als
Empfohlenes [mustahab] durchfürhen kann.
Bei
Sunniten wird der Aspekt sehr unterschiedlich gehandhabt,
wobei hier allerdings die Position der Hinwendungsstellung
[tadscha fi] weniger bekannt ist.