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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Als Festgebete gelten die
Ritualgebete am
Vormittag der
beiden großen
Feste zum
Opferfest [id-ul-adha] und zum
Fitr-Fest [id-ul-fitr]. Es wird zwischen dem
Sonnenaufgang
und dem
Mittag gebetet.
Bei
Sunniten gilt es für Männer als
religiöse Verpflichtung [wadschib]. Bei
Schiiten ist es bei Anwesenheit eines reinen
Imams
ebenfalls
religiöse Verpflichtung [wadschib] und während der
Verborgenheit des
Imam
Mahdi (a.) zumindest
empfohlen [mustahab].
Zudem ist es empfohlen, es als
Gemeinschaftsritualgebet zu verrichten, wenn die
Möglichkeit dazu besteht.
Das Festgebet wird nicht mit dem
Gebetsruf [adhan] und dem
Gebetsaufruf [iqama] eingeleitet, sondern mit den Worten "As-Salah,
as-Salah".
Das
Ritualgebet zum Fest selbst besteht aus zwei
Gebetsabschnitten [raka] und unterscheidet sich
geringfügig in der Durchführung zwischen den
Rechtsschulen.
Gemäß
Schia erfolgen vor der
Verneigung [ruku] des ersten
Gebetsabschnitts des
Festgebets fünf
Qunut-Bittgebete zum Fest jeweils eingeleitet durch eine
Größenpreisung [takbirat], und im zweiten
Gebetsabschnitt vier (siehe z.B.
tawsih-ul-masa'il von Imam
Imam
Chomeini Nr. 1519). Obwohl es keine Pflicht zu
einem bestimmten
Qunut-Bittgebet zum Fest gibt, empfehlen die
Gelehrten das
Qunut-Bittgebet zum Fest.
Bei
Sunniten gibt es die
Qunut-Bittgebete nicht. Stattdessen wird der erste
Gebetsabschnitt mit sieben und der zweite ebenfalls mit
sieben
Größenpreisungen [takbirat] eingeleitet. Es ist
empfohlen das Festgebet
stimmhaft zu verlesen. Es gibt keine vorgeschriebene
Sure,
welche nach der
Fatiha verlesen
werden müsste. Aber es ist
empfohlen im ersten
Gebetsabschnitt die
Sure
Schams (91.
Sure)
und im zweiten
Gebetsabschnitt die
Sure
Ghaschiya (88) zu
verlesen oder aber im ersten
Gebetsabschnitt die
Sure
Ala (87) und im zweiten
Gebetsabschnitt die
Sure
Schams (91.).
In allen Fällen ist eine zweiteilige
Ansprache [chutba] Bestandteil des Festgebets, welches im
Gegensatz zum
Freitagsgebet [salat-ul-dschuma] im Anschluss an das
Ritualgebet gehalten
wird.
Für das Festgebet wird kein
Gebetsruf [adhan] bzw.
Gebetsaufruf [iqama] verlesen sondern der Beginn mit den
Worten "das Gebet, das Gebet" [al-salah, al-salah]
durch den Vorbeter eingeleitet.
Weiterhin gilt als
empfohlen beim
Fitr-Fest [id-ul-fitr] vor dem Festgebet eine
Dattel
zu essen und beim
Opferfest [id-ul-adha] nach dem Festgebet etwas vom
Opferfleisch.
Zu beiden Festen ist es
empfohlen in der Nacht zuvor eine
rituelle Vollkörperreinigung [ghusl] durchzuführen. Vor
und nach dem jeweiligen Festgebet ist es
empfohlen gemeinsam in folgende Lobpreisung einzustimmen:
Allahu akbar
Allahu akbar - la ilaha ilallah wallahu akbar - allahu akbar
walillahil hamd - allahu akbar alaa maa hadaana
Allah ist am
Allergrößten, Allah ist am Allergrößten, es gibt keinen Gott
außer Allah, und Allah ist am Allergrößten, Allah ist am
Allergrößten, und Allah gebührt alle Lobpreisung. Allah ist am
Allergrößten für das, wozu Er uns geleitet hat.
Bei
Schiiten ist es
verpönt [makruh] das Festgebet an einen überdachten Ort zu
beten, während es solch eine Einschränkung bei
Sunniten nicht gibt. Allerdings in in Ortschaften, in
denen ein Beten im Freien gar nicht möglich ist, wie z.B. in
den
Moscheen in Deutschland das Festgebet in geschlossenen
Räumlichkeiten gleichwertig.