Gebetszeit
Gebetszeit

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englisch: Prayer time

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Die Gebetszeiten sind die Zeiten bzw. Zeitperioden, in denen die Ritualgebete zu verrichten sind. Wird man durch triftige Gründe, wie z.B. Ohnmacht, davon abgehalten, wird ein Nachholgebet notwendig.

Die Gebetszeiten sind stark abhängig von der jeweiligen Rechtsschule und wiedergegeben in folgender Tabelle:

Tabelle: Gebetszeiten gemäß der Rechtsschulen

Ritualgebet Dschafari Hanefi Schafi‘i Hanbali Maliki
Morgen Morgen (Dämmerung) bis Sonnenaufgang Morgen (Dämmerung) bis Sonnenaufgang Morgen  (Dämmerung) bis Sonnenaufgang Morgen  (Dämmerung) bis Sonnenaufgang Morgen  (Dämmerung) bis Sonnenaufgang
Mittag ab Mittag (Zenitstand) bis Abend abzüglich der Zeit, die für ein Nachmittagsgebet nötig ist ab Mittag (Zenitstand) bis Nachmittag (s.u.) ab Mittag (Zenitstand) bis Nachmittag (s.u.) ab Mittag (Zenitstand) bis Nachmittag (s.u.) ab Mittag (Zenitstand)  bis Nachmittag (s.u.)
Nachmittag ab Mittag zuzüglich der Zeit, die für ein Mittagsgebet nötig ist bis Sonnenuntergang Schattenlänge entspricht der doppelten Objektlänge + Schattenlänge zu Mittag Schattenlänge entspricht der Objektlänge + Schattenlänge zu Mittag Schattenlänge entspricht der Objektlänge + Schattenlänge zu Mittag Schattenlänge entspricht der Objektlänge + Schattenlänge zu Mittag
Abend nach Abend [maghrib] bis Nacht abzüglich der Zeit, die für ein Nachtgebet nötig ist nach Abend [maghrib] bis Nachtgebetszeit nach Abend [maghrib] bis Nachtgebetszeit nach Abend [maghrib] bis Nachtgebetszeit nach Abend [maghrib] bis Nachtgebetszeit
Nacht nach Abend [maghrib]  zuzüglich der Zeit, die für ein Abendgebet nötig ist bis Nacht Beginn der Dunkelheit bis Mitternacht Beginn der Dunkelheit bis Mitternacht Beginn der Dunkelheit bis Mitternacht Beginn der Dunkelheit bis Mitternacht

Bei allen Rechtsschulen gilt, dass es empfohlen [mustahab] ist, die Ritualgebete möglichst am Anfang der jeweiligen Zeitperiode zu verrichten.

Prophet Muhammad (s.) sagt dazu:

احب الاعمال الی الله الصلاة لوقتها ثم بر الوالدين ثم الجهاد فی سبيل الله

„Die besten Taten bei Allah sind rechtzeitiges Gebet, dann Liebe gegenüber der Eltern, dann Anstrengung auf dem Wege Allahs“ (Kanz al-Umal Band 7, Seite 285, Hadith 188 97)

Während bei den sunnitischen Rechtsschulen jedes Gebet seine spezifische Zeit hat, gibt es bei der Schia zwei überlappende Zeiträume. So beginnt der Zeitraum für das Mittagsgebet [salat-uz-zuhr] und Nachmittagsgebet am Sonnenhöchststand bzw. Zenitstand und endet am Abend [maghrib], wenn nach dem Sonnenuntergang die Röte am gegenüberliegendem östlichen Horizont verschwindet. In diesem Zeitraum dürfen beide Ritualgebete unmittelbar nacheinander, also zeitlich verbunden gebetet werden (siehe: Tawsih-ul-Masa'il Nr. 729 ff. von Imam Chomeini). Der Zeitraum für das Abendgebet [salat-ul-maghrib] und Nachtgebet [salat-ul-ischa] beginnt mit dem Ende des vorherigen Zeitraums und endet um Mitternacht (die Mitte der Zeit zwischen Sonnenuntergang und Dämmerung). In diesem Zeitraum dürfen diese beiden Ritualgebete unmittelbar nacheinander, also zeitlich verbunden gebetet werden (siehe: Tawsih-ul-Masa'il Nr. Nr. 735 ff. Imam Chomeini).

Bei der Definition von Morgendämmerung und Abenddämmerung kann es zudem geringfügige Unterschiede zwischen den sunnitischen Rechtsschulen geben.

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