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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Das Freitagsgebet [salat ul-dschumu'a] ist ein besonderes
Gemeinschaftsgebet am
islamischen Feiertag, dem
Freitag. Es wird
gemeinschaftlich in der
Moschee verrichtet und ersetzt das
Mittagsgebet [salat-uz-zuhr].
Das Freitagsgebet besteht aus zwei
Ansprachen [chutba] sowie einem
Gemeinschaftsritualgebet aus zwei
Gebetsabschnitten [raka]. Die erste Ansprache hat die
Aufforderung zur
Gottesehrfurcht [taqwa] zum Schwerpunkt und beinhaltet
eine kleine
Sure.
Danach setzt sich der
Freitagsgebets-Imam kurzzeitig hin und steht zur zweiten Ansprache
auf, die oft aktuelle Probleme der Gemeinde oder in der Welt
behandelt. In der zweiten Ansprache wird in der Regel auch an die
Ahl-ul-Bait (a.) erinnert.
Beim Stehen stützt sich der
Vorbeter während der
Ansprachen [chutba] auf einen Stab oder etwas
Alternatives. Das Gebet wird wie ein übliches Gebet mit zwei
Gebetsabschnitten [raka] durchgeführt, wobei die
Suren
allerdings im Gegensatz zum
Mittagsgebet
stimmhaft Verlesen werden. Im ersten
Gebetsabschnitt ist es empfohlen nach der
Al-Fatiha die
Sure
"Freitag" [dschuma] (62) zu verlesen. Im zweiten
Gebetsabschnitt ist als zweite zu verlesende
Sure die Sure
über die Heuchler [munafiquun] (63) empfohlen.
Anders als
sonst ist beim Freitagsgebet in jedem
Gebetsabschnitt ein
Qunut-Bittgebet
empfohlen. Im ersten
Gebetsabschnitt erfolgt das
Qunut-Bittgebet vor der
Verneigung [ruku] und im zweiten
Gebetsabschnitt nach der
Verneigung.
Gemäß
Imam
Chamene'i ist während der
Verborgenheit von
Imam
Mahdi (a.) das Freitagsgebet keine obligatorische
religiöse Verpflichtung [wadschib], sondern eine
"alternative Pflicht" [wadschib tachiri], was bedeutet, dass
der
religiös Erwachsene bei der Verrichtung des Pflichtgebets
am Freitag die Wahl hat zwischen dem Beten des Freitagsgebets
oder des
Mittagsgebets. Dennoch ist es aufgrund des großen Segens
der Teilnahme dringend angeraten, insbesondere in einem
islamischen Staat. Andere Gelehrte weisen darauf hin, dass bei
Anwesenheit eines
gerechten Oberhauptes, wie
Imam
Chamene'i die Teilnahme zur
Pflicht wird. Auch ein
Reisender kann am Freitagsgebet teilnehmen, dass ihn dann
vom
Mittagsgebet befreit. Die Mindestteilnehmerzahl ist fünf
Männer einschließlich dem
Vorbeter.
Das Freitagsgebet selbst beginnt frühestens mit dem
Sonnenhöchststand, die
Ansprache [chutba] darf auch früher begonnen werden.
Bei
Sunniten ist das Freitagsgebet für Männer
religiöse Verpflichtung. Allerdings sind bei keiner
islamischen
Rechtsschule Kranke oder alterschwache
Menschen zum Freitagsgebet verpflichtet.
Im September
2013 hat
Imam
Chamene'i in einer Rede mehrere Empfehlungen an
Freitagsgebets-Imame veröffentlicht, die von seinem Büro
in dem Schaubild
Freitagsgebets-Empfehlungen an den Freitagsimam
dargestellt worden sind.