Folgehandlungen
  Folgehandlungen zum Ritualgebet (Taqibat-u-Salat)

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Als Folgehandlungen (Taqibat) zum Ritualgebet werden diejenigen Handlungen bezeichnet, deren Durchführung im unmittelbaren Anschluss an das Ritualgebet als empfohlen [mustahab] gelten.

Zu diesen Folgenahndlungen zählen:

bullet Lobpreisung Fatimas [tasbihat-ul-fatima]
bullet Bittgebete
bulletZusätzliche Niederwerfungen [sadschda] aus Dankbarkeit

Es ist empfohlen [mustahab] diese Handlungen in der Stellung durchzuführen, in der man zuletzt bei der Bekenntnisverlesung und Abschlussgruß gesessen hat, also in Gebetsrichtung [qibla].

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