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Hanbaliten sind eine der vier bekannten
sunnitischen
Rechtsschulen
und benannt nach
Ahmad ibn
Hanbal.
Seine Lehre gilt als eine konservative Reaktion gegen eine mehr rationalistische Gesellschaft des Islam, besonders gegen die
Mutazila. Die Hanbaliten lassen
außer dem Heiligen Qur'an nur die
Überlieferungen
des Propheten Muhammad
(s.) zu, die von den ersten
Gefährten
überliefert werden. Andere
Quellen
der Erkenntnis treten völlig in den Hintergrund. Der Analogieschluss
Abu Hanifa wurde zunächst völlig abgelehnt, später jedoch durch
eine eigene Einteilung in den richtigen und
falschen Analogieschluss entsprechend angewandt.
Bei Hanbaliten steht die Zustimmung zur großen Vergangenheit, die immer noch als aktuell empfunden wird, im Mittelpunkt,
auch geprägt durch Aspekte, deren zeitliche Entwicklung im
Islam nicht verboten
war. Hanbaliten bestehen auf einer strikten Buchstabentreue.
Einer der weitergehenden Ansätze der Hanbaliten ist unter anderem der
so genannte Scharfsinn [al-firasa], den der hanbalitische Rechtsreformer Ibn Qayim al-Dschauziya (gest. 1335) in seinem; Werk „at-turuq al-hukmiya„ (Kairo 1953) in aller Ausführlichkeit
ausbaut. Der Hanbalismus ist auch zum Ausgangspunkt sehr strenger Strömungen
geworden. Ihm gehören
Ibn Taimiyya - auf den sich heute die
Salafiten berufen - und Muhammad ihn ‘Abd al-Wahhib (1703 bis
1787) - der Begründer der in Saudi-Arabien herrschenden
Wahhabiten - an. Die Hanbaliten sind zahlenmäßig die kleinste Rechtsschule. Sie sind vor allem auf der arabischen Halbinsel, aber auch in
Syrien und im
Irak verbreitet,
treten faktisch aber fast nur noch als
Wahhabiten auf.
Entgegen der vorherrschenden Meinung sind die Widersprüche der hanbalitischen
Rechtsschule z.B. zu den Hanefiten erheblich größer,
als die Unterschiede zwischen
Hanefiten und
Dschafariten.